Windkrafträder auf dem Berger Rücken: Sinnvoller Teil der Energiewende oder grünes Prestigeprojekt?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 04.11.2011, B 441
Betreff: Windkrafträder auf dem Berger Rücken: Sinnvoller Teil der Energiewende oder grünes Prestigeprojekt? Vorgang: A 23/11 FDP Vorab ist festzustellen, dass der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main den Bau und die Errichtung von Windkraftanlagen auf Frankfurter Gemarkungsgebiet für sinnvoll erachtet. Windkraft ist ein wesentlicher Teil einer Zukunftskonzeption, die auf Energieeffizienz setzt und beim Ausbau der erneuerbaren Energien gerade auch auf die lokalen Ressourcen setzt. Jede Energie, die in Frankfurt gewonnen wird, mindert die Umweltauswirkungen externer Energien und die Importabhängigkeit. Windenergie ist generell zudem sehr günstig, da hierbei in etwa nur einem halben Jahr die in die Anlage (Beton, Stahl, Kunststoff) hineingesteckte Energie gewonnen wird. Es versteht sich zudem, dass Windenergie im Rahmen einschlägiger Vorschriften zur Genehmigung der Windkraftanlagen hinsichtlich der Auswirkungen auf Naturschutz, Immissionschutz usw. im Rahmen von Genehmigungsverfahren geprüft wird und Anlagen nur dort errichtet werden, wenn sie diese Anforderungen erfüllen. Hinsichtlich des Betriebes obliegt es dem jeweiligen Projektbüro oder Betreiber, die relevanten Daten einzuholen, ob an der betreffenden Stelle ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Die Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen bestimmt sich im Wesentlichen aus den Investitions- und Finanzierungskosten eines Projektes und der gesetzlichen Einspeisevergütung des erzeugten Stroms. Diese Einspeisevergütung wird seit dem Jahr 2000 durch das "Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) bundesweit festgelegt. Der Magistrat weist darauf hin, dass bei der geplanten Errichtung von Windkrafträdern auf dem Berger Rücken das Regierungspräsidium Darmstadt (RPD) die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zuständige Genehmigungsbehörde ist. Dies voraus geschickt, wird zu den Fragen wie folgt berichtet. Zu Frage 1: Nach Kenntnis des Magistrats müssen folgende Gutachten dem RPD vor Entscheidung vorliegen: - Schallimmissionsprognose - Schattenwurfberechung - Fachbeitrag Naturschutz - Typenprüfung ENERCON E82 E2 (Statik des Turmtyps) Zu Frage 2: Über eine Veröffentlichung entscheidet der RPD. Zu Frage 3: Amt für Straßenbau und Erschließung, Bauaufsicht, Denkmalamt, Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt und Umweltamt. Zu den Fragen 4 und 5: Die städtischen Ämter haben für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägung der unterschiedlichen Belange obliegt dem RPD. Zu Frage 6: Dem Magistrat ist der Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit am Standort Berger Rücken nicht bekannt. Diesen Wert zu messen ist Sache der Planer und der Investoren und zählt zu deren unternehmerischer Betätigung. Werte aus allgemeinen "Windkarten" mit Angaben der Windverhältnisse in 50 m Höhe können im Einzelfall nicht verwendet werden, so dass Investoren genauere Messungen und Hochrechnungen selbst auf ihre Kosten in Auftrag geben. Zu Frage 7: Dem Magistrat ist nicht bekannt, wie hoch die Windkraftnutzungseignung gemäß dem Referenzertragskriterium des EEG am Standort Berger Hang ist. Dies zu bestimmen ist Sache der Planer und des Investors. Es wird auf den Bericht zu Frage 6 verwiesen. Zu Frage 8: Laut Mitteilungen des Investors geht dieser offensichtlich von einem wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen am Berger Rücken aus. Ansonsten hätte dieser die Planungen nicht in Angriff genommen. In der Nähe wurden in Schöneck ebenfalls Windkraftanlagen errichtet, so dass davon auszugehen ist, dass in diesem Bereich Windverhältnisse vorliegen, die einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Im Rahmen des EEG erfolgt keine "Subvention" sondern eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung, deren Mehrkosten auf die Stromverbraucher umgelegt werden. Zu Frage 9: Die Regionalparkroute "Hohe Straße" führt durch den landwirtschaftlich geprägten Raum "Berger Rücken". In diesem Zusammenhang können technische Einrichtungen, die deutlich in Erscheinung treten, eine Beeinträchtigung darstellen. Diese Situation ist heute schon durch Stromtrassen gegeben. Zu Frage 10: Die Schallimmissionen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch das Regierungspräsidium Darmstadt geprüft. In der Regel werden die gesetzlichen Anforderungen bei Abständen von mehr