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Wo sollen Studierende wohnen?

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 428

Betreff: Wo sollen Studierende wohnen? Vorgang: A 256/17 LINKE. Zu den Fragen 1-5: Das Frankfurter Programm zur Förderung von Wohnraum für Studierende wurde am 11.Oktober 2012 erstmals beschlossen (§ 2210) und mit Beschluss vom 14. Juli 2016 (§ 389) überarbeitet. Seit dem sind Fördermittel in Höhe von 3,64 Mio. Euro bewilligt und davon 3,01 Mio. Euro bereits ausgezahlt worden. Mit diesen Mitteln wurden 95 Wohnplätze (Studentenwerk Frankfurt) in 2016 fertiggestellt und bezogen. Weitere 56 Wohnplätze (Gesamtverband Katholischer Kirchengemeinden) sind in Bau und werden voraussichtlich zum Sommersemester 2019 bezugsfertig. In Planung sind derzeit drei Projekte mit 454 Wohnplätzen, davon liegen für 330 Wohnplätze Förderanträge vor (Studentenwerk Frankfurt, Katholischer Bauverein, KEG). In Vorbereitung befinden sich derzeit zwei weitere Projekte mit ca. 457 Wohnplätzen (Katholischer Bauverein, Studentenwerk Frankfurt). Die Wohnungen für Studierende an der Adickesallee (sogenannte Campusmeile) wurden nicht mit städtischen Geldern gefördert. Zu den Fragen 6-8: Die Mietpreisbindung nach dem "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende" in Höhe von 350 Euro je Wohnplatz und Monat für in der Regel vollmöblierte Apartments mit Pantryküche und Sanitäreinheit, ist eine pauschale Warmmiete die alle erforderlichen Betriebs- und Nebenkosten enthält. Darüber hinaus wird in der Miete berücksichtigt, dass beim Betrieb von studentischen Wohnheimen Besonderheiten in der Kostenstruktur, wie z.B. hohe Fluktuation, überdurchschnittlicher Aufwand für Neuvermietung und Vertragswesen, sowie höhere Abnutzung auftreten, deren Kostenaufwand ebenfalls umgelegt werden muss. Deshalb und vor dem Hintergrund hoher Bau-und Bodenkosten, muss derzeit eine Miete von 260 Euro zuzgl. 90 Euro für Betriebs- und Nebenkosten im Neubau von studentischen Wohnheimen zugrunde gelegt werden. Im Rahmen einer aktuellen Studie des Moses-Mendelssohn-Institutes (MMI) wurden die Mietpreise in Wohngemeinschaften in 93 deutschen Hochschulstädten untersucht. Demnach ist die BAföG-Wohnkostenpauschale in allen Deutschen Großstädten nicht ausreichend, um die Kosten, weder für ein Kleinst-Apartment noch für ein WG-Zimmer zu decken. Im Durchschnitt der untersuchten Städte entstehen für ein WG-Zimmer Mietkosten in Höhe von 353 Euro pro Monat. Aus den vorgetragenen Gründen hält der Magistrat es derzeit nicht für möglich, die Miethöhe an die BAföG-Wohnpauschale anzupassen. Der Magistrat beabsichtigt, bei der nächsten Novellierung der Förderrichtlinien, die Zweckbindungsdauer auf 30 Jahre zu verlängern. Zu den Fragen 9-15: Die ABG FRANKFURT HOLDING spielt eine wesentliche Rolle bei der Schaffung von Wohnraum für alle Einkommensschichten in Frankfurt am Main. Dazu gehört auch die Bereitstellung von studentischem Wohnraum. Hierzu haben der Magistrat, das Studentenwerk und die ABG FRANKFURT HOLDING am 21.06.2016 eine Rahmenvereinbarung "Studentisches Wohnen 2020" unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung wird das Ziel angestrebt, in den kommenden Jahren 1.000 zusätzliche Wohnplätze zu schaffen und dabei alle Möglichkeiten der Schaffung im Bestand durch Nachverdichtung und Neubau zu nutzen. Die ABG unterstützt dieses Ziel und wird 50 Wohnplätze an der Hahnstraße dem Studentenwerk zur Generalanmietung anbieten und ca. 250 Studierendenwohnungen durch Nachverdichtung in der Platenstraße schaffen. Weitere 50 Plätze entstehen nördlich der Miquelallee in Wohnungen, die die ABG von der Deutschen Bundesbank erworben hat. Die von der ABG FRANKFURT HOLDING geschaffenen bzw. zu schaffenden Wohnräume für Studierende werden in der Regel dem Studentenwerk als Generalmieter angedient. Daher bewegen sich diese Wohnungen im Bereich des bezahlbaren Wohnens für Studierende. Auf dem Campus Bockenheim werden durch die ABG FRANKFURT HOLDING ca. 142 Wohnplätze für Studierende geschaffen. Mit einer Fertigstellung bis 2020 ist nicht zu rechnen, da die Freizugsplanung der Universität eine Übergabe der Grundstücke Ende 2021/2022 vorsieht. Zu Frage 16: Der Magistrat ist in Verhandlungen mit dem Land über die Übernahme der unter Denkmalschutz stehenden Institutsgebäude am Botanischen Garten insbesondere für eine Grundschule. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat auch eine Nutzung durch studentisches Wohnen prüfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2017AA 256Wo sollen Studierende wohnen?STVV-Anfrage · LINKE.
  2. 22. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 428Wo sollen Studierende wohnen?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 17 · 22.01.2018
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Zurückweisung)

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