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Brauchwasserversorgung für den Höchster Friedhof II

Vorlagentyp: B
17 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 519

Betreff: Brauchwasserversorgung für den Höchster Friedhof II Vorgang: A 398/13 SPD zu 1: Ja, Regenwasser ist zur Bewässerung von Gräbern und Parkanlagen geeignet. zu 2: Grundsätzlich ist es möglich, Regenwasser aufzufangen und zu speichern, um es zur Bewässerung von Pflanzen zu nutzen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, welcher technische und finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist, um entscheiden zu können, ob die Maßnahme wirtschaftlich ist. Im Lindenviertel sind unterschiedliche Anlagen zur Niederschlagswasserbewirtschaftung realisiert. Es handelt sich um Versickerungsgruben und Mulden-Rigolen-Systeme. Ziel der errichteten Anlagen ist es, das Niederschlagswasser im natürlichen Kreislauf zu halten und einer Versickerung in den Untergrund zuzuführen. Die Anlagen sind in dieser Form wasserrechtlich genehmigt. In der geplanten und ausgeführten Form sind die im Lindenviertel realisierten Entwässerungsanlagen nicht geeignet, Niederschlagswasser zu fassen, über einen längeren Zeitraum zwischen zu speichern und als Brauchwasser für den Friedhof Höchst zur Verfügung zu stellen. Die Realisierung dieser Zielsetzung würde einen vollständigen Umbau der vorhandenen Anlagen erfordern. Bei der Umstellung auf Brauchwasser ist entweder ein autarkes System oder die Einrichtung eines zweiten parallelen Transportleitungssystems notwendig. Die mit der Umstellung verbundenen Investitionen umfassen unter anderem Pumpen zur Wassergewinnung und Zisternen zur ausreichenden Speicherung von Brauchwasser. Neben der technischen Umrüstung entstehen Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung. zu 3: Es ist davon auszugehen, dass in den Sommermonaten nicht genug Regenwasser zur Verfügung steht, um den Bedarf an Gießwasser sicherzustellen. Deshalb müsste eine weitere Brauchwasserquelle zur Verfügung gestellt werden. Der größte Wasserbedarf ist gerade in den heißen, trockenen Sommermonaten festzustellen. Selbst bei der am Hauptfriedhof vorgesehenen Brauchwasserversorgung muss für diese Zeiträume trotz Zisterne und Brunnen eine Zuspeisung von Trinkwasser vorgesehen werden, um Gießwasser in entsprechender Menge den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen zu können. Um auf Grundwasser zurückgreifen zu können, sind aufwendige Probebohrungen erforderlich, denn nicht jedes Grundwasser ist für die Bewässerung von Pflanzen geeignet, zum Beispiel bei zu hohem Schwefel- oder Salzgehalt. Im Rahmen der Planung sind daher umfangreiche Voruntersuchungen zur Feststellung der Wasserqualität notwendig, um die definitive Eignung des Wassers als Gießwasser festzustellen. Weiterhin muss die Ergiebigkeit der Brunnenbohrung geprüft werden. Nur wenn die wasserführenden Schichten ergiebig genug sind, um gerade in den Sommermonaten maßgeblich den Wasserbedarf zu decken, rechtfertigen sich die hohen Kosten für die Installation einer Brauchwasseranlage. Je nach Wassermenge ist zudem eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt erforderlich. Für die Probebohrung und den Pumpversuch am vergleichbaren Projekt Hauptfriedhof sind beispielsweise Kosten in Höhe von ca. 50.000 Euro veranschlagt worden. Alternativ könnte man das bestehende Trinkwassersystem beibehalten. Das würde aber bedeuten, dass für das Regenwasser ein separates Leitungssystem verlegt werden müsste, was wiederum sehr aufwendig und kostenintensiv ist (siehe auch Punkt 2). zu 4: Ja, Wasserleitungen, durch die in der Vergangenheit Trinkwasser floss, sind geeignet, auch Brauchwasser zu transportieren, sofern sie noch voll funktionsfähig sind. Gemäß der Trinkwasserverordnung müssen Brauchwasserleitungen lediglich dauerhaft und sicher vom Trinkwassersystem getrennt werden, um Verunreinigungen der Trinkwasserleitungen auszuschließen. zu 5: Nein, die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in Unterliederbach ist technisch unabhängig von der Wasserversorgung des Höchster Friedhofs. zu 6: Grundsätzlich ist die Zuführung von Dachwasser in ein Brauchwassersystem möglich. Hierzu sind umfangreiche Baumaßnahmen, wie z.B. die Herstellung einer Zisterne zur Zwischenspeicherung des Wassers sowie ein Pumpsystem zur Entnahme aus der Zisterne und Druckerhöhung im Leitungssystem, notwendig. Diese Maßnahmen müssten mit entsprechendem Kostenaufwand durch einen Entwässerungsplaner mit dem Versorger abgestimmt und geplant werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juli 2013AA 398Brauchwasserversorgung für den Höchster Friedhof IISTVV-Anfrage · SPD
  2. 1. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    BB 519Brauchwasserversorgung für den Höchster Friedhof II
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 14 · 25.11.2013
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage B 519 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 26 · 26.11.2013
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 519 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 26 · 16.01.2014
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 519 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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