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Umzug von ATELIERFRANKFURT e..V. ins Ostend im Jahr 2012 - Wie werden Umzug und laufende Betriebskosten finanziert?

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.11.2012, B 489

Betreff: Umzug von ATELIERFRANKFURT e. V. ins Ostend im Jahr 2012 - Wie werden Umzug und laufende Betriebskosten finanziert? Vorgang: A 196/12 SPD

  1. Ist es vorgesehen, im Haushalt der Stadt Frankfurt den Zuschuss für das Atelierfrankfurt von 25.000 auf 150.000 Euro zu erhöhen? Nein, dies ist nicht vorgesehen. Die Stadt wird zukünftig einen Großteil der städtischen Künstlerateliers im neuen Atelierfrankfurt in der Schwedlerstraße betreiben. Für die angemieteten Flächen erhält das Atelierfrankfurt eine Miete, die durch die Kündigung anderer Atelierräume frei wird. Die Künstler erhalten Räumlichkeiten zu den bisherigen subventionierten Konditionen.
  2. Wer übernimmt die Umbaukosten in Höhe von - bisher veranschlagten 350.000 Euro? Die Umbaukosten tragen das Atelierfrankfurt und der Hauseigentümer, Herr Loulakis.
  3. Warum wurde bei solch hohen Umbaukosten ein Mietvertrag nur über 5 Jahre abgeschlossen? Weil die Finanzierung zunächst auf 5 Jahre kalkuliert wurde, eine Verlängerung des Mietvertrages ist jederzeit möglich und seitens des Vermieters und Mieters auch gewünscht.
  4. Welche anderen Mietverträge für bestehende Ateliers werden gekündigt und wie lange bestehen dort noch Mietverträge? Folgende Atelier-Liegenschaften werden zugunsten des Atelierfrankfurt in der Schwedlerstr. 1-5 ab dem Jahr 2013 aufgegeben: Hanauer Landstraße 139 - 145 (keine städtische Liegenschaft) (15 Künstler/innen) - die Untermietverträge mit den Künstlern laufen bis 31.07.2014, der Hauptmietvertrag mit dem Eigentümer bis 31.07.2016 Hohenstaufenstraße 8 (8 Künstler/innen) - hier wurde die Kündigung vom Liegenschaftsamt gegenüber der Hausverwaltung zum 31.07.2013 bereits ausgesprochen - die Untermietverträge mit den Künstlern laufen ebenso bis 31.07.2013 Bernhard-Grzimek-Allee 12-14 (6 Künstler/innen) - die Untermietverträge mit den Künstlern laufen bis 30.09.2013 - eine Aufgabe der Liegenschaft hat das Liegenschaftsamt bereits bis spätestens zum o.a. Termin bestätigt Klingerstraße 6 (2 Künstler/innen) - Die Untermietverträge mit den Künstlerinnen laufen bis 31.10.2013 - eine Aufgabe der Liegenschaft hat das Liegenschaftsamt bereits bis spätestens zum o.a. Termin bestätigt In der Zuständigkeit des Kulturamtes verbleiben die städtischen Atelier-Liegenschaften in der Paradiesgasse, Schmickstraße und Ostparkstraße.
  5. Welche Mietkosten kommen auf die Künstler in den neuen Ateliers zu? Es handelt sich um dieselben Konditionen wie bisher, im Durchschnitt 3,75 Euro pro m2 zuzüglich Nebenkosten, in Summa ca. 5 Euro pro m2.
  6. Wie werden die noch offenen zwanzig Prozent der Betriebskosten, also jährlich 200.000 € gedeckt? Wer ist für die Finanzierung zuständig, wenn keine Spendenmittel dafür eingeworben werden können? Die Gesamtkosten belaufen sich auf jährlich 850.000 Euro, 20 % davon sind 170.000 €. Ein Teil der Finanzierungslücke kann voraussichtlich schon ab 2014 durch die Kündigung städtischer Ateliers in der Hanauer Landstraße geschlossen werden. 70.000 Euro müssen durch Sponsoring dargestellt werden. Für die Finanzierung ist der Verein Atelierfrankfurt e.V. zuständig.
  7. In welcher Höhe entstehen Kosten für eine neue Probebühne für Tanz und Theater und wer finanziert die Ausstattung und den laufenden Unterhalt? Die Kosten für die Ausstattung sind noch nicht bekannt. Bei Anmietung der Fläche durch die Stadt Frankfurt würden die entstehenden Mietkosten und Mietnebenkosten für eine Probebühne im Kulturamt anfallen.
  8. Werden andere Probebühnen dafür aufgegeben und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Nein.
  9. In welcher Form leistet der Eigentümer der Liegenschaft, Herr Loulakis, einen 15prozentigen Beitrag zu den laufenden Kosten? Durch Mietminderung.
  10. Die neue Beiratsvorsitzende des AtelierFrankfurt, Petra Roth, soll in erheblichem Umfang Spenden einwerben. Ist das für den gesamten Zeitraum des Mietvertrages vorgesehen, und wer übernimmt die Kosten, falls das nicht gelingt? Es ist vorgesehen, dass Frau Roth Sponsorengelder für die anfallenden Umbaukosten einwirbt, nicht für die Betriebskosten. Verantwortlich für die Gesamtmaßnahme ist der Verein AtelierFrankfurt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. August 2012AA 196Umzug von atelierfrankfurt e..V. ins Ostend im Jahr 2013 - Wie werden Umzug und laufende Betriebskosten finanziert?STVV-Anfrage · SPD
  2. 19. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 489Umzug von ATELIERFRANKFURT e..V. ins Ostend im Jahr 2012 - Wie werden Umzug und laufende Betriebskosten finanziert?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
KAV
Sitzung 20 · 26.11.2012
TO II, TOP 97
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 489 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 5
Sitzung 17 · 18.01.2013
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 489 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 17 · 22.01.2013
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 489 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 17 · 22.01.2013
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 489 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 17 · 14.02.2013
TO I, TOP 7
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 489 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 18 · 07.03.2013
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 489 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Linke (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Kenntnis)

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