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Polizeieinsatz bei der Räumung der Krifteler Straße 84

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.11.2013, B 527

Betreff: Polizeieinsatz bei der Räumung der Krifteler Straße 84 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3570 - A 420/13 Piraten -

  1. Teilt der Magistrat zum derzeitigen Zeitpunkt die Ansicht des Ordnungsdezernenten, dass die drei Augenzeugen im Rechtsausschuss sowie die sechs Zeugen der taz gelogen haben, dass von den Polizeibeamten keine Gewalt ausging und sie sachgerecht und deeskalierend vorgingen? Durch das zügige Eingreifen der Polizei konnte eine Wiederbesetzung und in der Folge eine Räumung des Gebäudes verhindert werden. Der Magistrat bedauert zwar, dass im Vorfeld mit den Besetzern keine Gespräche geführt werden konnten, sieht jedoch das Eingreifen der Polizei aufgrund der besonderen Situation als angemessen an.
  2. In einem Artikel der F.A.Z. wird beschrieben, der Leiter des Liegenschaftsamtes habe "am Samstagabend als Vertreter der Stadt das Haus Krifteler Straße 84 aufgesucht, um den Besetzern mitzuteilen, dass Strafantrag gestellt worden sei."[5] Ist es zutreffend, dass er diese Mitteilung erst nach Beginn des Polizeieinsatzes machte? Der Magistrat hat vor längerer Zeit bereits vereinbart, dass Besetzungen städtischer Liegenschaften nicht geduldet werden können, da sonst vorgesehene öffentliche Nutzungen verhindert werden. Vor der Durchführung einer Räumung soll durch eine direkte Kommunikation mit den Besetzern vonseiten der Stadt Frankfurt am Main erreicht werden, dass die widerrechtlich besetzten Liegenschaften freiwillig geräumt werden. Danach behält sich die Stadt Frankfurt vor, eine widerrechtlich besetzte Liegenschaft räumen zu lassen. Geplant und abgesprochen war, wie bei der besetzten städtischen Liegenschaft im Großen Hirschgraben, die Besetzer zum Verlassen der Liegenschaft aufzufordern und dies mit einer Rücknahme des Strafantrags zu verbinden, falls die Freimachung des Gebäudes ohne weitere Auseinandersetzungen abgewickelt werde. In dem besonderen Fall in der Krifteler Straße wurde durch das Eingreifen der Polizei eine erneute Besetzung der Liegenschaft verhindert. Dadurch konnte eine Räumung des Gebäudes vermieden werden. Der Wunsch des Leiters des Liegenschaftsamtes gegenüber der Einsatzleitung, mit einem Sprecher der Besetzergruppe in Kontakt treten zu wollen, ging daher ins Leere. Bei den Besetzungen des Philosophicums im Juli vergangenen Jahres und einer städtischen Liegenschaft im Hirschgraben im Februar diesen Jahres sowie der Besetzung des Gartens der ehemaligen Dienstvilla des Oberbürgermeisters im September diesen Jahres konnte durch Gespräche erreicht werden, dass die widerrechtlichen Besetzungen ohne Räumung beendet wurden.
  3. Welches Magistratsmitglied war wann vom Zeitpunkt der Räumung informiert? Wer stimmte der Räumung am Samstagabend zu? Die Abstimmung zu den verschiedenen Fragen im Kontext der Räumung fand zwischen dem Leiter des Liegenschaftsamtes und dem Büro des Dezernates II statt. Auch der Oberbürgermeister wurde über die Vorgänge informiert.
  4. Bisher widerspruchslos ist, dass es keine Vorwarnung vor der Räumung gab. Damit liegen Verstöße gegen §§ 4, 5, 52 und 53 I HSOG vor, wonach verhältnismäßig zu handeln ist, unmittelbarer Zwang erst als letztes Mittel und nach Androhung eingesetzt werden darf, ferner gegen das im Brokdorf-Beschluss definierte Kommunikationsgebot der Polizei. Wie bewertet der Magistrat eine überfallartige Räumung durch die Polizei, ohne Menschen die Gelegenheit zu geben, das Gebäude oder dessen Umfeld freiwillig zu verlassen? Betrachtet der Magistrat dies als verhältnismäßig? Seit wann definiert der Magistrat rechtswidriges Verhalten als "nachhaltig"? Durch das zügige Eingreifen der Polizei konnte ein rechtswidriges Wiederbetreten unterbunden und in der Folge eine Räumung des Gebäudes verhindert werden. Polizeiliche Zwangsmittel kamen nicht zum Einsatz.
