Der Torbogen am Nürnberger Hofgässchen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 02.02.2015, B 46
Betreff: Der Torbogen am Nürnberger Hofgässchen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5279 - NR 1012/14 CDU und GRÜNE - Die Dom-Römer-Gesellschaft hat die Planungen für die Errichtung des Torbogens am Nürnberger Hofgässchen bereits aufgenommen. Da die Architektursprache und die Fassadengliederung des denkmalgeschützten Gebäudes des Kunstvereins, das in den Jahren 1959 bis 1962 nach Plänen des Architekten Johannes Krahn errichtet wurde, den direkten Anschluss eines massiven historisierenden Bogens ausschließt, empfehlen die Denkmalbehörden einen denkmalverträglichen Abstand des Torbogens von etwa 50 cm zur Fassade des Kunstvereins. Durch den Abstand des Bogens von der Fassade des Kulturdenkmals wird letzteres nicht erheblich in seiner Wirkung beeinträchtigt und bewahrt seine Eigenständigkeit. Der projektierte Bogen wird skulptural frei eingestellt in massivem Material errichtet. Diese denkmalverträgliche Anordnung wird nun in der Planung weiterverfolgt. In Abhängigkeit der angedachten Geometrie und Materialität sind zunächst eine Reihe von Sachverhalten konkret zu untersuchen, wie beispielsweise statische Berechnungen, der Lastabtrag, die Gründung oder mögliche Kollisionen mit gegebenenfalls im Boden vorhandenen Leitungen. Es wird ferner geprüft, wie Planung und Umsetzung in den terminlichen Ablauf des Gesamtprojekts eingebettet werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2014NRNR 1012Der Torbogen am Nürnberger HofgässchenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 2. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 46Der Torbogen am Nürnberger HofgässchenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und RÖMER (= Kenntnis)