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Der Torbogen am Nürnberger Hofgässchen

Vorlagentyp: B
19 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 02.02.2015, B 46

Betreff: Der Torbogen am Nürnberger Hofgässchen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.11.2014, § 5279 - NR 1012/14 CDU und GRÜNE - Die Dom-Römer-Gesellschaft hat die Planungen für die Errichtung des Torbogens am Nürnberger Hofgässchen bereits aufgenommen. Da die Architektursprache und die Fassadengliederung des denkmalgeschützten Gebäudes des Kunstvereins, das in den Jahren 1959 bis 1962 nach Plänen des Architekten Johannes Krahn errichtet wurde, den direkten Anschluss eines massiven historisierenden Bogens ausschließt, empfehlen die Denkmalbehörden einen denkmalverträglichen Abstand des Torbogens von etwa 50 cm zur Fassade des Kunstvereins. Durch den Abstand des Bogens von der Fassade des Kulturdenkmals wird letzteres nicht erheblich in seiner Wirkung beeinträchtigt und bewahrt seine Eigenständigkeit. Der projektierte Bogen wird skulptural frei eingestellt in massivem Material errichtet. Diese denkmalverträgliche Anordnung wird nun in der Planung weiterverfolgt. In Abhängigkeit der angedachten Geometrie und Materialität sind zunächst eine Reihe von Sachverhalten konkret zu untersuchen, wie beispielsweise statische Berechnungen, der Lastabtrag, die Gründung oder mögliche Kollisionen mit gegebenenfalls im Boden vorhandenen Leitungen. Es wird ferner geprüft, wie Planung und Umsetzung in den terminlichen Ablauf des Gesamtprojekts eingebettet werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. September 2014NRNR 1012Der Torbogen am Nürnberger HofgässchenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 2. Februar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    BB 46Der Torbogen am Nürnberger Hofgässchen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 40 · 17.03.2015
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 46 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sonderausschusses "Dom-Römer"
Sitzung 25 · 04.05.2015
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 46 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie Wähler
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FDP (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und RÖMER (= Kenntnis)

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