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Vertane Chance für eine positive Stadtteilentwicklung in Griesheim-Mitte

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.02.2015, B 51

Betreff: Vertane Chance für eine positive Stadtteilentwicklung in Griesheim-Mitte Vorgang: A 729/14 SPD

  1. Für das hier im Mittelpunkt des Interesses stehende Grundstück, das sogenannte "Sperzel-Gelände", wie auch andere Grundstücke im Bereich des Entwicklungsgebiets "Griesheim - nördlich der Bahnlinie" käme lediglich die Anwendung eines "Besonderen Vorkaufsrechts" nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Betracht. Hierfür wäre die Aufstellung einer speziellen Satzung erforderlich. Da der Magistrat parallel zur planerischen Erarbeitung des Entwicklungskonzepts von einer Beauftragung eines externen Planungs- und Entwicklungsunternehmens (KEG) ausgegangen ist, das gegebenenfalls über eigene Ankäufe in die Gebietsentwicklung steuernd eingreift, ist eine Vorkaufssatzung nicht als zielführend anzusehen. Die Beauftragung der KEG zur Umsetzung des erarbeiteten Entwicklungskonzeptes erfolgte im Mai 2014.
  2. Die Verkaufsabsichten der Aurelis Real Estate GmbH & Co KG sind dem Magistrat seit mehreren Jahren bekannt.
  3. Die Frage eines Grundstücksankaufs von Seiten der Stadt Frankfurt ist erörtert worden und es fanden Gespräche mit dem Eigentümer statt. Die Stadt Frankfurt wurde aber im laufenden Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
  4. Siehe zu 3.
  5. Der Magistrat hat hierüber keine Kenntnis.
  6. Die bauplanungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten stellen sich nach dem Verkauf nicht anders dar als vorher. Das Grundstück ist entsprechend § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Der hierfür aus der Umgebungsnutzung und -bebauung heranzuziehende Beurteilungsrahmen stellt für das Grundstück eine Einstufung als "Gewerbegebiet" fest. Insofern entbehren Bebauungswünsche, für eine Wohnnutzung, nach dem gegenwärtigen Stand jeglicher rechtlicher Realisierungschance. Eine Wohnnutzung wäre nur im Sinne einer gewerblichen, zeitlich befristeten Wohnnutzung möglich (z. B. Hotel). Die im Entwicklungskonzept dargestellte wünschenswerte Verlagerung von gewerblich genutzten Grundstücken aus dem wohnungsnahen Umfeld heraus in den westlichen, gewerblich geprägten Teilbereich ist mit dem Verkauf weiterhin möglich. Schon bei der Vorstellung des Entwicklungskonzepts ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass sich das "Sperzel-Gelände" sehr gut als Fläche für zu verlagernde, nicht wohnverträgliche Nutzungen eignet. Nach ersten, von der KEG mit dem neuen Eigentümer geführten Gesprächen sieht dieser ebenfalls genau diese Verlegungschancen. Insofern sind mit dem Grundstücksverkauf die Ziele des Entwicklungskonzepts nicht gefährdet, sondern werden prinzipiell eher unterstützt. Der Magistrat sieht hier weiterhin die Möglichkeit einer geordneten Verlagerung von Gewerbebetrieben zur Aktivierung von gewünschten Wohnbaupotenzialen.
  7. Dem Magistrat liegen aktuelle Kartendarstellungen des Regionalverbandes Frankfurt/Rhein-Main und des RP Darmstadt vor, die vier Störfallbetriebe mit Achtungsabständen darstellen. Diese überdecken Griesheim nahezu vollständig. Insofern gibt es für den Magistrat keinen Anlass, von einer neuen Situation auszugehen.
  8. Wie unter Nr. 7 dargestellt, handelt es sich um aktuell dem Magistrat zur Verfügung gestelltes Material der zuständigen überregionalen Behörden. Ob weitere Untersuchungen notwendig werden bzw. zu veränderten Ergebnissen kommen können, wird derzeit erörtert.
  9. Die KEG handelt im Rahmen ihrer Beauftragung eigenständig, stimmt sich jedoch regelmäßig bzw. nach Erforderlichkeit mit den betroffenen Ämtern ab. Zusätzlich wurde eine Arbeitsgruppe der betroffenen Ämter einberufen, um mit festen Ansprechpartnern der KEG ein schnelles Handeln im Gebiet zu ermöglichen. Die Federführung in der Zusammenarbeit mit der KEG liegt beim Stadtplanungsamt als Auftraggeber.
  10. Das Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahnlinie" wurde vom Magistrat als Reaktion auf die vielfältigen Initiativen einzelner Bürgerinnen und Bürger sowie interessierter Gruppen erarbeitet. Das Konzept ist auf breite Zustimmung gestoßen. Der Magistrat hält eine intensive Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort für absolut notwendig und hat auch die KEG beauftragt, für eine intensive Bürgereinbindung und -information zu sorgen. Im Rahmen der Vorstellung des Entwicklungskonzepts und der KEG vor Ort in Griesheim am
  11. Juni 2014 war vereinbart worden, nach einer Phase der Kontaktaufnahme und dem Gewinn erster Erkenntnisse zu möglichen Umsetzung der Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes eine nächste öffentliche Veranstaltung durchzuführen und vorab zu evtl. kleineren Arbeitszusammenkünften einzuladen. Der Magistrat ist aus den genannten Gründen nicht der Auffassung, dass "eine wesentliche Gestaltungschance vertan wurde". Unter der Voraussetzung, die derzeitigen Interessen des Grundstückserwerbers (Verlagerung und Ansiedlung von die Wohnnutzung beeinträchtigenden Gewerbebetrieben aus Griesheim) mit den Interessen der KEG und des Magistrats zu bündeln, können die Ziele des Entwicklungskonzepts, nämlich die Entflechtung wohnunverträglicher Nutzungen und der zu schützenden Wohngrundstücke, effektiv verfolgt werden. Die gerade im Bereich der Buchenstraße mittelfristig zu verlagernden KFZ-Betriebe und -Grundstücke bedürfen in aller Regel schnell verfügbarer Ersatzflächen. Diese stehen u. a. mit dem Sperzel-Grundstück im Sinne des beschlossenen Entwicklungskonzepts zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2014AA 729Vertane Chance für eine positive Stadtteilentwicklung in Griesheim-MitteSTVV-Anfrage · SPD
  2. 6. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 51Vertane Chance für eine positive Stadtteilentwicklung in Griesheim-Mitte
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 26 · 09.03.2015
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 39 · 10.03.2015
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 39 · 27.04.2015
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
Römer (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Kenntnis)

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