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Einrichtung eines "Ständigen Sicherheitsbeirats" und eines Arbeitskreises "Sicherheit und Ordnung im ÖPNV" für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats schlägt die Einrichtung eines Ständigen Sicherheitsbeirats und eines Arbeitskreises zur Sicherheit und Ordnung im ÖPNV vor. Dies geschieht, um die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zu verbessern und die Herausforderungen der Verkehrsverdichtung sowie die Sicherstellung von Rettungswegen in der Neuen Altstadt zu adressieren.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Der Sicherheitsbeirat hat zuletzt am 02.09.2019 getagt. Den Schwerpunkt der Sitzung stellten die Themen "Auswirkung der Verkehrsverdichtung" und "Sicherstellung des zweiten Rettungsweges in der Neuen Altstadt" dar. Im ersten Themenfeld beschäftigte sich der Sicherheitsbeirat mit den Problemlagen der Verkehrsverdichtung auf den Straßen und mit der zunehmenden Einschränkung des Individualverkehrs sowie deren unmittelbare Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfrist im Bereich des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und des Rettungsdienstes. Schnell wachsende Großstädte, wie auch Frankfurt am Main, haben generell mit demselben Problem zu kämpfen: überfüllte Straßen. Vor diesem Hintergrund besteht Einigkeit darüber, dass im Rahmen der Planung konstruktiver und baulicher Veränderungen im öffentlichen Straßenraum stets darauf zu achten ist, dass die Befahrbarkeit der Verkehrswege für Einsatzfahrzeuge weder durch bauliche Einrichtungen, die ursächlich zur Verkehrsverdichtung beitragen, noch durch den zunehmenden Individualverkehr beeinträchtigt wird. Neben dem Thema der Verkehrsverdichtung gerät als weiteres Problemfeld die eingeschränkte Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsfläche als Aufstellfläche für die Feuerwehrdrehleiterfahrzeuge ins Blickfeld des Sicherheitsbeirates. Die Begrenzung von Straßenbreiten, zum Beispiel im Innenstadtbereich zugunsten des Fahrradverkehrs, aber auch die hohe Belegung der vorhandenen Parkplätze durch den ruhenden Verkehr, führen dazu, dass die erforderliche Breite für die Feuerwehrdrehleiterfahrzeuge in vielen Fällen nicht gegeben ist. Im günstigsten Fall ist nur die für den Straßenverkehr erforderliche Mindestbreite von drei Metern vorhanden. Somit steigen die Anforderungen an die Feuerwehreinsatzkräfte zum Aufstellen der Fahrzeuge stetig an. Zur Sicherstellung der erforderlichen Rettungswege besteht Konsens darüber, dass die Branddirektion im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Koordinierungsgruppe "Verkehr" ihre Anmerkungen aktiv einbringt und, bei Bedarf, von ihrem Vetorecht Gebrauch macht. Als zusätzliches aktuelles Thema wurde im Sicherheitsbeirat die "Sicherstellung des zweiten Rettungsweges in der Neuen Altstadt" thematisiert. Vornehmlich in den Sommermonaten zeigt sich das Interesse der Gastronomie, die Bereiche vor der jeweiligen gastronomischen Lokalität zu nutzen, um dort Tische und Stühle aufzustellen, die der Bewirtung der sich dort aufhaltenden Gäste dienen. Durch die zunehmend eigenständige Belegung der Außenflächen durch die Gastronomie ergeben sich für die Einsatzkräfte erhebliche Raumeinschränkungen bei den Feuerwehraufstell- und -bewegungsflächen. Es liegen bereits Beschwerden von Anwohnern vor, die befürchten, im Einsatzfall nicht rechtzeitig von den Einsatzkräften erreicht werden zu können. Es wurde ausgeführt, dass bereits in der Planungsphase zur Neuen Altstadt im Rahmen der Straßenwidmung Festlegungen getroffen wurden, welche Flächen nicht für außengastronomische Zwecke zur Verfügung stehen. Der von der Dom Römer GmbH eingereichte Bauantrag berücksichtigte bereits die notwendigen Flächen und wies diese explizit aus. Es wurde auch auf die Präjudizwirkung für das Stadtgebiet Frankfurt hingewiesen. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie erfolgt durch die zuständige Genehmigungsbehörde, bei Bedarf unter Einbindung der Branddirektion. Durch die Auferlegung geeigneter Auflagen, die überprüfbar und gegebenenfalls mittels Verwaltungszwangs durchzusetzen sind, kann die Freihaltung der notwendigen Flächen sichergestellt werden. Es wurde vereinbart, dass die Branddirektion weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Freihaltung dieser Flächen einwirkt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Februar 2020 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 210 zurück — STVV-Antrag von CDU, beschlossen am 25. Januar 2012. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 39 · 10.03.2020
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 38 · 28.05.2020
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 49 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

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