Erstellung eines Wohn- und Pflegebedarfsplans
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 09.11.2012, B 482
Betreff: Erstellung eines Wohn- und Pflegebedarfsplans Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.10.2012, § 2168 - E 14/12 CDU und GRÜNE - Der Magistrat hat bereits mit der im Jahr 2010 veröffentlichten Bedarfsanalyse Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main über die aktuelle Versorgungs- und Wohnungsmarktlage sowie über den zukünftigen Bedarf an altersgerechten Wohnmöglichkeiten auf gesamtstädtischer wie auf Stadtteilebene berichtet. Mittels der Analyse wurden die aktuelle Wohnsituation sowie die Erwartungen der Menschen in der Stadt an das eigene Wohnen im Alter ermittelt. So liegen Informationen über die Wohnzufriedenheit, die Umzugswünsche, die derzeitigen und gewünschten Wohnformen, Wohnungsgrößen und Wohnungsausstattung sowie eine Beurteilung des Wohnumfeldes und des Bedarfes an zukünftigen Dienstleistungen vor. Die Bedarfsanalyse gibt allen Interessierten und damit auch den Wohnungsbaugesellschaften, privaten Investoren sowie Handlungsakteuren vor Ort die Chance, altersgerechte Wohnprojekte zu entwerfen, die den Wünschen und dem Bedarf der älteren Bewohnerinnen und Bewohner Frankfurts entsprechen. In den Schlussfolgerungen (ab Seite 348) werden unter anderem auch Handlungsempfehlungen auf gesamtstädtischer wie auf kleinräumiger Ebene getroffen. Auch in der Analyse hat sich herausgestellt, dass ältere Menschen eine zunehmend heterogene Gruppe, mit sehr unterschiedlichen und individuellen Bedürfnissen, sind. Sie wählen nicht grundsätzlich oder überwiegend besondere Wohnformen. Um solche Formen des Wohnens für Jung und Alt zu fördern, wenn sie gewünscht werden, finanziert der Magistrat seit mehreren Jahren die Geschäftsstelle des Netzwerks für gemeinschaftliches Wohnen e.V. Der Magistrat hat die demografische Entwicklung erkannt und reagiert entsprechend. Bereits seit Januar 2009 werden im Rahmen der Neubauförderung im "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau" besondere Maßnahmen zur Schaffung der barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen mit einem Bonusdarlehen zusätzlich gefördert. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen über die Anforderungen der Hessischen Bauordnung hinausgehen. Die Bedarfsanalyse hat den Magistrat schließlich veranlasst, weitere Förderprogramme aufzulegen, um einen Anreiz für bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu schaffen: - Aus dem "Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege" wird das bestehende Wohnungsangebot durch Umbauten im Bestand für Menschen mit Behinderung verbessert. - Mit dem "Frankfurter Programm für soziale Mietwohnungsbauförderung" werden Maßnahmen zur Schaffung der barrierefreien Erreichbarkeit von Wohnungen durch eine Sonderförderung unterstützt. Überdies hat sich die ABG Frankfurt Holding dazu verpflichtet, im Neubaubereich Zugänge und die Zuschnitte der Wohnungen auf die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Menschen auszurichten. Darüber hinaus stellt das Land Hessen nach den Landesrichtlinien für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum Mittel für die Beseitigung baulicher Barrieren mit dem Ziel zur Verfügung, dass behinderte Menschen selbstständig und unabhängig im eigenen Haushalt leben können. Die Antragsberatung für Frankfurter Haushalte erfolgt bei der städtischen Wohnungsbauförderstelle. Durch die Bedarfsanalyse Seniorengerechtes Wohnen und deren Handlungsempfehlungen, haben der Magistrat und alle Akteure auch auf anderen Ebenen jederzeit die Möglichkeit, Entscheidungen an den Wünschen und dem Bedarf der älter werdenden Frankfurter Bevölkerung zu orientieren. Dort werden Aussagen getroffen in den Bereichen Infrastruktur, Verkehr und anderes mehr. Seit Inkrafttreten des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) mit dem Pflege-Versicherungsgesetz existiert ein vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünschter sogenannter "Pflegemarkt". Die Kommunen haben für Altenpflegeheime keine Planungshoheit mehr. Deshalb hält der Magistrat eine Pflegebedarfsplanung nicht für zielführend. