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Neubebauung des Dom-Römer-Areals

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 488

Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.04.2010, § 7968 - NR 562 SPD, l. B 102/10 - Zu 2. Die Untersuchung der baulichen und technischen Gegebenheiten in Zusammenhang mit dem Abbruch der obersten Tiefgaragenebene einschl. Umbau des östlichen U-Bahn-Ausgangs erfolgt zunächst im Rahmen des Projektes "Umbau Tiefgarage und Herstellung Gründungsebene" durch die DomRömer GmbH. Ergebnisse daraus sind voraussichtlich bis Ende 2010 zu erwarten. Die Ergebnisse daraus fließen dann auch in die weiterführenden Planungen der Neubebauung des Areals einschl. des Stadthauses ein.

Zu 3. Seitens der DomRömer GmbH wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass mit der Tieferlegung der Tiefgaragenzufahrt an der heute bereits genutzten Zufahrt im"Haus am Dom" der Wiederaufbau der Gebäude "Hof zum Rebstock" und Braubachstraße 21 ermöglicht werden kann.

Zu 4. Aus der derzeit im Rahmen der Planung verfolgten Variante für die Tiefgaragenzufahrt von der Domstraße durch das "Haus am Dom" direkt in das

  1. Untergeschoss der Tiefgarage ergeben sich keine Auswirkungen auf die Hochbauten auf dem zukünftigen Dom Römer-Areal. Zu
  2. Durch die Entscheidung der Stadt Frankfurt am Main, für die Realisierung der Gesamtmaßnahme eine sog. Inhouse - Gesellschaft zu gründen (DomRömer GmbH), bleibt sie als alleinige Gesellschafterin die Bauherrin aller Gebäude, welche auf dem Areal entstehen. Um die architektonische und städtebauliche Qualität des Quartiers sicher zu stellen, führt die DomRömer GmbH mit Unterstützung des Gestaltungsbeirates Wettbewerbe für die einzelnen Parzellen mit min. 3 Teilnehmern im Rahmen eines übergeordneten Verfahrens durch. So kann für jede Parzelle das beste Haus aus einer überschaubaren Anzahl von Vorschlägen ausgewählt werden. Investoren haben dann später die Möglichkeit, mit einem Gebäude einen Teil eines stimmigen Gesamtensembles zu erwerben. Bzgl. der zusätzlich zur Beschlusslage zu rekonstruierenden Gebäude endet die Meldefrist für potentielle Investoren, welche aus der Terminplanung für das Gesamtprojekt resultiert, am 31.07.2010.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. August 2010 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 562 zurück — STVV-Antrag von SPD, beschlossen am 22. August 2007. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 48 · 16.08.2010
TO II, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 488 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 46 · 24.08.2010
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 488 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) FDP nicht im Raum

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 21 · 23.09.2010
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 488 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
FAG (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Zurückweisung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und NPD (= Kenntnis)

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