als 800-1000 m zu Wohngebieten eingehalten. Zu Frage 11: Die Anlagen werden nach EEG vergütet. Die Höhe der Vergütung ist vom Inbetriebnahmezeitpunkt abhängig. Bei einer Inbetriebnahme im Jahr 2011 beträgt die Förderung 4,92 Cent pro Kilowattstunde für 20 Jahre (Grundvergütung). In den ersten 5 Jahren beträgt die Förderung abweichend davon 9,02 Cent pro Kilowattstunde (Anfangsvergütung). Ab dem Jahr 2012 wird die Grundvergütung auf 4,87 Cent pro Kilowattstunde reduziert, die Anfangsvergütung auf 8,93 Cent pro Kilowattstunde. Zu Frage 12: Der Systemdienstleistungsbonus wird gemäß § 29 (2) EEG gewährt, wenn die Voraussetzungen nach § 6(5) EEG nachweislich erfüllt sind. Diese Regeln sind in der Systemdienstleistungsverordnung vom 3.7.2009, geändert am 28.7.2011, festgelegt. Der Nachweis ist durch Sachverständige zu führen und durch den Investor gegenüber dem Netzbetreiber zu führen. Im Übrigen betrifft die Frage die eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit des Investors. Dem Magistrat liegen keine Informationen hierzu vor bzw. kann diese nicht mitteilen. Zu Frage 13: Die EEG-Umlage pro Kilowattstunde betrug im Jahr 2010 2,047 ct/kWh und beträgt gemäß der Mitteilung der Netzbetreiber im Jahr 2011 3,530 ct/kWh. Aufgrund von überhöhten Schätzungen im Jahr 2010 kann es sein, dass die EEG-Umlage für das Jahr 2011 rückwirkend niedriger ausfällt. Der konkrete Wert hängt aber vom Ausbau der erneuerbaren Energien und deren Betrieb im Jahr 2011 ab. Der Magistrat verweist auf die ausführlichen Informationen der Netzbetreiber auf der Internetseite www.eeg-kwk.net . Seitens der Netzbetreiber wurden Prognosen der Entwicklung der EEG-Umlage bis zum Jahr 2015 erstellt. Deren Entwicklung hängt von der Stärke des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ab sowie von der Preisentwicklung des Stroms an der Strombörse. Für das Jahr 2012 rechnen die Netzbetreiber mit einer Bandbreite von 3,4 bis 4,4 ct/kWh für die EEG-Umlage. Zu Frage 14: Die Differenzkosten, die in die bundesweite EEG-Umlage in kommenden Jahren durch den Betrieb der Anlagen auf dem Berger Rücken eingehen, ergeben sich aus der jeweiligen Einspeisevergütung, der zukünftigen Vermarkung des Windstroms an der Strombörse durch den Netzbetreiber und der sich hieraus ergebenden Differenz. Für die zukünftige Entwicklung kann der Magistrat keine Prognose erstellen. Zudem ist es nicht sinnvoll, die bundesweite EEG-Umlage einzelnen Anlagen zuzuordnen. Zu Frage 15: Man kann die Stromerzeugung von Windkraftanlagen, wie bei den am Berger Rücken geplanten, nicht individuell einer bestimmten Personenzahl zuordnen, da die Einspeisung des Stroms an der Strombörse erfolgt und dort erst die Vermarktung entsteht, aus deren Preis dann die EEG- Umlage bestimmt wird. Daher wird die EEG-Umlage durch die Netzbetreiber zunächst nur für das künftige Jahr prognostiziert und danach erst nachträglich abgerechnet. Insgesamt beträgt die EEG-Umlage (Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie) im bundesweiten Durchschnitt für eine Person in einem Haushalt bei einem Stromverbrauch pro Kopf von 1000 kWh in diesem Jahr 35 €. Hiervon entfällt etwa ein Drittel, also 10 € pro Kopf und Jahr auf die EEG-Umlage für Windenergie. Durch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von ca. 100 Mrd. kWh im Jahr 2010, davon 36 Mrd. kWh aus Windenergie, wurden 60 Mio. t CO2 sowie die Erzeugung zusätzlichen Atommülls eingespart. Zu Frage 16: Die Erzeugungsstrategie der Mainova AG sieht erhebliche Investitionen in Windparks vor. Als kommunales Unternehmen liegt der Fokus insbesondere auf Projekten innerhalb ihres Vertriebsgebietes. Die Mainova AG legt bei ihren Projekten grundsätzlich Wert darauf, diese gemeinsam mit der Bevölkerung durchzuführen. Daher strebt sie Beteiligungsmodelle bei ausgewählten Erneuerbare Energie Projekten an. Das durch Renertec geplante Projekt Windpark Berger Rücken würde insofern geografisch in die Strategie der Mainova AG passen. Im Juni fand lediglich ein erstes Informationsgespräch mit dem Projektentwickler statt. Eine detaillierte Prüfung des Projektes und eine damit zusammenhängende Entscheidung sind bislang noch nicht erfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2011AA 23Windräder auf dem Berger Rücken: Sinnvoller Teil der Energiewende oder grünes Prestigeprojekt?STVV-Anfrage · FDP
- 4. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 441Windkrafträder auf dem Berger Rücken: Sinnvoller Teil der Energiewende oder grünes Prestigeprojekt?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Kenntnis)