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Wahllos? Alternativlos? Sinnlos?

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.10.2011, B 413

Betreff: Wahllos? Alternativlos? Sinnlos? Vorgang: A 15/11 LINKE. Zunächst darf richtig gestellt werden, dass das intendierte Geschäft kein PPP-Projekt ist, sondern ein einfacher Finanzierungsleasingvertrag, wie er bereits mehrfach durch die städtischen Gremien beschlossen wurde. Letztlich werden so die Vorzüge der Bautätigkeit Privater (Zeit- und Kostensicherheit) mit den besseren Finanzierungsbedingungen der öffentlichen Hand verknüpft. Die Stadt hätte selbstverständlich gegen andere Interessenten am Markt versuchen können, das Grundstücksgeschäft selbst abzuschließen. Dies kann aber nicht im wohlverstandenen finanziellen städtischen Interesse liegen. Zum einen sollte die Stadt bereits im Jahre 2009 entsprechende verbindliche Erklärungen abgeben. Sie wäre mithin zu einem sehr frühen Zeitpunkt mit Zahlungen belastet worden. Auch fallen für diese Zahlungen ab dem Zeitpunkt des Liquiditätsabflusses bereits Zinsen an. Zum anderen hätte die Stadt dann das Risiko der Grundstücksverwertung vollumfänglich zu tragen gehabt, falls es nicht zu der gewünschten Nutzung gekommen wäre. Ein (späterer) Finanzierungsleasingvertrag, wie dargestellt, würde zudem mit doppelter Grunderwerbssteuer belastet, da das Grundstück, in welcher rechtlichen Form auch immer, an eine Objektgesellschaft hätte übertragen werden müssen. Bei dieser Transaktion wäre regelmäßig eine Bauverpflichtung durch die Objektgesellschaft zu übernehmen. Diese Bauverpflichtung kann nach den steuerlichen Grundsätzen des sog. einheitlichen Vertragswerks die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer um die Baukosten erhöhen. Die in der Fragestellung wohlmeinend angeregte Erwerbshandlung hätte grundlos damit das Projekt mit zusätzlichem Millionenaufwand belastet. Darüber hinaus ist grundsätzlich in Frage zu stellen, weshalb ein bereits artikuliertes und in Verhandlungen manifestiertes privates Erwerbsinteresse mit Steuergeld konterkariert werden sollte. Ein Bieterwettstreit um das Grundstück hätte mit Sicherheit nur den Preis in die Höhe getrieben. Auch hier empfiehlt sich nachdrücklich eine äußerst zurückhaltende städtische Verhandlungsstrategie.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juli 2011AA 15Wahllos? Alternative? Sinnlos!STVV-Anfrage · LINKE.
  2. 4. Oktober 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 413Wahllos? Alternativlos? Sinnlos?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 08.11.2011
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 413 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Piraten (= Zurückweisung)

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