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Erhalt und weitere Verwendung der Ausstellung „Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht“

Vorlagentyp: B
47 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.12.2019, B 493

Betreff: Erhalt und weitere Verwendung der Ausstellung "Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht" Vorgang: A 509/19 CDU/SPD/GRÜNE Frage 1: Das Historische Museum hat gemäß seiner Aufgabe und Ausrichtung die Ausstellung "Damenwahl!" im Museum konzipiert und durchgeführt. Im Zuge der Ausstellung wurde an alle Schulen ein kostenloses Materialpaket geschickt. Dazu gehört der Flyer "Begleitmaterial für Schulklassen ab 8. Klasse" sowie die beiden Hefte "100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland - Handreichungen für Lehrer*innen" und "100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland - Magazin für Schülerinnen und Schüler" vom Frauenreferat der Stadt Frankfurt am Main. In der Ausstellung "Frankfurt Einst?" im Historischen Museum gibt es zahlreiche Bezüge und eine Thementour inkl. Programmheft zum Thema "Frankfurt - Stadt der Frauen". Ebenso wird das Thema Frauenwahlrecht in der Ausstellung "Dagegen? Dafür!" im Jungen Museum beleuchtet. In der Buchreihe "Frankfurter Geschichte für junge Leute" gibt es ebenfalls einen Comic-Band zum Frauenwahlrecht. In dem Comic "Heraus aus der Finsternis" von Christoph Tauber und Annelie Wagner wird die Geschichte von Käthe und ihren Freundinnen erzählt, die sich ab 1918 der Unterdrückung entgegenstellen. Der Autor und die Zeichnerin nahmen und nehmen auch weiterhin Termine in Schulen wahr, um mit Schülerinnen und Schülern über das Thema Frauenwahlrecht zu sprechen. Weiterhin ist zur Sonderausstellung "Damenwahl!" ein gleichnamiger sehr umfassender Katalog erschienen. Katalog und Comic sind über den Buchhandel erhältlich und können problemlos in die elektronischen Bestelllisten der Stadtbücherei eingepflegt werden. Der Titel wird in den nächsten Vorschlagsverzeichnissen (I/2020) den Schulen angeboten, die Schulen entscheiden selbst über die Erwerbung. Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Erarbeitung von Sonderausstellungen für Schulen und Bürgerhäuser. In Anbetracht der Fülle an vorhandenen Materialien, die jederzeit von den Schulen erneut angefordert werden können und existierenden Ausstellungen im HMF und im Jungen Museum, ebenso wie die geschätzten Kosten einer neu zu konzipierenden Sonderausstellung (siehe dazu zu Frage 2 und 4) empfiehlt der Magistrat, die bestehenden Angebote zu nutzen. Frage 2: Die Ausstellungselemente waren für eine museale Präsentation von Originalen im Museum konzipiert und sind deshalb nicht geeignet für flexible und modulare Aufbauten in anderen Zusammenhängen. Dafür wurden modulare Systeme des Museums (Wände und Vitrinen) benutzt, auf die Gestaltungsgrafik gedruckt wurde. Sie wurden seit dem Abbau der Ausstellung bereits mehrfach wiederverwendet. Die Ausstellungselemente, welche für einen weiteren Gebrauch nutzbar waren, wurden als Dauerleihgabe an das Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel abgegeben und werden dort in einem Raum präsentiert. Auch diese Elemente eignen sich nicht für eine Wanderausstellung, da sie für den statischen Gebrauch im Ausstellungsraum gebaut wurden, d.h. zu schwer und unhandlich im Transport zu Bürgerhäusern und Schulen sowie für die Nutzung Unterbringung in kleinen Räumen. Fazit: Eine Ausstellung zum Frauenwahlrecht und zur deutschen Frauenbewegung mit Bezug zur Region, die für eine flexible Verwendung in Schulen und Bürgerhäusern geeignet ist, muss neu erarbeitet, gestaltet und produziert werden. Vorbild könnte eine Wanderausstellung des Archivs des deutschen Widerstands über Widerstandskämpferinnen sein: https://www.widerstand-1933-1945.de/content/article/17/78/ ; ggf. ergänzt mit interaktiven Stationen (Audio- und Videostation, Quiz-Tisch, Post-it Wand etc.) Frage 3: Die Inhalte der Ausstellung "Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht" sind eine gute Grundlage für eine neu zu schaffende Wanderausstellung für Schulen und Bürgerhäuser. Die dafür notwendigen Bild-Texttafeln, Medienstationen etc. müssten aber neu konzipiert, bearbeitet, gestaltet und produziert werden. Eine wertvolle Ergänzung des Ausgangsmaterials ist das vom Frauenreferat in Zusammenarbeit mit dem EDUVERSUM-Verlag erstellte Schülermagazin mit Lehrerhandreichung zum selben Thema. Frage 4: Die Kosten für die Konzeption und Produktion einer Wanderausstellung können hier nur in grober Schätzung ermittelt werden. Für eine genauere Kostenermittlung ("Kostenberechnung") ist eine Planung (Entwurf) und sind Angebote (Richtofferten für Produktion, Konzeption, Gestaltung) erforderlich. Das kann im Rahmen einer Stellungnahme nicht geleistet werden. Grob geschätzt beträgt der finanzielle Aufwand: Euro 180.000,- Honorare für Planung (Inhalte, Gestaltung, Medien: Euro 100.000,- (Inhaltlich-didaktische Konzeption aufgrund der unter 3 genannten Vorarbeiten Euro 110.000,- ca. 40.000,- (Werkvertrag), Gestaltung für Ausstellungssystem und Grafik (Planung, Mitwirkung bei Vergabe, Bauleitung): ca. 40.000 Euro (Werkverträge), Medienplanung und -produktion (Werkvertrag): ca. 20.000 Euro) Produktion (Ausstellungssystem mit Transportkisten, Medientechnik, Bildrechte): Euro 60.000 Publikation-Begleitmaterial (Broschüre für Schulen, Folder für Bürgerhäuser, CI für Plakat, Folder, Social Media etc.), Gestaltung und Herstellung: Euro 20.000,- Zeitlich muss mindestens mit ca. 6-9 Monaten von Beauftragung (a: Planung) bis Fertigstellung berechnet werden. Der personelle Aufwand ist im finanziellen Aufwand berücksichtigt (siehe oben a). Personelle Kapazitäten stehen im HMF zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung. Schon die Ausstellung "Damenwahl!" wurde wesentlich mit einer freien Kuratorin und freien Gestaltern/Planern erarbeitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2019FF 1638Am 20.01. endete die Ausstellung „Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht“, die im Historischen Museum gezeigt wurde. Die AFragestunde-Frage
  2. 18. Juni 2019AA 509Erhalt und weitere Verwendung der Ausstellung „Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht“STVV-Anfrage · CDU, SPD, GRÜNE
  3. 16. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 Wochen
    BB 493Erhalt und weitere Verwendung der Ausstellung „Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht“
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 36 · 16.01.2020
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 493 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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