  5. Hält der Magistrat den Einsatz von SEK-Einheiten mit Kletterausrüstung, die gewöhnlich gegen Schwerkriminelle und Terroristen eingesetzt werden, gegen friedliche Hausbesetzer*innen und Kinder nicht für etwas übertrieben? Nach übereinstimmenden Aussagen fuhren vor dem Einsatz ein Kamerawagen der Polizei durch die Straße sowie kurz vorher zwei Polizeimotorräder, so dass die friedliche Einsatzsituation bekannt gewesen sein muss. Die Wahl einsatztaktischer Mittel ist die ausschließliche Angelegenheit der Einsatzleitung der Polizei.
  6. Wie bewertet der Magistrat die widersprüchlichen Aussagen des Polizeipräsidiums zur Kennzeichnung der Zivilkräfte? Findet es der Magistrat angesichts des Fotos von dem Tätowierten abwegig, an einen Überfall durch Hooligans oder Neonazis zu denken? Würde der Magistrat in einer solchen Situation nicht versuchen, zu den eigenen Kindern vorzudringen, um sie zu beschützen? Die Polizei tritt in der Regel für jeden sichtbar uniformiert auf, erforderlichenfalls jedoch auch in zivil. Die in bürgerlicher Kleidung eingesetzten Polizeibeamten wurden von den sich vor dem Gebäude befindlichen Personen, wie deren Äußerungen belegen, als solche erkannt. Darüber hinaus haben sich die Zivilkräfte als Polizei mehrfach zu erkennen gegeben.
  7. Wie bewertet der Magistrat den beispiellosen Vorgang, dass die Pressestelle des Polizeipräsidiums mutmaßlichen Opfern von Polizeigewalt per Pressemitteilung weitere Strafanzeigen öffentlich androht? Könnte dies als Einschüchterungsversuch zu verstehen sein? Siehe Beantwortung unter
  8. Es steht der Polizei frei, erforderlichenfalls Strafanzeige zu stellen.
  9. Teilt der Magistrat die Auffassung des einen Sprechers von Planungsdezernent Cunitz, "wir haben unter dem Strich mehr Wohnraum. Es findet [im Gallus] keine Verdrängung in dem Sinne statt",[6] oder die des anderen Sprechers des Planungsdezernenten, "dass in dem Stadtteil derzeit ein großer Druck auf dem Wohnungsmarkt herrsche"?[7] Der Magistrat unternimmt mit Erfolg stadtweit große Anstrengungen, um den Wohnungsmarkt zu entspannen und ausreichend Wohnraum zu schaffen. Zwar sind zahlreiche Wohnungen im Gallus entstanden, bzw. im Entstehen, dennoch ist auch hier eine große Nachfrage auf dem lokalen Wohnungsmarkt festzustellen. Die Bauprojekte finden im Gallus in der Regel auf vormals gewerblich genutzten Grundstücken statt, d. h. es entsteht zusätzlicher Wohnraum und der Druck auf den Bestand und die Gefahr von Verdrängungsprozessen wird dadurch abgemildert.
  10. Wann wird die erste Kita in der Krifteler Straße 84 einziehen? Wann wird es dort ein Oberstufengymnasium geben, nachdem alle entsprechenden Anträge des Ortsbeirates und unserer Fraktion bislang immer abgelehnt wurden? Aktuell nutzt der Magistrat die Liegenschaft Krifteler Straße 84 zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Derzeit wird auf Anregung des Ortsbeirates die Errichtung eines Oberstufengymnasiums auf dem Gelände intensiv auf eine Realisierung hin geprüft. Die Planungen für das besetzte Haus haben Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat mit dem Beschluss vom 11.10.2012, 3 2233 (OA 235), umrissen. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, wird das Gebäude als Ausweichquartier für die Sanierung der auf dem Gelände bestehenden Einrichtungen benötigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2013AA 420Polizeieinsatz bei der Räumung der Krifteler Straße 84STVV-Anfrage · Piraten
  2. 8. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 Wochen
    BB 527Polizeieinsatz bei der Räumung der Krifteler Straße 84
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 27 · 21.01.2014
TO I, TOP 32
Beraten
Die Vorlage B 527 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
2 GrüneCDU1 SPDFDP
Ablehnung:
3 Grüne2 SPDLinkeFreie Wähler
Enthaltung:
1 Grüne1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Kenntnis); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 26 · 27.01.2014
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 527 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Römer (Kenntnis)Piraten (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Kenntnis) Piraten (= Zurückweisung)

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