Ludwig-Weber-Schule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 21.02.2014, B 50
Betreff: Ludwig-Weber-Schule Vorgang: A 442/13 RÖMER Die Ludwig-Weber-Schule befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Daher steht die Schule, wie Bildungsdezernentin Sorge der Schulgemeinde im persönlichen Gespräch versichert hat, an erster Stelle in der Priorisierung des Aktionsplans Schulbau. Welche weiteren Bausituationen in den Aktionsplan aufgenommen werden, entscheidet der Magistrat Anfang 2014. Zur Untersuchung der Ludwig-Weber-Schule wurde vom Stadtschulamt ein Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis lautet, dass zurzeit kein akuter Handlungsbedarf besteht, da die vorhandenen Schadstoffe sich unterhalb der aktuellen Grenzwerte befinden. Dieses wurde der Schulleitung zur Verfügung gestellt. Die Schulleitung wurde gebeten die Ergebnisse der Schulgemeinde entsprechend zu kommunizieren. Zwischenzeitlich fand ein Runder Tisch statt, an dem die Gutachter Fragen der Elternvertretung, der Schulleitung und des Ortsbeirates zu dem Gutachten beantworteten und bestätigten, dass keine Gesundheitsgefahr vom Schulgebäude ausgeht. Aufgrund des schlechten Gebäudezustands hat das Stadtschulamt die Auslagerung der Schule in eine Pavillonanlage zum Beginn des Schuljahres 2014/15 beauftragt. Mit den hierfür erforderlichen Schritten wurde das Hochbauamt bereits betraut und bereitet derzeit die Durchführung der Maßnahme vor. Bis zur Auslagerung wird die Schule im Rahmen der Bauunterhaltung in einem Zustand gehalten, der einen geregelten Schulbetrieb gewährleistet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2013AA 442Ludwig-Weber-SchuleSTVV-Anfrage · RÖMER
- 21. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 50Ludwig-Weber-SchuleMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)