Neubebauung des Dom-Römer-Areals
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Bericht des Magistrats vom 14.01.2011, B 31
Betreff: Neubebauung des Dom-Römer-Areals Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8715 - NR 562 SPD, B 488/10 - Zwischenbericht:
Zu 2. Hier liegen zurzeit noch keine neueren Ergebnisse vor.
Zu 3. Der zu diesem Punkt im Bericht 488 dargestellte Sachverhalt ist Grundlage der weiteren Planung.
Zu 4. Es hat sich kein neuer Sachverhalt ergeben.
Zu 5. Der Wettbewerb für die zeitgenössischen Häuser wurde am 5.11.2010 mit der Bekanntmachung auf der europäischen Vergabeplattform gestartet. Die nächsten Schritte verlaufen nun verfahrenskonform nach den Vorgaben der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). In Einzelgesprächen mit potentiellen Interessenten wird darüber hinaus derzeit die Umsetzung zusätzlicher Rekonstruktionen verifiziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Januar 2011 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 562 zurück — STVV-Antrag von SPD, beschlossen am 22. August 2007. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER