Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 02.11.2012, B 475
Betreff: Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 963 - NR 1341/00 und NR 1909/05 GRÜNE, l. B 299/11 - Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2001, § 7713, wurde der Magistrat aufgefordert jährlich zu berichten, welches Dezernat beziehungsweise Amt signifikant die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nichtdeutscher Herkunft erhöht hat. Zwischenzeitlich wurde der Berichtsauftrag mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2005, § 9876 dahingehend erweitert, dass der Magistrat den Anteil der Migrantinnen und Migranten auch in den Ämtern darlegt, die seither nicht der Berichtspflicht unterlagen. Hierzu wurde letztmals am 21.06.2011 mit der Vorlage B 299 berichtet, die am 15.12.2011 zur Kenntnis genommen wurde (§ 963). Im Zuge der erstmaligen Erstellung des Integrations- und Diversitätsmonitorings (B 366 v. 17.08.2012) erfolgte eine Harmonisierung der bislang unterschiedlichen Datenbestände. Aufgrund dessen wurden in der Anlage die Bachelor of Arts in Public Administration herausgerechnet und das Restamt Städtische Bühnen zusätzlich dargestellt. Demzufolge ist eine Vergleichbarkeit mit letzten Berichten nur noch bedingt gegeben. Der Begriff "Migrationshintergrund" ist bisher nicht allgemeinverbindlich und unverwechselbar definiert. Gemäß der Definition des Statistischen Bundesamtes zählen zu den Menschen mit Migrationshintergrund: "alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil". Wie auch im Integrations- und Diversitätsmonitoring aufgezeigt, ist mittel- bis langfristig eine bundes- bzw. landesweit einheitliche und aussagekräftige Definition für Migrantinnen und Migranten erforderlich. Hierzu bedarf es allerdings rechtlicher Normen, die auf Bundes-/Landesebene bereitzustellen sind. Solange diese nicht vorhanden ist, kann nur nach den vorhandenen Merkmalen unterschieden werden. Es liegt somit nicht im Kompetenzbereich des Magistrats, hier isoliert weitergehende Festlegungen zu treffen, da ansonsten auch eine überregionale und interkommunale Vergleichbarkeit nicht gegeben wäre. Der Status "Migrationshintergrund" ist für das einzelne Beschäftigungsverhältnis nicht von Bedeutung (das sich im öffentlichen Dienst nach auszuübender Tätigkeit und der dafür erforderlichen Eignung und Qualifikation, aber nicht nach Herkunft ausrichtet). Daher gestaltet es sich sehr schwierig, über ein solches Merkmal Beschäftigte im gewünschten Sinne zu ermitteln. Es ist anzumerken, dass personenbezogene Daten über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Frankfurt am Main in den zentralen Datenverarbeitungssystemen "Stellenverwaltung" (SVS) und "Bezügeberechnung" (LOGA) nur insoweit vorliegen, wie sie für das Arbeitsverhältnis von unmittelbarer Relevanz sind. In den - für das Arbeitsverhältnis - benötigten Daten lässt neben der "Staatsangehörigkeit" (die eindeutig Nichtdeutsche erkennen lässt) lediglich das Merkmal "Geburtsort/-land" einen Rückschluss auf mögliche Migration oder einen Migrationshintergrund zu. Es ist jedoch festzustellen, dass beide Faktoren in den "nachwachsenden" Generationen immer weniger anzutreffen sind. In den Auswertungen, die den Berichterstattungen des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zugrunde liegen, sind daher neben "nichtdeutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" auch "deutsche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" erfasst, die nicht in Deutschland geboren sind. Eine weitergehende Auswertung der Herkunft, z.B. der Elterngeneration, ist aus den dem Arbeitsverhältnis zugrunde liegenden Angaben und den vorhandenen Daten nicht möglich. Es ist daher zu berücksichtigen, dass der tatsächliche Anteil der Beschäftigten in der Stadtverwaltung mit Migrationshintergrund deutlich höher sein dürfte als er sich über die Auswertungszahlen darstellt. Dies relativierend vorausgeschickt sind in der Anlage für alle Ämter und Betriebe sowohl die Zahl der Beschäftigten insgesamt als auch die Zahl der "Beschäftigten mit Migrationshintergrund" jeweils zum Stand 31.12.2010 und 31.12.2011 aufgeführt. Eine gesamtstädtische Betrachtung zeigt, dass sowohl im Bereich der Gemeindeverwaltung als auch im Bereich der Sondervermögen eine leichte Steigung der Zahl an Beschäftigten mit Migrationshintergrund zu verzeichnen ist. Da die Beschäftigtenquoten des Berichtes "Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten" in das Integrations- und Diversitätsmonitoring (B366 v. 17.08.2012) aufgenommen wurden und auch zukünftig im Rahmen des Integrations- und Diversitätsmonitorings dargestellt werden, entfällt künftig die Berichtspflicht "Eine Stadtverwaltung für und mit Migrantinnen und Migranten". Damit wird für die weiteren Berichte sichergestellt, dass zumindest einheitlich für alle Migrantinnen und Migranten betreffende Handlungsfelder aussagekräftige Daten in einem Bericht, nämlich dem Integrations- und Diversitätsmonitoring aufbereitet und dargestellt werden. Es dient ergänzend zur Kenntnis, dass mit den angegebenen Daten, insbesondere bei kleinen Organisationseinheiten eine Personenbeziehbarkeit im datenschutzrechtlichen Sinne gegeben ist. Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt daher die Anlage nic ht im Internet öffentlich darzustellen. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 41 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. November 2012 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 1909 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 8. Juni 2005. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und Piraten (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Zurückweisung)