Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes - wo steht Frankfurt?
Zusammenfassung
Der Magistrat von Frankfurt am Main kritisiert die bestehenden gesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets, da sie als bürokratisch und realitätsfremd angesehen werden. Es wird eine grundlegende Reform angestrebt, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht wird und den Zugang zu Leistungen erleichtert.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Die mit der Anfrage A 21 gestellten Fragen beschäftigen sich mit der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), einem Gesetz des Bundes. Der Magistrat hatte bereits bei der Diskussion zur Einführung des Gesetzes massive Bedenken gegen die Grundstruktur des Gesetzes. Es begegnet Eltern und Kindern mit einem grundsätzlichen Misstrauen (des Leistungsmissbrauchs), erfordert enormen Aufwand der Betroffenen um Leistungen zu erhalten und bedingt einen hohen bürokratischen (personellen) Aufwand. Daran haben auch gesetzliche Änderungen im Jahr 2019 dem Grunde nach nichts verändert. Weder werden die zur Verfügung stehenden Mittel - die dem Grunde nach nicht budgetiert sind - vollständig ausgeschöpft, noch gelingt es (mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen), die Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte zu steigern. Auch aufwändige Werbeaktionen, Broschüren in verschiedenen Sprachen oder auch direkte Ansprache konnten an dieser Situation nichts ändern; der bürokratische und nervenaufreibende Antragsweg bleibt für die Antragsteller:innen trotzdem erhalten und schreckt ab. Diese Feststellungen betreffen nicht nur Frankfurt am Main, sondern sind Fakt in allen großen Städten der Bundesrepublik. Der Magistrat sieht deshalb die derzeitigen gesetzlichen Regelungen als problematisch und realitätsfremd an. Der Magistrat setzt sich intensiv für eine grundsätzlich neue, vom Bedarf des Kindes und der Jugendlichen her gedachte Lösung ein. Diese muss unmittelbar, diskriminierungsfrei und ohne bürokratischen Aufwand direkt den Kindern und Jugendlichen zu Gute kommen. Der Magistrat sieht in der auf Bundesebene angedachten "Kindergrundsicherung" einen gangbaren Weg, diese Voraussetzungen auch zu verwirklichen. Der Magistrat setzt sich auf allen zur Verfügung stehenden Wegen für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes ein. Unabhängig von einer zu erwartenden bundesgesetzlichen Regelung werden derzeit (unter den gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten) die Spielräume für kreative Zwischenlösungen ausgelotet, um den Antragsteller:innen entgegen zu kommen und den Zugang zu vereinfachen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2021AA 21Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes - wo steht Frankfurt?STVV-Anfrage · LINKE.
- 4. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 41Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes - wo steht Frankfurt?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.