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„Verantwortungslose Mega-Panne“?

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.11.2015, B 412

Betreff: "Verantwortungslose Mega-Panne"? Vorgang: A 904/15 RÖMER Zu 1: Anders als in der Bildzeitung berichtet, wurde der Patient seit Beginn seines Aufenthaltes im St. Katharinen-Krankenhaus auf der Station L2 isoliert und keineswegs erst am 31.07.2015 dorthin verlegt. Eine Übernahme des Patienten durch das auf therapieunwillige Patienten mit offener Lungentuberkulose spezialisierte Fachkrankenhaus in Parsberg war aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die am 31.07.2015 begonnene Bewachung durch die Polizei wurde, da der Patient zu diesem Zeitpunkt fixiert war, am 02.08.2015 beendet. In der Folge ist es dem Patienten gelungen, die Bandagen mit Hilfe eines Feuerzeugs zu lösen und die Klinik am Abend des gleichen Tages zu verlassen. Am 06.08.2015 hat das Gesundheitsamt in Absprache mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration sowie dem Polizeipräsidium folgende Presseerklärung veröffentlicht: Eine zusätzliche Gefährdung der Frankfurter Bevölkerung war und ist nicht erkennbar, da flüchtige Kontakte nicht für eine Ansteckung ausreichen. Diese Tatsache hat Eingang gefunden in die Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) für die Untersuchung von Kontaktpersonen eines Patienten mit einer offenen Lungentuberkulose. In diesen Empfehlungen wird eine kumulative Mindestkontaktzeit von 8 Stunden postuliert. Unterhalb dieser Schwelle sind Untersuchungen von Kontaktpersonen nicht erforderlich. Selbst, wenn der wohnsitzlose Flüchtige öffentliche Verkehrsmittel benutzen sollte, reicht der Kontakt zu anderen Reisenden nicht für eine Ansteckung aus. Gefährdet sind Mitbewohner in Übernachtungsstätten. Daher wurden die entsprechenden Einrichtungen in Frankfurt am Main unverzüglich über den Patienten in Kenntnis gesetzt. Dem Gesundheitsamt liegen Daten über alle gemeldeten Tuberkulosefälle in Frankfurt am Main vor. Darunter befinden sich jährlich etwa 50-70 Menschen mit offener Lungen-tuberkulose. Da die Diagnose in der Regel erst 1-3 Monate nach Symptombeginn gestellt wird, sind die Patienten oft wochenlang ansteckend. Dennoch kommt es nicht zu einer unkontrollierten Ausbreitung der Tuberkulose. Vielmehr werden Folgeerkrankungen stets im engen sozialen Umfeld gefunden, nicht als Folge von Gelegenheitskontakten.

Zu 2: Das Gesundheitsamt erhielt am 03. August 2015 Kenntnis von der Flucht des Patienten. Zu 3-5: Das Gesundheitsamt hat die Presse fachlich in Übereinstimmung mit den schon zitierten Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) informiert. Absolute Sicherheit gibt es in der Medizin ebenso wenig wie in anderen Lebensbereichen, aber hinreichende Sicherheit und sinnvolle Empfehlungen - unter Einbeziehung des Schutzes von empfänglichen Personen - wie etwa die des mehrfach erwähnten DZK, die in Frankfurt befolgt wurden.

Zu 6: Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat der Gesetzgeber eine Meldepflicht für Krankheiten festgeschrieben, die gleichzeitig von Mensch zu Mensch ansteckend sind, schwer verlaufen können und die wenigstens teilweise durch Impfungen verhindert werden können. Die Tuberkulose ist von Mensch zu Mensch ansteckend und verläuft unbehandelt nicht selten tödlich. Daher ist sie meldepflichtig. Zu 7 + 8: Aufgrund der Medienberichte wurde von 53.D3 (Besonderer Dienst 3 - Gefährdete Personen und Auswärtige - des Jugend- und Sozialamtes) am 07.08.2015 Kontakt mit der Abteilung Infektiologie und Hygiene des Gesundheitsamtes aufgenommen. Das Informationsschreiben des Gesundheitsamtes zu den Personalien des Patienten wurde am 07.08.2015 unmittelbar nach Erhalt den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, die Übergangsunterkünfte betreiben, zugänglich gemacht, damit der Patient rasch erkannt und eine Gefährdung anderer Wohnsitzloser vermieden werden konnte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. August 2015AA 904„Verantwortungslose Mega-Panne“?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 13. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 412„Verantwortungslose Mega-Panne“?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 45 · 10.12.2015
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)Stv. Dr (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Kenntnis)

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