Mahnmal für Opfer von Femiziden
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer von Femiziden in Frankfurt am Main vor. Dies soll durch einen internationalen Kunstwettbewerb geschehen, um das Thema Gewalt gegen Frauen in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Die Umsetzung erfordert ein Budget von mindestens 400.000 Euro und wird voraussichtlich 4 bis 6 Jahre in Anspruch nehmen.
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Thema Kultur verfolgenBericht
Der Magistrat hat den Auftrag der Stadtverordnetenversammlung durch das Kulturamt in den vergangenen Monaten intensiv prüfen lassen und stellt die Voraussetzungen für eine Durchführung nachfolgend dar: Vorbemerkung
Jeden dritten Tag wird in Deutschland von Männern ein Femizid verübt, eine Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. Die häufigste Form von Femizid ist die Tötung von Frauen durch ihre männlichen Intimpartner. Tödliche Gewalt gegen Frauen ist aber ein globales Problem und ein juristisches, denn als "Beziehungstaten" oder "Verbrechen aus Eifersucht" verharmlost, werden diese Straftaten oft nicht als Mord gewertet.
Ein Kunstwerk, das die Öffentlichkeit mit diesen Tatsachen konfrontieren soll, das einen Appell darstellt und die Thematik in das öffentliche Bewusstsein rückt, muss mit großer Sorgfalt, Sensibilität und Professionalität konzipiert werden.
Dauerhaftes Kunstwerk
Die Qualität des Kunstwerks muss dem Niveau internationaler Gegenwartskunst verpflichtet sein. Das Kunstwerk sollte internationale Strahlkraft haben. Femizide sind ein weltweit brisantes Thema. Frankfurt erscheint als Ort für ein solches Mahnmal historisch nicht per se prädestiniert. Die Stadt müsste daher seinem weltumspannenden Anspruch gerecht werden. Darum soll in bewährter Form ein eingeladener Kunstwettbewerb mit Künstlerinnen und Künstlern aus dem In- und Ausland ausgerichtet werden.
Zahlreiche namhafte Künstlerinnen wie Valie Export (Österreich), Shirin Neshat (Iran), Monica Bonvicini (Italien), Rebecca Horn (Deutschland), Regina José Galindo (Guatemala), Teresa Margolles (Mexiko), um nur exemplarisch einige prominente Namen zu nennen, verarbeiten das Thema Gewalt gegen Frauen bereits seit Jahren in ihren Arbeiten.
Standort
Wenn das Kunstwerk im Frankfurter Stadtraum errichtet werden soll, ist zu berücksichtigen: dass Gewalt gegen Frauen nicht nur im privaten Umfeld stattfindet, sondern auch im öffentlichen Raum. Der öffentliche Raum bietet Frauen keine Sicherheit. Darum ist die Wahl des Standortes elementar, denn er hat auch eine symbolische Funktion. Es muss ein Ort gewählt werden, der nicht leicht angreifbar ist, der nicht zum Ziel des Alltags-Vandalismus werden kann, weil er zum Beispiel als Pissoir missbraucht wird. Respektlosigkeit ist bekanntermaßen eine Vorstufe zu Gewalt.
Arbeitsprozess
Folgendes Vorgehen hat sich als effizient und zielführend bewährt: das federführende Amt richtet einen Arbeitskreis ("AK") ein und leitet diesen. Beteiligt sind: Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Dezernate und Ämter, der Ortsbeirat, ggf. Akteurinnen und Akteure von Bürgerinitiativen o. ä. Fachreferentinnen und Fachreferenten werden beratend hinzugezogen. Der Arbeitskreis formuliert den Arbeitsauftrag für einen eingeladenen Wettbewerb. Das Kulturamt und die "Fach-AG für Kunst im öffentlichen Raum" des Kulturamtes schlagen Künstlerinnen und Künstler sowie Jurorinnen und Juroren vor. Der Arbeitskreis wählt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus. Die Jury ist traditionell auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Dezernate und der entsprechenden Ortsbeiräte besetzt.
