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Fotovoltaikanlagen auf städtischen Dächern

Vorlagentyp: B
55 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 514

Betreff: Fotovoltaikanlagen auf städtischen Dächern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2020, § 5436 - E 176/20 FDP - Zu 1: Um alle städtischen Flächen bezüglich ihrer Eignung zur Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen flächendeckend zu überprüfen, wären im Energiemanagement zusätzliche Personal- und Finanzmittel nötig. Abschließende Beratungen zum Haushalt 2021, der vor dem Hintergrund der Corona-Krise neu zu erstellen ist, sind noch nicht erfolgt. Zu 2 bis 4: Bäderbetriebe: Die energetische Optimierung und die Prüfung der Möglichkeiten zum Einsatz von erneuerbaren Energien stellen bei Neubauprojekten und bei Bestandsbädern der BäderBetriebe Frankfurt GmbH, einen wichtigen Bestandteil der Konzeptionierung dar. Hierbei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Spezialisten der Mainova und eine Prüfung des Einsatzes von regenerativen Energien. In den letzten Jahren konnte im Bereich der Bestandsbäder bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden, weitere Optimierungen sind geplant. In den Bestandsbädern wurden bereits folgende Solarthermie-Anlagen hergestellt und werden erfolgreich betrieben: - FB Eschersheim, Solarthermie-Anlage zur Unterstützung der -Brauchwassererwärmung. - Freibad Nieder Eschbach, Solarthermie-Anlage zur Unterstützung der Beckenwassererwärmung. Insbesondere für die Neubauprojekte stellen die Optimierungen des Energiebedarfs, der Einsatz von erneuerbaren Energien und der ressourcenschonende Bau und Betrieb zentrale Projektziele dar. Im Focus steht hierbei eine ausgewogene Konzeptionierung der ökologischen, betrieblichen und finanziellen Aspekte. - Neubau Familienbad Bornheim: Die Planung und der Bau des Projektes Familienbad Bornheim erfolgt durch die Bäderbau Frankfurt GmbH & Co. KG. Durch die Zusammenarbeit mit der ABG FRANKFURT HOLDING GMBH und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH werden die umfassenden Erfahrungen in den Bereichen des nachhaltigen Bauens und Betreibens von energieeffizienten und nachhaltigen Gebäuden voll ausgeschöpft. Hierbei liegen, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, die energetischen Anforderung ENEV -30% zu Grunde, Ziel ist es die Kriterien des KfW-Effizienzhaus 55 zu berücksichtigen. Um eine optimale Konzeptionierung der Energieerzeugung zu gewährleisten, erfolgt die Planung in enger Abstimmung mit den Spezialisten der Mainova. Neben dem Einsatz eines Blockheizkraftwerkes wird eine Nutzung der Abwärme der Eissporthalle mittels einer Wärmepumpe geplant. Auf den Dachflächen des Familienbades Bornheim ist zusätzlich die Installation einer ca. 1.000m2 großen Photovoltaikanlage konzeptioniert, der regenerativ erzeugte Strom wird vollständig zum Betrieb des Bades verwendet. - Neubau Rebstockbad: Der Neubau des Rebstockbades soll eine hohe Attraktivität für die Gäste aller Nutzungsbereiche sicherstellen und durch eine flexible und modulare Konzeption die Nutzungsmöglichkeiten aller Bereiche optimieren. Der wirtschaftliche Bau und Betrieb des Rebstockbades sind zentrale Projektziele und sollen durch eine effiziente, dauerhafte, nachhaltige, wartungsarme und pflegeleichte Konstruktion sowie durch energie- und ressourcensparende Bau- und Betriebskonzeption sichergestellt werden. Grundanforderung ist, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, eine 30%ige Verbesserung gegenüber der ENEV. In Teilbereichen der Gebäudehülle ist der Einsatz von Passivhausstandard-Komponenten vorgesehen. Für eine optimale Energieerzeugung des neuen Rebstockbades erfolgt die frühzeitige Erarbeitung eines Energiekonzeptes mit Einbindung der Spezialisten der Mainova und weiterer Beteiligter. Hierbei werden u. A. der Einsatz eines Blockheizkraftwerks, die Fernwärmenutzung sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft. Im Bereich der Fassaden und Dächer des Rebstockbades wird die Herstellung einer ca. 2.000m2 großen Dachfläche für die Nutzung von regenerativen Energien, z.B. Photovoltaikanlagen vorkonzeptioniert. Darüber hinaus erfolgen Abstimmungen mit dem Land Hessen hinsichtlich der Möglichkeiten einer erweiterten Nutzung von Erdwärme für das Projekt Neubau Rebstockbad. - Konzept Sanierung /Erneuerung Freibad Riedbad Bergen-Enkheim: In der Konzeptionierung werden Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs, der Verbesserung des CO2-Bilanz und zur Nutzung regenerativer Energien berücksichtigt. Im Rahmen der weiteren Planung sollen hierzu z.B. die Installation von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Dachflächen geprüft werden. Sportamt: Durch das Sportamt wurden bereits heute einige Dächer der Umkleide- und Funktionsgebäude auf städtischen Sportanlagen mit Photovoltaik- bzw. mit Solarthermieanlagen ausgestattet. Bei Neubauten und Modernisierungen wird geprüft, ob die Dächer der Gebäude sich für entsprechende Anlagen eignen. Sportpark Stadion: Das Thema Nachhaltigkeit und alternative Energiegewinnung spielt auch im Zuständigkeitsbereich der städtischen Beteiligungsgesellschaft Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbh eine wichtige Rolle. Aktuell werden gemeinsam mit der Mainova AG die technischen Voraussetzungen zur Installation von Photovoltaikanlagen an 11 verschiedenen Standorten auf dem Gelände der Deutsche Bank Park geprüft. Zu dieser Maßnahme liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ausreichend belastbare Informationen zur Machbarkeit und den möglichen Einsparpotentialen vor, um hierüber detaillierter zu berichten. Sollten die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sein, werden diese Maßnahmen dem Aufsichtsrat vorgestellt und in die zukünftige Investitionsplanung aufgenommen. Branddirektion: Bei Neubauvorhaben von Feuerwachen