Kindertagesfamilien nicht weiter benachteiligen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Regelungen zur Kindertagespflege in Frankfurt am Main zu überarbeiten, um die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien zu verbessern und die Interessen der Sorgeberechtigten besser zu berücksichtigen. Ziel ist es, eine Neuregelung zu schaffen, die den Bedürfnissen der Familien gerecht wird und die Qualität der Betreuung sichert.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Die Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen, in Frankfurt am Main "Tagesfamilien" genannt, ist gemäß § 24, Absatz 2 für Kinder unter 3 Jahren eine gleichrangige, wenngleich nicht gleichartige Betreuungsform. Für Kinder über 3 Jahren im Kindergarten - oder Schulkindalter ist die Betreuung in einer Tagesfamilie gemäß § 24, Absatz 3 und 4, einrichtungsergänzend möglich.
a) Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Sie schließen mit dem/der/den Sorgeberechtigten des zu betreuenden Kindes eine Betreuungsvereinbarung. Dabei handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag. Der öffentliche Jugendhilfeträger fördert die Betreuung in der Kindertagespflege, sofern diese im Rahmen des örtlichen Reglements erfolgt. Das Reglement beruht auf verschiedenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Diese sehen die Möglichkeit der Beendigung der Betreuung in Tagesfamilien zur Monatsmitte und zum Monatsende vor. Eine andere Frist könnte einen Ausgleich der Interessen beider Vertragspartner bedeuten. Der Magistrat strebt eine Neuregelung an und wird einen entsprechenden Vortrag auf die Stadtverordnetenversammlung zubewegen.
b) Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig (siehe a). Leistungsberechtigt nach dem SGB VIII sind die Kinder und deren Eltern. Deshalb ist es Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege zu fördern. Das Stadtschulamt ist nicht Träger der Kindertagespflege, sondern jede Tagesfamilie ist im übertragenen Sinn selbst Träger ihrer Kindertagespflegestelle. Eine Gesamtvertretung aller Tagesfamilien gibt es nicht und kann es in einer solchen Form nicht geben. Private Zusammenschlüsse oder Vereine von Kindertagespflegepersonen auf unterschiedlichen Ebenen hingegen sind möglich. Rechtlich gesehen ist jede Kindertagespflegeperson einzeln Ansprechpartner:in des öffentlichen Jugendhilfeträgers.
c) Die Frankfurter Regelung für die zeitgleiche Betreuung eines vierten und fünften Kindes in der Kindertagespflege, die sogenannte Degression, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wurde durch entsprechende Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung geregelt. Die monatlichen Pauschalen werden bei einer gleichzeitigen Betreuung von bis zu drei Kindern additiv berechnet. Bei der Betreuung von vier und fünf Kindern sind die jeweiligen Pauschalen niedriger, da sich insbesondere der Aufwand an Zeit nicht je Kind aufaddiert. Diese Regelung Frankfurts zur Betreuungsvergütung für die Betreuung eines vierten und fünften Kindes wurde vor Gericht beraten und durch einschlägige Gerichtsurteile bestätigt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
d) Es ist im Bereich der Betreuung von Kindern in Frankfurter Tagesfamilien für die Sorgeberechtigten eine Vereinfachung eingeführt worden, nämlich die, dass auf die Vorlage eines Arbeitszeitnachweises verzichtet wird. Stattdessen legen die Sorgeberechtigten eine Selbstauskunft zu ihrem Betreuungsbedarf vor. In den Kitas erfolgt die Bedarfsprüfung durch die Kita-Leitung im Gespräch mit den Eltern. Diese tragen dort mündlich ihren Bedarf vor, erteilen also auch eine Selbstauskunft. Grundsätzlich kann das Stadtschulamt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII nicht gänzlich auf eine Bedarfsprüfung verzichten, weshalb eine nachvollziehbare Begründung zum Betreuungsbedarf erforderlich ist. In einem Gespräch mit Vertreter:innen der Kindertagespflege ist nochmals auf die Bedeutung einer solchen Begründung hingewiesen und ggf. Beratung angeboten worden.
e) Eine stundengenaue Abrechnung der Kindertagespflege ist möglich. Verschiedene Kommunen gehen diesen Weg. Eine solche Umstellung des Systems in Frankfurt bedarf eines Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung, ob als Einzelregelung oder bei der Verabschiedung einer Satzung. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hat der Magistrat nicht die Absicht eine stundengenaue Abrechnung vorzunehmen.
f) Perspektivisch wird das kindernetfrankfurt weiterentwickelt. Die Kindertagespflege wird dabei vollumfänglich mitberücksichtigt.
g) Eine Satzung über die Betreuung von Kindern in Tagesfamilien in Frankfurt kann sinnvoll sein, um die finanziellen Leistungen der Stadt Frankfurt im Rahmen der Kindertagespflege zu beschreiben und festzulegen. Die Erstellung einer Satzung obliegt dem inhaltlich zuständigen Amt, in diesem Falle des Stadtschulamtes, in Absprache und Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt. Die Satzung muss die rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Erfüllung der Aufgaben gemäß SGB VIII erfüllen. Die Satzungsgewalt obliegt der Gebietskörperschaft. Eine Satzung wird durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juni 2021NRNR 85Kindertagesfamilien nicht weiter benachteiligenSTVV-Antrag · CDU
- 17. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 438Kindertagesfamilien nicht weiter benachteiligenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.