Illegales Hüttendorf in Frankfurt-Riederwald
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 22.01.2010, B 44
Betreff: Illegales Hüttendorf in Frankfurt-Riederwald Vorgang: A 1088 NPD Um die Anfrage der NPD im Frankfurter Römer vollständig beantworten zu können, wurde das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt um Stellungnahme gebeten. Zusammen mit den eigenen Erkenntnissen der Stadtpolizei ergibt sich folgender Sachverhalt: Das Gelände der ehemaligen Kleingartenanlagen KGV Bornheimer Hang und des KGV Riederwald wird vermögensrechtlich vom Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt verwaltet. Verbunden mit dem Ausbau der Autobahn A 661 sollen hier bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Der Baubeginn des Ausbaus der A 661 ist schon für Dezember 2009 vorgesehen. Daher erfolgte die Räumung des widerrechtlich genutzten und stark verschmutzten Geländes und der Abriss der zweckentfremdet verwendeten Gartenhütten durch die Stadtpolizei des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main, dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main sowie Vertretern des Grundstückseigentümers sowohl in Bornheim als auch im Riederwald. Darüber hinaus war aus hygienischen und Umweltgründen diese Maßnahme erforderlich. Zu Frage 1: Der Zeitpunkt zum Abriss der Hütten orientierte sich am Baufortschritt, d. h. an der Tatsache, ab wann die jeweilige Fläche für den Ausbau der Autobahn benötigt wurde. Für einen vorherigen Abriss bestand nach Auskunft des Eigentümers keine Notwendigkeit. Zu Frage 2: Durch den Eigentümer (Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt am Main) erfolgten die Kündigungen an die Pächter am 01.07.2008. Zeitliche Angaben, wann die Anlage geschlossen bzw. der jeweilige Kleingartenverein die Flächen geräumt hatte, waren vom Eigentümer nicht zu erfahren. Zu Frage 3: Hierzu liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 4: Bei den Räumungen der Hüttendörfer befanden sich insgesamt 43 Erwachsene, 1 Heranwachsender und 8 Kinder vor Ort. Zu Frage 5: Durch die umliegenden Anwohner lagen keine Hinweise vor. Die Wohnbebauung liegt in großer Entfernung zu den Kleingärten. Zu Frage 6: Bei den angetroffenen Personen handelte es sich ausschließlich um rumänische Staatsangehörige. Zu Frage 7: Hierzu liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 8: Die Betroffenen haben als EU-Ausländer einen Tourismusstatus, welcher eine Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII (SGB II bzw. SGB XII) ausschließt. Auf Antrag können einmalige Leistungen (z. B. Krankenhilfe oder Rückkehrhilfen) in berechtigten Notfällen gewährt werden. Zu Frage 9: Von den angetroffenen Personen sind keine Hilfegesuche an die Stadt Frankfurt am Main gestellt worden. Zu Frage 10: Die Stadt Frankfurt am Main stellte im Jahr 2008 einen Gesamtbetrag von 54.715 € zur Förderung bzw. Unterstützung zur Verfügung. Zu Fragen 11 - 13 Die Landespolizei hatte bereits im Vorfeld Überprüfungen zu den in den Hüttendörfern anwesenden Personen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass gegen zwei von ihnen Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Die Vollstreckung der Haftbefehle konnte durch die Zahlung von Geldstrafen abgewendet werden. Dies war ein weiterer Anlass für die Räumungsaktionen, da davon auszugehen war, dass sich weitere Personen mit strafbarem Hintergrund in den Hüttendörfern aufhielten. Zu Frage 14: Zu den angesprochenen Vollstreckungshaftbefehlen können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben gemacht werden. Zu Frage 15: Während der Räumungsaktionen waren Beamte der Landespolizei und Bedienstete der Stadtpolizei vor Ort. Zu Frage 16: Insgesamt handelte es sich um den Abriss von 44 ehemaligen Gartenhütten bzw. Geräteschuppen. Zu Frage 17: Die Kosten können derzeit nicht konkret beziffert werden, da die Räumung schrittweise erfolgt (siehe Antwort zu Frage 1) und davon abhängen, welche Müllmengen und Müllarten vorgefunden werden. Weiterhin findet eine sogenannte "Baufeldfreimachung" statt, welche unabhängig von der Hüttenbeseitigung Kosten verursacht. Zu Frage 18: Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage 19: Nach gemeinsamen Ortsbegehungen durch die Landes- und Stadtpolizei, Vertretern der Gesundheitsbehörden sowie der Fachabteilung "Allgemeine Gefahrenabwehr/Maßnahmen nach dem Infektionsgesetz" des Ordnungsamtes stellte sich heraus, dass keine Desinfektionsmaßnahmen erforderlich waren. Zu Frage 20: Da keine Maßnahmen zur Desinfektion veranlasst wurden, entstanden auch keine Kosten. Zu Frage 21: Die beiden betroffenen Areale waren durch Abfälle aller Art erheblich verunreinigt. Dies stellte sich zum Teil in großen übelriechenden Müllhaufen dar. Diese bestanden aus Lebensmittelresten, Fäkalien, Verpackungsabfällen, Hausmüll, Garten- und Grünabfälle sowie Sperrmüll. Weiterhin sind Sonderabfälle wie asbesthaltige Dachverkleidungen, Autobatterien, ein Altfahrzeug, alte Propan-Gasflaschen und Benzinkanister mit unbekanntem Inhalt gefunden worden. Als Sofortmaßnahme erfolgte die Entsorgung der problematischen und verderblichen Abfälle durch die Frankfurter Fußweg Reinigung (Tochterunternehmen der Frankfurter Entsorgungs Service GmbH). Weiterhin wurde eine Beseitigungsverfügung an das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt erlassen. Zwischenzeitlich sind die benannten Flächen geräumt und von den Abfällen beseitigt worden. Zu Frage 22: Es wurden vor Ort 8 Kinder und 1 Heranwachsender angetroffen. Zu Frage 23: Alle vorgefundenen Kinder bzw. Minderjährigen konnten in die Obhut ihrer Eltern übergeben werden, so dass eine Überstellung an die Jugend- und Sozialbehörde nicht mehr erforderlich war. Zu Frage 24: Fehlanzeige, siehe hierzu Frage 23. Abschließend sei angemerkt, dass die beiden Gelände durch die Landes- und Stadtpolizei weiterhin routinemäßig bestreift werden.Nebenvorlage: Antrag vom 09.03.2010, OF 633/4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. Oktober 2009AA 1088Illegales Hüttendorf in Frankfurt-RiederwaldSTVV-Anfrage · NPD
- 22. Januar 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 44Illegales Hüttendorf in Frankfurt-RiederwaldMagistratsbericht
- 9. März 2010OFOF 633/4Roma-Hüttendorf-Räumung: Stein soll nicht mit Kanonen auf Spatzen schießenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, NPD und Stv. Schenk (= Kenntnis)