wurde von der BKRZ GmbH & Co. KG die Möglichkeit des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen geprüft und zum Teil umgesetzt. Derzeit sind 8 Anlagen in Betrieb. Zur Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen auf Bestandsgebäuden ist eine statische Prüfung von Dach und Gebäude unumgänglich, dies besonders vor dem Hintergrund, dass der BKRZ GmbH & Co. KG nicht für alle älteren entsprechenden Gebäude baustatische Daten vorliegen. Eine dadurch sehr aufwändige und kostenintensive Nachrüstung von Bestandgebäuden ist derzeit nicht vorgesehen. Mainova AG: Die Mainova AG begrüßt die Förderung und den Ausbau von Photovoltaik (PV) auf Privatdächern ebenso wie die Nutzung von PV-Potenzialen auf stadteigenen Dächern, als einen wichtigen Schritt um die Ziele des "Masterplan 100% Klimaschutz" zu erreichen. Hierbei gilt es für alle Beteiligten einen positiven Effekt zu erzielen und auch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen. Eine Volleinspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich. Allerdings bietet die Mainova AG zum aktuellen Zeitpunkt auch ein "Nutzerstrom"-Modell sowie ein Modell "Eigenstrom" an. Das Modell "Nutzerstrom" beinhaltet die Pachtung des Daches, die Installation und das Betreiben der PV-Anlage durch die Mainova AG. Der erzeugte Strom wird hierbei in erster Linie durch den Nutzer der Liegenschaft vor Ort verbraucht und lediglich der überschüssige PV-Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Zur Sicherung der Investitionssicherheit ist es hierbei nötig, dass sich der Magistrat über den gesamten Investitionszeitraum vertraglich zur Abnahme des erzeugten Stroms verpflichtet. Nach diesem Modell wären keine finanziellen Mittel für die PV-Anlage an sich nötig. Im "Eigenstrom"-Modell pachtet die Mainova AG das Dach, installiert und finanziert die PV-Anlage, allerdings obliegen die aus dem Betrieb der PV-Anlage resultierenden Pflichten und die Verwendung des erzeugten Stroms vollumfänglich dem Pächter. Perspektivisch können weitere Lösungen entwickelt werden, wobei die konkrete Ausgestaltung der kommenden EEG-Novelle zu berücksichtigen sein wird. Schlussendlich bedarf es hierbei einer konkretisierenden Abstimmung zwischen der Mainova AG und der jeweiligen Partner. Hafen- und Marktbetriebe: Die Prüfung des Einsatzes von Photovoltaik erfolgt grundsätzlich planmäßig im Rahmen der Planung von Sanierungsmaßnahmen. Bei Mainova sind derzeit keine Projekte in Bearbeitung, im Rahmen derer der Einsatz von Photovoltaik technisch und wirtschaftlich als umsetzbar bewertet wurde. Darüber hinaus werden Bestandsdächer in Unterhaltung anlassbezogen im Hinblick auf die Machbarkeit der Ausstattung mit Photovoltaik bewertet. In diesem Rahmen wurden bisher keine Dachflächen identifiziert, auf denen der Einsatz von Photovoltaik technisch und wirtschaftlich als umsetzbar bewertet wurde. Umweltamt: Das Umweltdezernat wird im Rahmen der Klima-Allianz eine Abfrage für städtische Beteiligungen ergänzend zu den bereits abgegebenen Stellungnahmen vorbereiten. Die Abfrage dient dazu, die zukünftigen Pläne bezüglich Installationen von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen der städtischen Beteiligungen sowie bestehende Hemmnisse zu ermitteln. Auf Basis dieser Befragung soll der "Sonnenergie-Plan" erstellt werden. Im Rahmen der Abfrage soll außerdem auf das Hessische Solarkataster hingewiesen werden, welches als erste Referenz herangezogen werden kann, ob sich eine Dachfläche für die Installation von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen eignet. Amt für Bau und Immobilien: Das ABI weist daraufhin, dass eine Beteiligung an der Erstellung des Sonnenenergie-Plan 2020 die unter Punkt 1 benötigten Stellen voraussetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2020EE 176Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Fotovoltaikanlagen auf städtischen DächernEtatantrag · FDP
  2. 25. September 2020Sie sind hier
    BB 514Fotovoltaikanlagen auf städtischen Dächern
    Magistratsbericht
  3. 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 55 WochenBB 108Fotovoltaikanlagen auf städtischen DächernMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 13
Sitzung 44 · 20.10.2020
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 44 · 20.10.2020
TO I, TOP 87
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPDie ParteiU.b
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 42 · 22.10.2020
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 43 · 23.10.2020
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 43 · 23.10.2020
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 44 · 26.10.2020
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 44 · 26.10.2020
TO II, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 42 · 26.10.2020
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 44 · 27.10.2020
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 44 · 27.10.2020
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 43 · 27.10.2020
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 43 · 27.10.2020
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 41 · 27.10.2020
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 43 · 29.10.2020
TO II, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 43 · 29.10.2020
TO II, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 44 · 30.10.2020
TO I, TOP 95
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 514 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 44 · 26.11.2020
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 514 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 30.11.2020
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 514 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Frankfurter (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) FRANKFURTER (= Zurückweisung)

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