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Verkehrsberuhigtes Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: B
86 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, im Bahnhofsviertel einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzurichten. Dies soll die Aufenthaltsqualität erhöhen und den Fußverkehr fördern. Eine Umsetzung ist jedoch nur möglich, wenn die verkehrlichen Funktionen und Erschließungsbedarfe angemessen berücksichtigt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Münchener Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.06.2026.

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Bericht

Gemäß Verwaltungsvorschrift ist die Einrichtung einer Fahrradstraße nur dann vorgesehen, wenn der Radverkehr auf dieser Straße der vorherrschende Verkehr ist. Der Magistrat geht davon aus, dass die Beschilderung einer Fahrradstraße mit "Anlieger frei" kaum eine Veränderung erzielen würde, da auf der Kaiserstraße hauptsächlich Anlieger beziehungsweise Zulieferer unterwegs sind. Auch für eine Einschränkung des Individualverkehrs sprechen die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen nicht. So ist die Anordnung eines umgangssprachlich auch als Spielstraße bezeichneten verkehrsberuhigten Bereichs nur bei Straßen zulässig, die überwiegend einen Aufenthaltscharakter und nur wenig Verkehr haben. Allein wegen der innerstädtischen Lage ist davon nicht auszugehen. Alternativ möglich wäre jedoch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Im Areal Kaiser-/ Friedensstraße gibt es diesbezüglich gute Erfahrungen. Die Voraussetzungen (hohes Fußverkehrsaufkommen, überwiegende Aufenthaltsfunktion, separate Flächen für den Fuß- und Radverkehr und Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung) sind in der Kaiserstraße gegeben. In diesem Fall müssten allerdings das vorfahrtsregelnde Schild und die Ampel entfernt werden. Als Vorfahrtsregelung würde dann rechts vor links gelten. Da die Ampel einen Schulweg sichert, müssten entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um einen sicheren Schulweg zu garantieren. Sind nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) Fußgängerüberwege in verkehrsberuhigten Bereichen in der Regel entbehrlich, sollten sie in so einem Fall beibehalten werden. Gegebenenfalls wären weitere Maßnahmen nötig. Da das Bahnhofsviertel ein Überwachungsschwerpunkt der Stadtpolizei ist, muss generell gewährleistet sein, dass das Areal jederzeit von Streifenwagen befahren werden kann. Eine ausschließliche Kontrolle mittels Fußstreifen ist nicht möglich. Ebenfalls sicherzustellen ist in den angesprochenen Bereichen der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte durch die Feuerwehr. Das gilt für fast alle Gebäude. Die Erschließung über öffentliche Verkehrsflächen muss weiterhin gegeben sein. Diese Flächen dürfen einen Abstand von maximal zwölf Metern zur bestehenden Bebauung haben und müssen über eine Fahrbahn von mindestens 5,50 Metern Breite verfügen. Die Zufahrt zu diesen Bereichen muss ohne zeitliche Verzögerung möglich sein. Ebenso müssen Hydranten ungehindert zugänglich sein. Speziell mit Blick auf den öffentlichen Personennahverkehr gilt es zu beachten, dass in der Münchener Straße mit den Straßenbahnlinien 11, 12 und 14 jene Linien verkehren, die zu den meistbefahrenen überhaupt gehören. Mit einem verkehrsberuhigten Bereich in der Kaiserstraße bestünde das Risiko, den fließenden und ruhenden Verkehr in der Münchener Straße noch weiter zu erhöhen. Das wiederum würde zu einer Behinderung der genannten Straßenbahnlinien führen. Wegen der Straßenbahnlinie eignet sich die Münchener Straße aus Sicht der Gesamtverkehrsplanung nicht für die Einrichtung einer Fahrradstraße oder eines verkehrsberuhigten Bereichs. Auch ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich ist aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht geeignet. Zwar spricht aus verkehrsrechtlicher Sicht nichts gegen eine Fahrrad-Abstellanlage und auch der Magistrat sieht gerade im Umfeld des Hauptbahnhofs einen erhöhten Platzbedarf. Allerdings beträgt am Kaisersack die Überdeckung zum Bauwerk der B-Ebene teilweise weniger als 50 Zentimeter. Zum Vergleich: An der Konstablerwache sind es rund 80 Zentimeter. Wegen der zahlreichen Versorgungsleitungen im Untergrund wäre es äußerst schwierig, eine solche Anlage zu errichten. Eine Überbauung der Versorgungsleitungen ist aufgrund der hohen Lasten der für eine solche Anlage notwendigen Fundamente nicht zulässig. Zudem gilt es zu beachten, dass eine solche Anlage nicht den Blick auf das denkmalgeschützte Gebäude des Hauptbahnhofs sowie auf andere sehens- und schützenswerte Fassaden verstellen sollte. Im Zuge des Umbaus des Hauptbahnhof-Vorplatzes sind auch Fahrradabstellplätze vorgesehen, mögliche Standorte werden derzeit geprüft. Vorhanden ist bereits ein Fahrradparkhaus auf der Südseite des Frankfurter Hauptbahnhofs. Da die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs aus oben genannten Gründen nicht möglich ist, sind weder Umwidmung noch Umbaumaßnahmen erforderlich. Aus diesem Grund lassen sich auch zu Kosten und Förderungsmöglichkeiten keine konkreten Prognosen erstellen. Die Kaiserstraße hat eine wichtige Funktion für den Radverkehr, die Münchener Straße selbige für den Straßenbahnverkehr. Aus Sicht der Gesamtverkehrsplanung gibt es daher erhebliche Vorbehalte gegen eine der Zeil ähnliche Fußgängerzone. Wohl aber gibt es an beiden Straßen Potenzial, die Bedingungen für den Fußverkehr zu verbessern. Besonders die Kaiserstraße ist dabei geeignet, als urbaner Boulevard entwickelt zu werden. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist wie erörtert nicht möglich. Bei einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich oder einer Umgestaltung wären keine gravierenden Auswirkungen auf das Gewerbe oder die Anwohnerschaft zu erwarten. Vorausgesetzt, die genannten verkehrlichen übergeordneten Funktionen und die Erschließungsbedarfe werden angemessen berücksichtigt. Von dieser Aufwertung können dann Gastronomie und Einzelhandel profitieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2019NRNR 737Verkehrsberuhigtes BahnhofsviertelSTVV-Antrag · FRAKTION
  2. 7. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 86 Wochen
    BB 437Verkehrsberuhigtes Bahnhofsviertel
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 20.10.2020
TO I, TOP 69
Beraten
Die Vorlage B 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 45 · 24.11.2020
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeFDPU.b
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARLDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und U.B. gegen BFF, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 43 · 01.12.2020
TO I, TOP 22
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 102
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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