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Heinrich-von-Stephan-Schule

Vorlagentyp: B
149 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.12.2004, B 815

Betreff:

Heinrich-von-Stephan-Schule

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 18.11.2004, § 8075

- A 208 CDU, B 113/04 -

Der Magistrat hat am 26.11.2004 einen Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, der das Umsetzungskonzept für dem Schulentwicklungsplan B zum Inhalt hat.

Die Maßnahmeplanung sieht vor, die Heinrich-von-Stephan-Schule mit Ablauf des Schuljahres 2004/2005 (Stichtag: 31.07.2005) aufzuheben.

Entsprechend dem Plan sowie den Verordnungen zur Bildung von länder- und schulträger-übergreifenden Fachklassen an hierzu festgelegten Berufsschulen gehen die Zuständigkeiten der Heinrich-von-Stephan-Schule für Ausbildungsberufe und Bildungsgänge an andere Berufliche Schulen wie folgt über:

- Ausbildungsberuf "Galvaniseur/-in“: Beschulung der Auszubildenden im Rahmen einer länderübergreifenden Fachklasse an der Gewerblichen Schule Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg) [9 Schüler/innen]

- Ausbildungsberuf "Pferdewirt/-in“: Beschulung der Auszubildenden im Rahmen der Verordnung über schulträgerübergreifende Schulbezirke an der Hochtaunusschule in Oberursel [137 Schüler/innen – 6 Klassen]

- Ausbildungsberuf "Tankwart/-in“: Beschulung der Auszubildenden an der Franz-Böhm-Schule [7 Schüler/innen]

- Ausbildungsberuf "Informationselektroniker/-in“: Beschulung der Auszubildenden an der Werner-von-Siemens-Schule [71 Schüler/innen – 4 Klassen]

- Beschulung von Personen der Werkstätten für Behinderte: Berufliche Schulen Berta Jourdan [34 Schüler/innen – 5 Klassen]

  • - Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), EIBE-Lehrgänge:

    Beschulung entsprechend dem Benachteililigtenkonzept des SEP-B

    [148 Schüler/innen – 9 Klassen]

    - Beschulung von Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis nach der verlängerten Vollzeitschulpflicht (= nach dem 10. Schulbesuchsjahr) auf freiwilliger Grundlage:

    Entsprechend dem Benachteiligtenkonzept des SEP-B

    [ca. 11 Schüler/innen (10 %-Anteil; von den übrigen Schüler/innen wird angenommen, dass sie von ihrem Anrecht nicht Gebrauch machen werden)].

    - 2-jährige Berufsfachschule, Fachoberschule A und B, Fachrichtung/Schwerpunkt "Metalltechnik“: Beschulung an der Heinrich-Kleyer-Schule

    [62 Schüler/innen – 4 Klassen]

    2-jährige Berufsfachschule, Fachoberschule A und B, Fachrichtung/Schwerpunkt

    "Elektrotechnik“: Beschulung an der Werner-von-Siemens-Schule

    [164 Schüler/innen – 8 Klassen]

    Die Beschulung erfolgt jeweils fachbezogen entsprechend dem Berufsfeld-Profil der aufnehmenden Schule.

    Anm: Bei den genanntenZahlen der Schüler/-innen und Klassen handelt es sich um Werte des Schuljahres 2003/2004.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2002AA 208Heinrich-von-Stephan-SchuleSTVV-Anfrage · CDU
  2. 12. April 2002BB 434Heinrich-von-Stephan-SchuleMagistratsbericht
  3. 16. Dezember 2002BB 1405Heinrich-von-Stephan-SchuleMagistratsbericht
  4. 11. Juli 2003BB 571Heinrich-von-Stephan-SchuleMagistratsbericht
  5. 20. Februar 2004BB 113Heinrich-von-Stephan-SchuleMagistratsbericht
  6. 17. Dezember 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 149 Wochen
    BB 815Heinrich-von-Stephan-Schule
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
KAV
Sitzung 33 · 10.01.2005
TO II, TOP 57
Abgelehnt
Die Vorlage B 815 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 37 · 11.01.2005
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 815 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 37 · 11.01.2005
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 815 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 37 · 20.01.2005
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 815 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 20.01.2005
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 815 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 39 · 21.01.2005
TO I, TOP 41
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 815 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 40 · 11.02.2005
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 815 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulausschusses
Sitzung 38 · 14.02.2005
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 815 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPE.l
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

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