Blei im Wasser und Duschverbot
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 467
Betreff: Blei im Wasser und Duschverbot Vorgang: A 560/19 FRAKTION Zu 1.: Die Überschreitungen der Bleikonzentration im Trinkwasser in der Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 164A sind dem Gesundheitsamt bekannt.
Zu 2.: Es wurden Trinkwasseruntersuchungen auf den Parameter Blei durchgeführt.
Zu 3.: Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden durch ein Schreiben, das an alle Haushalte verteilt wurde, über die Überschreitung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser und die sich daraus ergebenden Maßnahmen informiert.
Zu 4.: Im Jahr 1997 wurde das "Frankfurter Bleiprojekt" durch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main ins Leben gerufen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften mit Trinkwasserleitungen aus Blei wurden angeschrieben und nach dem Zustand der Trinkwasserleitungen befragt. Waren noch Bleileitungen vorhanden oder konnte ein Austausch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wurde das Trinkwasser untersucht. Bei einer Überschreitung des Grenzwertes wurden die Eigentümerinnen bzw. der Eigentümer zu einer Sanierung der Leitungen aufgefordert. Ein großer Teil der Eigentümerinnen und Eigentümer entschloss sich bereits aufgrund des Anschreibens zu einer Sanierung, eine Probenahme war in diesen Fällen nicht erforderlich. Das "Frankfurter Bleiprojekt" wurde im Jahr 2010 abgeschlossen.
Zu 5.: Sanierungsaufforderungen sowie Nutzungseinschränkungen aufgrund einer Trinkwassergrenzwertverletzung durch Blei werden, unter Androhungen von Zwangsgeldern, verfügt. Außerdem stellt die vorsätzliche oder fahrlässige Abgabe von Trinkwasser, dessen Bleikonzentration nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, einen Straftatbestand dar und wird entsprechend an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2019AA 560Blei im Wasser und DuschverbotSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 6. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 467Blei im Wasser und DuschverbotMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)