Blei im Wasser und Duschverbot
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anfrage vom 01.10.2019, A 560
Betreff: Blei im Wasser und Duschverbot Im Wohnblock Ginnheimer Landstraße 168A wurde Blei im Frischwasser festgestellt. Blei ist hochgradig gesundheitsschädlich. Die wichtigsten der betroffenen Risikogruppen hinsichtlich sind Schwangere, Säuglinge, Kinder. Erhöhte Bleikonzentration im Körper wird auch für Altersdemenz verantwortlich gemacht. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat beantworten:
- Sind die Vorgänge in der Ginnheimer Landstraße 168A dem Gesundheitsamt bekannt?
- Wurde untersucht, ob der Bleigehalt von 0,010 mg/l eingehalten wird?
- Wurden/werden die Bewohner durch Aushang auf das bleihaltige Wasser hingewiesen?
- Für wieviel Liegenschaften sind noch keine Sanierungen der Bleileitungen gemeldet?
- Welche Maßnahmen werden gegen Hausbesitzer eingeleitet, die die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2019Sie sind hierAA 560Blei im Wasser und DuschverbotSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 6. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 467Blei im Wasser und DuschverbotMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate