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Zunehmende Vermüllung und Verwahrlosung der Stadt

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.11.2015, B 415

Betreff: Zunehmende Vermüllung und Verwahrlosung der Stadt Vorgang: A 910/15 BFF Zu 1.: Ja.

Zu 2.: Nein.

Zu 3.: entfällt Zu 4.: Reinigungen nach Straßenreinigungssatzung finden in der Regel an Werktagen statt. Lediglich in den Reinigungsklassen V und VI sind Wochenendreinigungen vorgesehen. Diese erfolgen regelmäßig samstagsvormittags. Auch die städtischen Grünanlagen werden in der Regel am Wochenende samstags gereinigt. Da die nächste Reinigung dann erst wieder am Montag erfolgt, verbleibt in diesen Bereichen ein Zeitfenster von Samstagmittag bis Sonntagabend, in dem anfallende Verunreinigungen nicht entfernt werden. Dies führt insbesondere in der Frankfurter Innenstadt sowie in einigen Grünanlagen zu unbefriedigenden Ergebnissen. Besonders sensible Straßenzüge der Innenstadt werden daher zusätzlich am Samstagnachmittag sowie Sonntagvormittag durch die FES GmbH gereinigt. Hierzu zählen vor allem die Zeil von Konstablerwache bis Hauptwache, sowie die Achse Hauptwache - Liebfrauenberg - Römerberg. In den angrenzenden Bereichen und Nebenstraßen lässt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt zudem durch die FFR GmbH zusätzliche Kontrollen und Bedarfsreinigungen durchführen. Diese finden samstags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie sonntags von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Hierbei werden überfüllte Mülleimer geleert und lose Verschmutzungen beseitigt. Im Bahnhofsviertel sowie den Fußgängerzonen der Innenstadt sind an Samstagen außerdem regelmäßige "Picker" im Einsatz, die lose Verunreinigungen aufsammeln. Das Grünflächenamt lässt besonders intensiv genutzte Grünanlagen zusätzlich sonntags reinigen. Um die hierfür anfallenden Kosten möglichst gering zu halten, wird diese zusätzliche Reinigung nur bei vorhersehbar schönem Wetter beauftragt. Trotz all dieser Maßnahmen lassen sich, insbesondere in Nebenbereichen, immer auch Stellen finden, die zeitweilig verunreinigt sind. Dies wurde durch die Fotos in der Anfrage auch dokumentiert. Die Bilder entstanden nach Auskunft der Fraktion sonntags zwischen 9:00 Uhr und 10:30 Uhr, also noch vor der beauftragten Zusatzreinigung sowie teilweise außerhalb der hierdurch abgedeckten Bereiche. Eine zunehmend intensive Nutzung der städtischen Grünanlagen und von Passanten achtlos weggeworfene oder verwehte Verpackungen führen hier immer wieder zu punktuellen Verunreinigungen, die nur durch eine permanente Präsenzreinigung in weiten Teilen der Stadt zu vermeiden wären. Hier stellt sich jedoch die Frage der Finanzierbarkeit, denn selbst auf der Zeil, die regulär bis zu sechs Mal täglich gereinigt wird, finden sich immer wieder punktuelle Verunreinigungen. Daher setzt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt auf Aktionen und Aufklärungskampagnen, die Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Bereiche zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit diesen bewegen sollen. Neben einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit werden dabei Maßnahmen ergriffen, die unmittelbar Verschmutzungen verhindern und Müllsünder persönlich von dem nicht sozialen Charakter ihres Tuns überzeugen sollen. So werden in mehreren Grünanlagen Parkwächter eingesetzt. Die Stadtpolizei geht gegen beobachtete oder ermittelte Müllsünder vor und leitet die nach der Rechtlage und den jeweiligen städtischen Satzungen möglichen Straf- oder Bußgeldverfahren für Verschmutzungen ein. Es muss jedoch festgestellt werden, dass auch hierdurch eine dauerhafte Sauberkeit aller städtischen Bereiche nur dann erreicht werden wird, wenn sich in der Bevölkerung insgesamt noch mehr die Haltung durchsetzt, für die Sauberkeit der Stadt selbst Verantwortung zu tragen und dies im täglichen Verhalten auch zu praktizieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. August 2015AA 910Zunehmende Vermüllung und Verwahrlosung der StadtSTVV-Anfrage · BFF
  2. 23. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 415Zunehmende Vermüllung und Verwahrlosung der Stadt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 47 · 08.12.2015
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 46 · 14.01.2016
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 415 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und AGP (= Kenntnis)

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