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Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für Erziehungshilfe

Vorlagentyp: AFDP
102 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 01.11.2018, A 405

Betreff: Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für Erziehungshilfe Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 05.02.2019 und 13.08.2019 Das Zentrum für Erziehungshilfe / Berthold-Simonsohn-Schule in Frankfurt ist ein Beratungs- und Förderzentrum für Schülerinnen und Schüler mit herausforderndem Verhalten. Seit über 25 Jahren arbeiteten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer des ambulanten Bereichs und Präventionslehrkräfte an den Frankfurter Schulen in einem bundesweit einzigartigen Konzept präventiv sowie auch inklusiv mit Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. In direkter Kooperation von Sozialarbeitern und Förderschllehrkräften werden ambulant und in den Schulen Familien, Kinder und Jugendliche sowie Lehrkräfte beraten und unterstützt. Informationen zur Folge soll die bisherige präventive Arbeit an den Regelschulen nun nicht mehr die Aufgabe der Berthold-Simonsohn-Schule sein. Das Staatliche Schulamt der Stadt Frankfurt und das Hessische Kultusministerium sollen verlautbart haben, dass das Zentrum für Erziehungshilfe für andere Beschulungsformen eingesetzt werden soll. Statt den Erhalt der Regelschulfähigkeit zu fördern soll sich die Berthold-Simonsohn-Schule nun um die Rückführung der Schülerinnen und Schüler kümmern, die keinen Schulplatz erhalten haben und in besondere Klassen übergangsweise zusammengefasst werden. Durch die geplante Umstrukturierung befürchten die Betroffenen einen Abbau der präventiven Förderung und somit eine Schwächung der Inklusion. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Sind dem Magistrat die Gründe für die Umstrukturierung der Berthold-Simonsohn-Schule bekannt? Wenn ja, wie lautet die Begründung für die bevorstehende Maßnahme? Wenn nein, aus welchen Gründen sind dem Magistrat die Beweggründe für die Umstrukturierung nicht bekannt?
  2. Wie bewertet der Magistrat die geplante Umstrukturierung des Zentrums für Erziehungshilfe für das Schuljahr 2019/2020? Welche Auswirkungen wird die geplante Umstrukturierung auf die Frankfurter Schulen haben?
  3. Aus welchen Gründen wird die Hilfestruktur sowie die bestehenden Kooperationen des Zentrums für Erziehungshilfe, das bundesweit einzigartig ist, nicht weiter erhalten und ausgebaut? Hält der Magistrat das Konzept nicht mehr für zeitgemäß? Wenn ja, wie begründet der Magistrat seine Einschätzung? Wenn nein, welche Interventionsmaßnahmen sind vonseiten der Stadt Frankfurt gegenüber dem Staatlichen Schulamt unternommen worden, um die Umstrukturierung zu stoppen?
  4. Wie sieht das zukünftige Aufgabenfeld der Berthold-Simonsohn-Schule aus? Was bedeutet dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Erziehungshilfe?
  5. Wie wird der Magistrat die präventive Arbeit an den Regelschulen in Frankfurt weiterhin garantieren? Wie sollen die zukünftigen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern, Schüler und Lehrkräfte strukturell gestaltet werden?
  6. Welche weiteren Umstrukturierungs- oder Änderungsmaßnahmen im Bereich der Erziehungshilfe sind dem Magistrat bekannt?
  7. Wie will der Magistrat die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an Regelschulen weiterhin fördern und die inklusive Beschulung der steigenden Anzahl an Schülerinnen und Schüler garantieren?
  8. Werden zusätzliche Ressourcen vonseiten des Landes und der Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt, damit Regelschulen die notwendige Unterstützung zur inklusiven Beschulung erhalten? Wenn nein, wie kann sichergestellt werden, dass die Inklusion von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in Regelschulen funktioniert, wenn keine hinreichende Ressourcen vorhanden sind?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2018Sie sind hier
    AA 405Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für Erziehungshilfe
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 22. November 2019BB 458Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für ErziehungshilfeMagistratsbericht
  3. 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 102 WochenBB 559Berthold-Simonsohn-Schule - Zentrum für ErziehungshilfeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 29 · 25.03.2019
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 405 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 32 · 19.08.2019
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 405 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

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