Mitteilung der Ausländerbehörde und Infoblatt über den Anspruch auf einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs für die Neuzuwanderer in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Bericht informiert über den Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen für Neuzuwanderer in Frankfurt am Main. Es wird erläutert, unter welchen Bedingungen dieser Anspruch besteht und welche finanziellen Regelungen gelten. Ziel ist es, die Integration von Zuwanderern zu fördern und ihnen den Zugang zu Sprach- und Orientierungskursen zu erleichtern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBericht
Nach § 44 Aufenthaltsgesetz hat jede Person aus dem Ausland einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs, sofern sie sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält und ihr erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs, aus humanitären Gründen, als langfristig Aufenthaltsberechtigter oder der Aufenthalt durch die oberste Landesbehörde bei besonders gelagerten politischen Interessen gewährt wurde. Dieser Anspruch erlischt 1 Jahr nach Erteilung der zugrundeliegenden Aufenthaltserlaubnis.
Der Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht nicht bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung im Bundesgebiet aufnehmen oder fortsetzen, wenn bei der Ausländerin oder dem Ausländer ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht oder wenn die Ausländerin oder der Ausländer bereits über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
In den Fällen, in denen ein Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs besteht, stellt die Ausländerbehörde des Ordnungsamtes regelmäßig eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung des Teilnahmeanspruchs aus. Mit der Teilnahmeberechtigung können sich die Berechtigten sodann für einen überwiegend aus Bundesmitteln finanzierten Sprach- und Orientierungskurs bei einem zugelassenen Integrationskursträger anmelden. Die Teilnahmeberechtigten haben dann i.d.R. lediglich einen Eigenanteil von derzeit 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde zu tragen.
In den letzten 3 Jahren wurden insgesamt 5.398 Bescheinigungen zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgestellt (2018 = 1.916, 2019 = 1.949, 2020 = 1.533). Zusätzlich stehen allen Interessierten über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehrsprachige Informationsbroschüren zu diesem Thema zur Verfügung.
Insofern entspricht die von der KAV formulierte Forderung den gesetzlichen Vorgaben und ist seit Jahren gelebte Praxis bei der Stadt Frankfurt am Main.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2021KK 24Mitteilung der Ausländerbehörde und Infoblatt über den Anspruch auf einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs für die Neuzuwanderer in Frankfurt am MainKAV-Anregung
- 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 47Mitteilung der Ausländerbehörde und Infoblatt über den Anspruch auf einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs für die Neuzuwanderer in Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÄNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÄkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung: GRÄNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÄkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION