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Medizinische Versorgung von Flüchtlingen

Vorlagentyp: B
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 446

Betreff: Medizinische Versorgung von Flüchtlingen Vorgang: A 927/15 RÖMER Das Gesundheitsamt gewährleistet die medizinische Versorgung von den Flüchtlingen, die im Rahmen der Erstversorgung auf Anordnung des Landes Hessen in Frankfurter Notunterkünften untergebracht sind. Diese Flüchtlinge sind keine vom Land Hessen im regulären Asylverfahren der Stadt Frankfurt zugewiesenen Asylbewerber. Das Sozialamt Frankfurt wird für diese Personen im Auftrag des Landes Hessen tätig. Aufgewendete Kosten werden vom Land Hessen erstattet. Sämtliche mit der "Flüchtlingshilfe" entstandenen und entstehenden Kosten im Gesundheitsamt werden vom Gesundheitsamt bei der Branddirektion eingereicht. Dort werden sämtliche Belege gesammelt und im Anschluss den zuständigen Kostenträgern mit der Bitte um Erstattung in Rechnung gestellt. Kosten, die unmittelbar den "unbegleiteten minderjährigen Ausländern" zuzuordnen sind, werden direkt dem Jugend- und Sozialamt zugeleitet. Dem Jugend- und Sozialamt Frankfurt entstehen Aufwendungen für die Asylbewerber, die während des laufenden Asylverfahrens der Stadt Frankfurt zugewiesen sind. Die Aufwendungen im Sinne der gestellten Fragen für diesen Personenkreis stellen sich wie folgt dar:

Zu 1: Für die der Stadt Frankfurt zugewiesenen Asylbewerber sind im Jahr 2015 bisher 975.748,01€ Krankenhilfekosten verbucht worden.

Zu 2: Es kann nicht beurteilt werden, welche Kosten für die gesamte medizinische Versorgung noch aufgewendet werden müssen.

Zu 3: Hier ist keine Datenauswertung möglich.

Zu 4: Auch hier ist keine Datenauswertung möglich. Für den Bereich der Jugendhilfe sind die Fragen wie folgt zu beantworten:

Zu 1: Im Bereich der Jugendhilfe erfolgt die medizinische Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer durch die Gewährung von Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII. Sämtliche Krankenhilfekosten werden im Rahmen der Kostenerstattung nach § 89 d SGB VIII vom Land erstattet. Dies gilt sowohl für junge Menschen im Clearingverfahren, als auch für die nach Abschluss des Clearingverfahrens der Stadt Frankfurt am Main zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Der Stadt Frankfurt am Main entstehen folglich keine Kosten.

Zu 2: Der Stadt Frankfurt entstehen keine Kosten. Zur Begründung verweisen wir auf die Sachverhaltsschilderung zur Frage

  1. Zu 3: In den Monaten Januar bis September 2015 wurden - aufgrund der bisherigen Funktion der Stadt Frankfurt als hessische "Clearingstelle" 2.674 unbegleitete minderjährige Ausländer im Clearingverfahren betreut. - 88 unbegleitete minderjährige Ausländer der Stadt Frankfurt zugewiesen. Zu 4: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind sowohl Akutsprechstunden in den Flüchtlingsnotunterkünften als auch Angebote für Frankfurt fest zugewiesene Kinder- und Jugendliche geplant. Da die künftigen Zuweisungszahlen noch nicht bekannt sind, kann derzeit nur abgeschätzt werden, wie hoch die Patientenzahl sein wird. Für die Akutsprechstunde in den Notunterkünften werden aktuell 2 Std. / Woche / Halle veranschlagt. Diese wird durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, die einen Honorarvertrag mit dem RP Gießen abgeschlossen haben, abgedeckt. Dadurch fallen der Stadt Frankfurt keine weiteren Kosten an. Die Angebote der psychosozialen Versorgung außerhalb der Akutsprechstunden umfassen 1) Fallgespräche durch einen niedergelassenen Therapeuten in der Einrichtung, 2) Psychoedukationsgruppen durch die Verhaltenstherapieambulanz (als Modellversuch), 3) Informationsveranstaltungen für die UMA-Einrichtungen durch Mitarbeiter des kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes sowie 4) bei entsprechender Indikation probatorische Sitzungen durch die Verhaltenstherapieambulanz. Die Finanzierung für die Fallgespräche wird durch das Gesundheitsamt gewährleistet und sollte auch über Ende 2016 hinaus einkalkuliert werden (ca. € 8000 / Jahr). Die Informationsveranstaltungen in den UMA-Einrichtungen finden im Rahmen der Regelarbeitszeit der Mitarbeiter des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes statt. Die übrigen geplanten Maßnahmen (Psychoedukation, probatorische Sitzungen durch VT-Institut) werden finanziell vom Jugendamt abgedeckt. Die psychosoziale Betreuung ist regelhaft bereits Bestandteil der Betreuung durch die Jugendhilfeeinrichtungen im Rahmen der stationären Unterbringung. Aus den jeweiligen Tagessätzen auf Grundlage der Entgelte nach § 78a bis §78g SGB VIII der Jugendhilfeeinrichtungen können die anteiligen Kosten für die psychosoziale Betreuung nicht herausgerechnet werden. Der Stadt Frankfurt am Main entstehen keine Kosten, da alle Kosten der Unterbringung und psychosozialen Betreuung erstattet werden - siehe Sachverhaltsschilderung zu Frage 1.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. September 2015AA 927Medizinische Versorgung von FlüchtlingenSTVV-Anfrage · RÖMER
  2. 11. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    BB 446Medizinische Versorgung von Flüchtlingen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 46 · 21.01.2016
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 446 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Stv. Ochs (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und Stv. Ochs (= Kenntnis)

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