Medizinische Versorgung von Flüchtlingen
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Anfrage vom 29.09.2015, A 927
Betreff: Medizinische Versorgung von Flüchtlingen Am 17.09.2015 informierte das PIA über die medizinische Versorgung von Flüchtlingen. Die medizinische Versorgung werde u.a. durch Ärzte des Gesundheitsamtes gewährleistet. Das Gesundheitsamt führt Untersuchungen und Impfungen durch, die weitere medizinische Versorgung erfolgt über niedergelassene Ärzte. Nach Angaben der Dezernentin benötigen v.a. Jugendliche "eine viel weitergehende psychosoziale Betreuung". Nach ihren Angaben sei die Finanzierung zunächst für ein Jahr gesichert und eine Evaluation geplant. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche Kosten sind der Stadt für die gesamte medizinische Versorgung von Flüchtlingen (Untersuchungen, Prophylaxemassnahmen, ambulante und stationäre Behandlungen) im laufenden Jahr entstanden ?
- Welche Kosten werden der Stadt für die gesamte medizinische Versorgung von Flüchtlingen (Untersuchungen, Prophylaxemassnahmen, ambulante und stationäre Behandlungen) voraussichtlich für den Rest des Jahres entstehen ?
- Welche Anzahl von Flüchtlingen ist der unter 2. zu nennenden Summe zugrunde gelegt ?
- Mit welchen durchschnittlichen Kosten rechnet der Magistrat für die von ihm geforderte "viel weitergehende psychosoziale Betreuung" pro zu behandelnder Person ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. September 2015Sie sind hierAA 927Medizinische Versorgung von FlüchtlingenSTVV-Anfrage · RÖMER
- 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 446Medizinische Versorgung von FlüchtlingenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate