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Heinrich-von-Stephan-Schule

Vorlagentyp: B
149 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 12.04.2002, B 434

Betreff: Heinrich-von-Stephan-Schule Vorgang: A 208 CDU Die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Teil B - Berufliche Schulen und zu den beantragten Organisations- und Baumaßnahmen für die beruflichen Schulen wurde von der Leitung des Ministeriums in einem Gespräch am 20.02.2002 angekündigt; ein Erlass ist bisher nicht eingegangen. Die Zustimmung zur beantragten Aufhebung der Heinrich-von-Stephan-Schule (und der Elly-Heuss-Knapp-Schule) ist Voraussetzung für die angestrebte Neuorientierung der Benachteiligtenförderung, deren allgemeine Leitlinien im Schulentwicklungsplan B aufgezeigt sind. Ziel ist es, benachteiligte Jugendliche künftig integrativ und im Rahmen eines ganzheitlichen Profils durch möglichst viele Berufsschulen in den dort angebotenen Berufsfeldern zu fördern. Durch die Verbreiterung der Bandbreite des Bildungsangebotes sollen die Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten/-fähigkeiten dieser Jugendlichen wirksam verbessert werden. Neben dem künftigen Angebotsprofil der einzelnen Berufsschulen sind die sozialpädagogische Betreuung der Jugendlichen durch entsprechende Dienste (wie gegenwärtig bei der Elly-Heuss-Knapp-Schule praktiziert) sowie ein Beratungs-, Koordinierungs- und Eingliederungszentrum (ggf. in Verknüpfung mit der beim Arbeitsamt Frankfurt a.M. eingerichteten "JA-Agentur") zu konzipieren. Eine Projektgruppe, der Berufsschulen, das Staatliche Schulamt, der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer, das Arbeitsamt Frankfurt am Main, das Jugend- und Sozialamt sowie das Stadtschulamt angehören, entwickelt derzeit auf dieser Grundlage ein Konkretisierungskonzept, das der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Die Aufhebung der Heinrich-von-Stephan-Schule wird sich "gleitend" vollziehen, d.h.: die an dieser Schule in Bildungsgänge für Benachteiligte aktuell aufgenommenen Schülerinnen und Schüler werden ihre Beschulung dort abschließen und nicht an andere Schulen verteilt. Gegenwärtig sind an der Heinrich-von-Stephan-Schule insgesamt 367 Schülerinnen und Schüler in Bildungsgänge für Benachteiligte aufgenommen (BGJ-s, BVJ, EIBE, JoA, WfB). Dies sind 20 % aller benachteiligten Jugendlichen an Frankfurter Berufsschulen. Die Beschulung erfolgt - mit unterschiedlichen Anteilen innerhalb der Bildungsgänge - in den Berufsfeldern "Metalltechnik", "Elektrotechnik" und "Holztechnik". Diese Berufsfelder werden spezialisiert in der Heinrich-Kleyer-Schule (Metalltechnik), Werner-von-Siemens-Schule (Elektrotechnik) und Philipp-Holzmann-Schule (Holztechnik) angeboten. Neuaufzunehmende Schülerinnen und Schüler könnten daher künftig dort beschult werden. Der Magistrat wird abschließend berichten, sobald die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums und das Konkretisierungskonzept vorliegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2002AA 208Heinrich-von-Stephan-SchuleSTVV-Anfrage · CDU
  2. 12. April 2002Sie sind hier
    BB 434Heinrich-von-Stephan-Schule
    Magistratsbericht
  3. 16. Dezember 2002BB 1405Heinrich-von-Stephan-SchuleMagistratsbericht
  4. 11. Juli 2003BB 571Heinrich-von-Stephan-SchuleMagistratsbericht
  5. 20. Februar 2004BB 113Heinrich-von-Stephan-SchuleMagistratsbericht
  6. 17. Dezember 2004Antwort des Magistrats · nach 149 WochenBB 815Heinrich-von-Stephan-SchuleMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 5
Sitzung 12 · 03.05.2002
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 434 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 11 · 06.05.2002
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 434 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 6 · 06.05.2002
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 434 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 11 · 07.05.2002
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 434 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 11 · 07.05.2002
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 434 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 11 · 14.05.2002
TO II, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 434 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREP
Ablehnung:
PDS
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und REP gegen PDS (= Zurückweisung) bei Enthaltung GRÜNE

OBR 3
Sitzung 11 · 16.05.2002
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 434 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulausschusses
Sitzung 12 · 10.06.2002
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 434 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

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