Zeitrahmen
Ein dezernats- und ämterübergreifendes Projekt dieser Größenordnung bewegt sich in einem Zeitrahmen von ca. vier bis sechs Jahren, von Beginn der ersten gemeinsamen Arbeitssitzung bis zur Eröffnung. Unvorhersehbare Ereignisse, wie eine Corona-Epidemie und nicht absehbare Lieferschwierigkeiten vor dem Hintergrund einer Rezession, sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Wettbewerb - Zeitmanagement
| Phase 1. Projekterarbeitung | ca. 6-12 Monate |
| - Projektidee erreicht den Magistrat: OM, OIB, STN etc. | |
| - Klärung der Zuständigkeit, Beauftragung Projektmanagement | |
| - Bildung eines "AK" | |
| - Diskussion der Inhalte, Ziele | |
| - Budget und Finanzierung klären | |
| Phase 2. Präzisierung | ca. 6-12 Monate |
| - Ausarbeitung der Inhalte/Ziele | |
| - Standortbestimmung | |
| - Künstlerinnen- und Künstlervorschläge (Fach-AG Kunst im öffentlichen Raum) | |
| - Präsentation und Auswahl vor "AK" | |
| Phase 3. Auslobung | ca. 12-18 Monate |
| - Organisation des Wettbewerbs | |
| - Wirtschaftsplan, Zeitablauf | |
| - Verfahrensorganisation | |
| - Erstellung der Auslobung (ca. 3 Monate) | |
| - Einladung, Nachrückverfahren | |
| - Bearbeitungszeit für teilnehmende Künstlerinnen und Künstler | 9-12 Monate |
| Phase 4. Jurierung | ca. 3 Monate |
| - Vorprüfung | |
| - Jurysitzung | |
| - Pressekonferenz Bekanntgabe Siegerinnen- bzw. Siegerentwurf | |
| Phase 5. Bearbeitungszeit für jurierte/n Künstler/in | 9-12 Monate |
| Phase 6. Realisierung | ca. |
| 9-12/18 Monate - Produktion des Kunstwerks | |
| - Abstimmungsprozesse, Probeaufbau | |
| - Genehmigungsverfahren | |
| - Bauliche Umsetzung | |
| - Arbeit an der Publikation | |
| Parallel Vorbereitung der Eröffnung | ca. 12 Monate |
| - Einladung | |
| - Organisation und Programm für Eröffnung / Einweihung | |
| - Presse / Dokumentation / Öffentlichkeitsarbeit | |
| - Dokumentation | |
| - Nachbearbeitung | |
| Gesamtlaufzeit | 4-6 Jahre |
Es sind zudem stets zeitliche Unwägbarkeiten möglich, die bauabhängig, wetterabhängig, von Unvorhergesehenem abhängig etc. sein können.
Budget
Es muss ein Budget vorhanden sein, dass die Realisierung einer nachhaltigen, professionellen und künstlerisch wertvollen Arbeit ermöglicht.
Die Schätzkosten betragen min. 400.000,- Euro netto. Die Schätzung basiert auf Erfahrungswerten des Kulturamtes mit vergleichbaren Projekten. Berücksichtigt wurde zudem eine Kostensteigerung bis zum Erstellungszeitpunkt von 20 %, dies vor dem Hintergrund einer anhaltenden Inflation, d. h. auch steigenden Produktionskosten. Die Kosten gliedern sich wie folgt auf: - 225.000,- Euro: Produktion und Errichtung des Kunstwerks
- 80.000,- Euro: Projektleitung (4 Jahre)
- 50.000,- Euro: Verfahrenskosten Wettbewerb
- 25.000,- Euro: Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung
- 15.000,- Euro: Rücklage / unvorhergesehene Kosten
- 5.000,- Euro: Eröffnung / Einweihung
Die Kosten für die Erstellung des Werkes verstehen sich inklusive einer angenommenen Kostensteigerung und berücksichtigen ebenfalls die noch nicht bekannte Natur des prämierten Entwurfes. Die Projektleitung unterstützt den federführenden Fachbereich in allen Belangen der Realisierung der Arbeit über die gesamte Dauer des Projektes. Hierzu gehören die Vorbereitung des Wettbewerbs, die Koordination der verschiedenen Stakeholder, die Pressearbeit, die Abrechnung und auch die Organisation der Vermittlungsarbeit sowie der Eröffnung. Die Entlohnung der Projektleitung spiegelt marktübliche Preise wider und würde auch die nicht vorhandene konkrete zeitliche Planung einbeziehen.
Die Kosten für die Auslobung setzen sich zu drei Vierteln aus den Preisgeldern zusammen, die Kosten der Vermittlungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die der Eröffnung sind Erfahrungswerte aus vergangenen Wettbewerben, ebenfalls ist eine Rücklage von ca. 5 % der Gesamtkosten für unvorhergesehene Kosten eingerechnet.
Fazit
Auf Basis der Erfahrungen bisheriger Großprojekte und der vorgenannten Überlegungen ist festzuhalten, dass der Auftrag der Stadtverordnetenversammlung ohne die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen und auch personellen Ressourcen nicht ausgeführt werden kann. Hierbei sind auch Mittel zur dauerhaften Pflege und Reinigung des Denkmals zu berücksichtigen.
Sofern eine entsprechende auskömmliche Budgetbereitstellung inklusive ergänzender personeller Ressourcen im Rahmen zukünftiger Haushalte bzw. im Rahmen von Etatbeschlüssen erfolgt, wird der Magistrat die Ausführung des Stadtverordnetenbeschlusses wiederaufnehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2022NRNR 368Mahnmal für Opfer von FemizidenSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 25. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 439Mahnmal für Opfer von FemizidenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)