Keine Schließung des Heinrich-Schleich-Seniorenheims!
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Thema Senioren verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.07.2008, B 466
Betreff: Keine Schließung des Heinrich-Schleich-Seniorenheims! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4033 - NR 917 SPD - Die Stiftung Heinrich-Schleich-Haus hat inzwischen die Finanzierung der Tilgung des Landesdarlehens geklärt und die Bereitschaft zur Tilgung am 09.06.2008 abgegeben. In einem Gespräch beim Hessischen Sozialministerium wurde den Stiftungsvertretern von Seiten des Landes u. a. die Alternative eines mit Landesmitteln geförderten Neubaus angeboten, entsprechend den aktuellen Standards. Die Zweifel des Landes, dass die Investition von 8,6 Mio. Euro Steuergeldern in einen Altbau für die kommenden 25 Jahre (Abschreibungszeitraum der Förderung) schon heute nicht zeitgemäß ist, haben sich mittlerweile durch eine baufachliche Überprüfung der Pläne durch das Hessische Baumanagement (ehem. Staatsbauamt) bestätigt. Diese Prüfung hat ergeben, dass die baulichen Mindestanforderungen für eine Landesförderung von Seiten der Stiftung bei den Planungen nicht eingehalten sind und somit den hessischen Fördervorgaben widersprechen. Das Land Hessen ist unter diesen Umständen nicht mehr bereit, die geplante Sanierung des bestehenden Altenpflegeheimes der Stiftung Heinrich-Schleich-Haus zu fördern. Die Zusage des Landes, einen Neubau zu unterstützen, bleibt bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2008NRNR 917Keine Schließung des Heinrich-Schleich-Seniorenheims!STVV-Antrag · SPD
- 28. Juli 2008Sie sind hierBB 466Keine Schließung des Heinrich-Schleich-Seniorenheims!Magistratsbericht
- 8. Dezember 2008Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 815Keine Schließung des Heinrich-Schleich-Seniorenheims!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., REP und BFF gegen CDU (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) sowie FDP, FAG und BFF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Zurückweisung)