Städtisches Klinikum Frankfurt-Höchst: Gibt es ein medizinisches Konzept oder überlässt der Magistrat die Zukunft des Krankenhauses nur den Wirtschaftsprüfern?
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 516
Betreff: Städtisches Klinikum Frankfurt-Höchst: Gibt es ein medizinisches Konzept oder überlässt der Magistrat die Zukunft des Krankenhauses nur den Wirtschaftsprüfern? Vorgang: A 397/13 SPD Zu 1: Das Klinikum Frankfurt Höchst ist ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe. Als so-genannter Maximalversorger hat es den Auftrag der patienten- wie bedarfsgerechten statio-nären Versorgung der Bevölkerung im Frankfurter Westen. Entsprechend breit ist das Leis-tungssprektrum des Klinikums aufgestellt. Aufgrund der hohen Versorgungsdichte im Rhein-Main-Gebiet und des damit verbundenen Wettbewerbs ist jedoch auch das Klinikum Frankfurt Höchst gehalten, medizinischen wie wirtschaftlichen Entwicklungen im Gesundheitsmarkt in geeigneter Form Rechnung zu tragen. So ist eine stetige Anpassung der klinischen Strukturen an sich verändernde Rahmenbedingungen, wie bspw. Trends hin zur Ambulantisierung von Leistungen, unabdingbar. Ebenso wichtig ist die ständige Überprüfung des medizinischen Leistungsspektrums, auch mit Blick auf das soziale Umfeld, die demografische Entwicklung und die Bedingungen des regionalen Gesundheitsmarktes. Die Gewährleistung hoher Qualität in der Patientenversorgung bei gleichzeitiger Weiterentwicklung medizinischer Exzellenz unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen ist eine konstante Herausforderung und entsprechend sind die medizinischen Konzepte einem steten Wandel unterworfen. Im Klinikum Höchst war bis etwa 2008 die medizinische Zielkonzeption auf den Auf- und Ausbau spezieller medizinischer Versorgungsbereiche ausgelegt. In diese Zeit fielen die Etablierung der Neurochirurgie, die Erweiterung der Onkologie wie der Rhythmologie als Teil der Kardiologie. Seit 2008 treibt das das Klinikum im medizinischen Bereich - insbesondere in Verbindung mit der Neubauplanung - die Ausweitung der fachübergreifenden interdiszipli-nären Zusammenarbeit von Kliniken voran. In diesem Zusammenhang kam es zur Entwicklung neuer Organisationsstrukturen wie dem Neuro-Kopf-Zentrum, dem Wirbelsäulenzent-rum und dem Ausbau der invasiven Kardiologie.
Zu 2: Über das medizinische Konzept im Falle einer Fusion können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Aussagen getroffen werden, da erst nach Abschluss der Verhandlungen die endgültige Form der Kooperation und damit auch die Auswirkungen auf die medizinische Konzeption feststehen. Ungeachtet dessen ist es erklärtes Ziel des Magistrates, dass der Auftrag der Maximalversorgung im Frankfurter Westen auch weiterhin erfüllt wird.
Zu 3: Das aktuelle medizinische Konzept der Kliniken des Main-Taunus-Kreises ist interne Angelegenheit des Trägers der Kliniken.
Zu 4: Die Entwicklung eines gemeinsamen medizinischen Konzeptes für den Fall der Fusion ist Bestandteil des Beratungsauftrages. Das Konzept wird im Rahmen des Beratungsprozesses hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit kritisch überprüft. Der Grad der Umsetzung ist abhängig vom Ausgang der Kooperationsverhandlungen.
Zu 5: Ziel eines möglichen Zusammenschlusses ist es, die auf Grund der schwierigen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen notwendigen Synergien zu heben sowie in den medizinischen Leistungsbereichen durch abgestimmte Konzeptionen eine hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung in Frankfurt sowie im Main-Taunus-Kreis aber auch im Rhein-Main-Gebiet zu sichern.
Zu 6: Im Zuge des Beratungsprozesses wurde das gesamte Leistungsportfolio des Klinikums Frankfurt Höchst umfassend analysiert und hinsichtlich seiner Stärken und Schwächen beurteilt. Im Einzelnen erfolgten eine Ist-Analyse des bestehenden medizinischen Angebotes, ein qualitatives Benchmarking, eine Betrachtung des Marktes und der Einzugsgebiete sowie betriebswirtschaftliche Überprüfungen der Kliniken. Zu 7 und 8: Siehe die Antwort zu 2.
Zu 9: Der Magistrat wird mit einem Kommunikationskonzept an die Öffentlichkeit treten, sobald er gemeinsam mit dem Main-Taunus-Kreis die Empfehlungen der KPMG abschließend geprüft und über die Formen der Zusammenarbeit entschieden hat.
Zu 10: Die Beratungen über das Kooperationsvorhaben stehen vor dem Abschluss. Der Magistrat wird die Gremien umgehend über das Ergebnis informieren. Die Neubauplanungen werden mit Abschluss der Verhandlungen direkt wieder aufgenommen. Mit der Wiederaufnahme der Planung wird auch eine konkrete Aussage über den Bezug des Neubaus getroffen werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juli 2013AA 397Städtisches Klinikum Frankfurt-Höchst: Gibt es ein medizinisches Konzept oder überlässt der Magistrat die Zukunft des Krankenhauses nur den Wirtschaftsprüfern?STVV-Anfrage · SPD
- 1. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 516Städtisches Klinikum Frankfurt-Höchst: Gibt es ein medizinisches Konzept oder überlässt der Magistrat die Zukunft des Krankenhauses nur den Wirtschaftsprüfern?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)