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) ─ Soziale Pflegeversicherung ─ (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) in der aktuellen Fassung hat die Kommune gemäß § 8 Absatz 2 SGB XI lediglich eine gemeinsame Verantwortung für den Bereich Pflege. Demnach wirken die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes eng zusammen, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Frankfurter Schiedsstelle nach § 76 SGB XI bestätigte im Jahr 2008 die fehlende Planungshoheit der Kommune und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes aus den Vorjahren zur marktorientierten Pflegeversorgung und zur Ermittlung von Marktpreisen. Als Voraussetzung für die Zulassung einer stationären Einrichtung zur vollstationären Dauerpflege durch Versorgungsvertrag im Sinne des § 72 ff. SGB XI ist laut Schiedsstelle eine Bedarfsprüfung nicht vorgesehen. Die Bedarfsplanung dient, so die Schiedsstelle, im Bereich des SGB XI nur als Grundlage für die Landesförderung. Die Betriebserlaubnis für eine stationäre Pflegeeinrichtung erteilt die Heimaufsicht des Landes Hessen nach §§ 1 und 12 Heimgesetz. Hier stellen sich die Investoren bzw. Betreiber mit den entsprechenden Unterlagen vor. Der Magistrat als Sozialhilfeträger ist nicht beteiligt. Er erhält die Betriebserlaubnis lediglich zur Kenntnis sowie später evtl. die Information über Belegungsstopps und die Prüfberichte der Heimaufsicht. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme vom 22.11.2010, ST 1539, und seinen Bericht vom 03.12.2010, B 743, zur OA 1100 des OBR 16, in der es um den möglichen Bau eines Pflegeheimes in Bergen-Enkheim ging. Sofern Investoren mit städtischen Stellen in Kontakt treten, erhalten sie u. a. Hintergrundinformationen zu sozialraumbezogenen und gesamtstädtischen Infrastrukturdaten, bezogen auf Seniorinnen und Senioren sowie auf Menschen mit Behinderungen, insbesondere verbunden mit aufbereitetem statistischen Grundlagenmaterial zu Bevölkerungsdaten. Die Kommune spricht außerdem Empfehlungen aus, wenn sie sich für den Erhalt der bestehenden Angebote und Träger einsetzen will. Allerdings kann sich jeder Investor aufgrund eigener Risikoeinschätzung über die Empfehlungen des Magistrats hinwegsetzen und Altenpflegeheime bauen, wenn der Bebauungsplan eine Wohnbebauung zulässt. Dies ist einer der Gründe dafür, dass seit Jahren in Frankfurt am Main stationäre Altenpflegeheimplätze frei sind. Bei dem Neubau von Altenpflegeeinrichtungen empfiehlt das Jugend- und Sozialamt als Orientierungsmaßstab den allgemeinen Richtwert der Investitions- und Maßnahmenförderrichtlinie des Hessischen Sozialministeriums für die Investitionsförderung des Landes Hessen im Rahmen des SGB XI. Dieser Richtwert sieht 25 Pflegeplätze pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor, die 65 Jahre und älter sind. Zieht man die Pflegebedarfsprognose des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen heran (statistik aktuell Nr. 26/2011), wird der Bedarf an Plätzen in der stationären Pflege bis 2030 um 21 % steigen. Das wären unter Berücksichtigung des Richtwerts rd. 3.300 Plätze. Tatsächlich gibt es aber in Frankfurt am Main zurzeit schon knapp 5.000 Plätze in Pflegeheimen und es werden weitere dazu kommen. In der Modellrechnung wird weiterhin ein um 17 % ansteigender Bedarf an ambulanter Pflege und ein um 14 % ansteigender Bedarf an familiärer Pflege angenommen. Die Modellrechnungen beruhen auf einer unter bestimmten Annahmen erstellten Bevölkerungsprognose und einer für die einzelnen Altersgruppen gegenüber heute gleichbleibenden Pflegequote. Die errechneten Steigerungen des Pflegebedarfs gehen also allein auf die wachsende Zahl älterer Menschen zurück. Änderungen z. B. in der Gesundheitsversorgung, die ihrerseits Einfluss auf den Pflegebedarf haben, wurden nicht berücksichtigt. Die Pflegebedarfsprognose des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen gibt damit zwar Hinweise auf die zu erwartende Nachfrage an Pflege in den unterschiedlichen Bereichen, sagt jedoch über möglicherweise heute schon unterversorgte Gruppen von Pflegebedürftigen oder die Qualität der Pflege nichts aus. In den Berichten zur Partizipativen Altersplanung wird der Bereich Pflege jedoch ausführlich behandelt und es werden zahlreiche Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Die dargestellten umfangreichen Vorarbeiten, die rechtlichen Rahmenbedingungen ("Pflegemarkt") aber auch die sich wandelnden Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, sollten aus Sicht des Magistrats in einem strategischen Handlungskonzept zusammengefasst werden. Im Rahmen kommunaler Haushaltsberatungen ist zu prüfen, inwieweit entsprechende Mittel zur Beauftragung externer Fachleute reserviert werden können, da die Erarbeitung eines solchen Konzepts mit den vorhandenen personellen Ressourcen absehbar nicht zu realisieren ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2012EE 14Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erstellung eines Wohn- und PflegebedarfsplansEtatantrag · CDU, GRÜNE
- 9. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 482Erstellung eines Wohn- und PflegebedarfsplansMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)