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Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen

Vorlagentyp: B
116 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.08.2008, B 510

Betreff: Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4027 - OA 636 OBR 5 - Zwischenbericht: Der Magistrat strebt weiterhin stadtteilbezogene Feuerwehrhäuser für beide Feuerwehren an. Die Grundstückssicherung gestaltet sich allerdings sowohl in Sachsenhausen als auch in Oberrad schwierig. Inzwischen zeichnet sich für Sachsenhausen eine tragbare Lösung ab. In Oberrad werden verschiedene denkbare Lösungen geprüft und verhandelt. Der Ortsbeirat wird, sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, umgehend informiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2008OFOF 507/5Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und SachsenhausenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 11. April 2008OAOA 636Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und SachsenhausenAnregung
  3. 11. April 2008VV 643Neubau für die Freiwillige Feuerwehr SachsenhausenAnfrage
  4. 18. August 2008Sie sind hier
    BB 510Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und Sachsenhausen
    Magistratsbericht
  5. 6. Februar 2009BB 70Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und SachsenhausenMagistratsbericht
  6. 4. Dezember 2009BB 986Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und SachsenhausenMagistratsbericht
  7. 21. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 116 WochenBB 315Neubau der Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren Oberrad und SachsenhausenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 26 · 12.09.2008
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 510 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 25 · 27.10.2008
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 510 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 25 · 03.11.2008
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 510 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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