Angemessener Wohnraum für bedürftige Großfamilien
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Bericht des Magistrats vom 04.08.2008, B 485
Betreff: Angemessener Wohnraum für bedürftige Großfamilien Vorgang: A 492 FAG Zu 1 a) das Amt für Wohnungswesen betreffend: Der Sachverhalt ist zutreffend, bedarf aber einer etwas ausführlichen Erläuterung und kritischen Würdigung. Bei der nicht namentlich genannten, 6 Personen umfassenden Frankfurter Familie, auf die sich die Eingabe bezieht, handelt es sich um die Familie B., welche seit Anfang 2004 als wohnungssuchend für eine 4- bzw. 5- Zimmerwohnung registriert war. Der Antragsteller, Herr B., zog im September 2002 als Einzelperson arbeitsbedingt von Kronach (Bayern) nach Frankfurt am Main und mietete hier am 10.09.2002 ein 42 qm großes 2-Zimmerappartement in einer Liegenschaft der Schwalbacher Straße im Gallusviertel an, welches er bis vor kurzem noch mit seiner Familie bewohnte. Genau ein Jahr später, am 26.09.2003, holte Herr B. den Rest seiner Familie nach Frankfurt und stellte 4 Wochen später beim Amt für Wohnungswesen einen Antrag als wohnungssuchend für eine 4-Zimmerwohnung. Alle vier Familienangehörigen erhielten für den Familiennachzug eine befristete Aufenthaltserlaubnis, obwohl die Gestattung einer Familienzusammenführung als zwingende Voraussetzung nicht nur den Nachweis von Einkommen, sondern auch von ausreichendem Wohnraum vorsieht, ein Sachverhalt, der bei einer Wohnung mit 42 qm Wohnfläche nicht gegeben war. Formal gesehen war die Familie sozialwohnungsberechtigt und sie wurde daher auch im Januar 2004 rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung als wohnungssuchend in der Dringlichkeitsstufe 2 registriert. Durch die Geburt eines weiteren Kindes im November 2004 verschärfte sich die Wohnsituation der Familie zusätzlich. Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen konnte die Familie im Jahre 2007 bei zwei Wohnungsvermittlungen mit einbezogen werden, wobei sie aber letztendlich nicht berücksichtigt wurde, da die Eigentümer sich jeweils für einen anderen Mitbewerber entschieden hatten. Nach § 5a WoBindG ist das Amt für Wohnungswesen verpflichtet, Eigentümern mindestens 3 Bewerber zur Auswahl zu benennen. b) das Sozialrathaus Gallus betreffend: Am 29.11.2007 fand ein Gespräch mit dem Familienvater statt, in dem er klarstellte, dass seine Familie keine Unterstützung vom Jugendamt benötigt. Einziges Problem sei die zu kleine Wohnung. Die zuständige Sozialarbeiterin hat sich daraufhin bis Ende 2007 viermal unterstützend an das Amt für Wohnungswesen gewandt. Auf Intervention eines ehemaligen Kinderhausmitarbeiters (Mitte 2/2008) erhielt die Familie für den 06.03.2008 vom Jugendamt ein neues Gesprächsangebot. Wegen kurzfristiger Erkrankung der Mitarbeiterin fiel der Termin aus. Eine Absage war nicht möglich, weil die Telefonnummer der Familie nicht bekannt war. Der Ersatztermin (20.03.2008) musste auf den 27.03.2008 verlegt werden. Die schriftliche Terminänderung kam anscheinend nicht an. Aus inhaltlichen Gründen kam eine Terminwahrnehmung durch die Vertretung nicht in Frage. Inzwischen steht das Jugendamt mit der Familie in regelmäßigen Kontakt.
Zu 2: Der Familie konnte inzwischen eine 85 qm große 4-Zimmerwohnung im Gallusviertel vermittelt werden. Entgegen der üblichen Vermittlungspraxis hat sie durch das Amt für Wohnungswesen hierbei ausnahmsweise ein Einzelangebot erhalten. Hierbei ist anzumerken, dass für Wohnungen dieser Größe die Eigentümer erfahrungsgemäß nur maximal
5-Personenhaushalte akzeptieren. Die Berücksichtigung der 6-köpfigen Familie B. ist daher als besonderes Entgegenkommen zu bewerten.
Zu 3: Die Familie B. ist eine von ca. 1000 registrierten kinderreichen Familien, welche in Frankfurt am Main auf die Vermittlung einer größengerechten Wohnung warten. Dass diese Familien in der Regel sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, ist durch eine ganze Reihe von Faktoren bestimmt. Ein elementarer Grund ist das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Nur jede 10. in Frankfurt zur Vermittlung anstehende, öffentlich geförderte Wohnung ist eine 4- oder Mehrzimmerwohnung, wobei Wohnungen für Großfamilien (5- oder
6- Zimmerwohnungen) nur noch sehr selten zur Verfügung stehen. Im Jahre 2007 konnten lediglich 152 Haushalte mit 5- und mehr Personen in eine größengerechte Wohnung vermittelt werden, mit abnehmender Tendenz. (Quelle: Jahresbericht 2007 - noch unveröffentlicht). Hinzu kommt, dass viele Bewerber ihre Situation und die geringen Möglichkeiten des Wohnungsmarktes nicht realistisch genug einschätzen und verbindlich Wohnungswünsche festlegen, die ihre Vermittlung zusätzlich erschweren. Hierzu gehören besondere Ortsteil-, Stockwerks- und Ausstattungswünsche ebenso, wie unrealistische Mietpreisvorstellungen. Ein weiterer Faktor hinsichtlich der Versorgung kinderreicher Familien ist die zunehmende Notwendigkeit, in den Liegenschaften und Siedlungen des geförderten Wohnungsbaus die Quotenregelung umsetzen zu müssen, mit dem Ziel, stabile, ausgewogene Bewohnerstrukturen zu erhalten. Gerade in den Quartieren, in denen sich größere Wohnungen und solche für Kinderreiche befinden, liegt der Ausländeranteil und der Anteil der Transferleistungsempfänger bereits weit über dem Durchschnitt der Frankfurter Wohnbevölkerung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2008AA 492Angemessener Wohnraum für bedürftige GroßfamilieSTVV-Anfrage · FAG
- 4. August 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 485Angemessener Wohnraum für bedürftige GroßfamilienMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)