Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für Erziehungshilfe
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 458
Betreff: Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für Erziehungshilfe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4380 - A 405/18 FDP - Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.06.2020 Zwischenbericht: zu 1+3.: Ja, dem Magistrat sind die Gründe für die Umstrukturierung der Berthold-Simonsohn-Schule bekannt. Das Staatliche Schulamt hat dem Magistrat mitgeteilt, dass die Förderschullehrkräfte aus dem Zentrum für Erziehungshilfe/Berthold-Simonsohn-Schule zum Schuljahr 2019/2020 an die regionalen Beratungs- und Förderzentren (rBFZ) versetzt werden. Begründet wurde dies mit dem Wunsch, die Expertise für alle Förderbedarfe in den rBFZ zu bündeln. Danach sind die Lehrkräfte der Ambulanz und die Präventionslehrkräfte zum Sommer 2019 auf die 6 RBFZs verteilt worden. Zusätzlich sind die spezifischen fachlichen Themen bei der ESE-Prävention und -Förderung in die Regionalen Beratungs- und Förderzentren überführt worden. Die rBFZs decken nun die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale-soziale Entwicklung und geistige Entwicklung ab. Die Arbeitsbereiche Lernwerkstatt und NeuSTART bleiben erhalten. Die Berthold-Simonsohn-Schule besteht als eigenständige Organisationseinheit fort. zu 2.: Die Organisationsstruktur und Ausrichtung der Berthold-Simonsohn-Schule als dem Zentrum angegliederter schulischer Partner verändert sich ab dem Schuljahr 2019/2020. Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler ist auch in Zukunft gewährleistet. Konkrete Auswirkungen auf die Frankfurter Schulen können erst in der Zukunft beurteilt werden. Im Kollegium der Berthold-Simonsohn-Schule hat diese Entwicklung zunächst große Verunsicherung ausgelöst. Inzwischen hat der Schulleiter die Konzeptentwicklung abgeschlossen. zu 3.: Das Kooperationsmodell kann nicht aufrechterhalten werden, wenn ein Partner aus dem Modell aussteigt. Eine gemeinsame Weiterentwicklung des Zentrums für Erziehungshilfe im Kontext der allgemeinen Inklusionsentwicklung wurde durch den Magistrat angestrebt, war aber unter den genannten Rahmenbedingungen - Abzug der Förderschullehrkräfte - nicht umsetzbar. zu 4+5+7.: Das Staatliche Schulamt hat einen Konzeptentwurf für drei Programme zur Weiterentwicklung der Berthold-Simonsohn-Schule vorgestellt: NeuSTART+, NeuSTART ++ und NeuSTART5-7
- Das Angebot NeuSTART ++ richtet sich an Kinder, die eine Grundschule in Frankfurt am Main besuchen und dort im Rahmen vorbeugender Maßnahmen im Förderschwerpunkt emotionale-soziale Entwicklung unterstützt werden.
- Das Angebot NeuSTART + richtet sich an Kinder, die eine weiterführende Schule in Frankfurt am Main und dort die fünfte, sechste oder siebte Klasse besuchen und im Rahmen vorbeugender Maßnahmen im Förderschwerpunkt emotionale-soziale Entwicklung unterstützt werden.
- NeuSTART 5-7 ist ein zeitlich befristetes sonder- und sozialpädagogisches Betreuungs-, Unterrichts- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche, die aktuell keinen Schulplatz haben oder die vom Ruhen der Schulpflicht unmittelbar bedroht sind. Das rBFZ war im Vorfeld für die Förderung im Rahmen des Inklusiven Unterrichts tätig. NeuSTART 5-7 soll Bestandteil eines verbindlichen Handlungsleitfadens des Staatlichen Schulamts sein, der den Prozess im Verfahren des Ruhens der Schulpflicht regeln wird. Die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Erziehungshilfe sind bei der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main beschäftigt. Auch dort ist die Konzeptentwicklung des Zentrums für Erziehungshilfe, zukünftig "Zentrum schulnahe Hilfen", unter Beteiligung der Mitarbeitenden erfolgreich abgeschlossen worden. Im Leistungsportfolie des ZfE sind die
- Klärung der Bedarfslagen des jungen Menschen und seiner Familie
- Unterstützung des KJS bei der Einleitung passgenauer Hilfen
- Unterstützungsempfehlungen für die Schule enthalten. Die Jugendhilfe ist also auch weiterhin mit einer Fülle an Angeboten für Schülerinnen und Schüler an Schulen und im schulischen Kontext vertreten. Dies sind sowohl präventiv wirksame Angebote als auch konkrete Einzelfallhilfen. zu 6.: Dem Magistrat sind im Bereich der Erziehungshilfe aktuell keine weiteren Umstrukturierungsmaßnahmen bekannt. zu 7.: Siehe Punkt 4. zu 8.: Durch die Jugendhilfe werden auch weiterhin für Schülerinnen und Schüler erforderliche Hilfen zur schulischen Teilhabe gewährt. Die Fallzahlen steigen hier jährlich an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2018AA 405Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für ErziehungshilfeSTVV-Anfrage · FDP
- 22. November 2019Sie sind hierBB 458Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für ErziehungshilfeMagistratsbericht
- 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 102 WochenBB 559Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für ErziehungshilfeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER