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Ludwig-Weber-Schule

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 21.02.2014, B 50

Betreff: Ludwig-Weber-Schule Vorgang: A 442/13 RÖMER Die Ludwig-Weber-Schule befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Daher steht die Schule, wie Bildungsdezernentin Sorge der Schulgemeinde im persönlichen Gespräch versichert hat, an erster Stelle in der Priorisierung des Aktionsplans Schulbau. Welche weiteren Bausituationen in den Aktionsplan aufgenommen werden, entscheidet der Magistrat Anfang 2014. Zur Untersuchung der Ludwig-Weber-Schule wurde vom Stadtschulamt ein Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis lautet, dass zurzeit kein akuter Handlungsbedarf besteht, da die vorhandenen Schadstoffe sich unterhalb der aktuellen Grenzwerte befinden. Dieses wurde der Schulleitung zur Verfügung gestellt. Die Schulleitung wurde gebeten die Ergebnisse der Schulgemeinde entsprechend zu kommunizieren. Zwischenzeitlich fand ein Runder Tisch statt, an dem die Gutachter Fragen der Elternvertretung, der Schulleitung und des Ortsbeirates zu dem Gutachten beantworteten und bestätigten, dass keine Gesundheitsgefahr vom Schulgebäude ausgeht. Aufgrund des schlechten Gebäudezustands hat das Stadtschulamt die Auslagerung der Schule in eine Pavillonanlage zum Beginn des Schuljahres 2014/15 beauftragt. Mit den hierfür erforderlichen Schritten wurde das Hochbauamt bereits betraut und bereitet derzeit die Durchführung der Maßnahme vor. Bis zur Auslagerung wird die Schule im Rahmen der Bauunterhaltung in einem Zustand gehalten, der einen geregelten Schulbetrieb gewährleistet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Oktober 2013AA 442Ludwig-Weber-SchuleSTVV-Anfrage · RÖMER
  2. 21. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 50Ludwig-Weber-Schule
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 16 · 17.03.2014
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 50 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 29 · 18.03.2014
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 50 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 29 · 12.05.2014
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 50 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPElf Piraten
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ELF Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Kenntnis)

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