„Verantwortungslose Mega-Panne“?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Roßmarkt — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Große Gallusstraße – Radweg19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Roßmarkt per E-MailInhalt
Anfrage vom 10.08.2015, A 904
Betreff: "Verantwortungslose Mega-Panne"? Am 06.08.2015 berichtete die BILD-Zeitung über einen an Tuberkulose Erkrankten, der "trotz Fesselung aus der Seuchenstation des St. Katharinen-Krankenhauses" geflohen ist (http://www.bild.de/regional/frankfurt/tuberkulose/seuchen-angst-in-frankfurt-42 089696.bild.html). Wie die Zeitung berichtet, wurde der obdachlose Mann am 22.07.2015 in die Seuchen-Station des St. Katharinen-Krankenhauses eingeliefert. Er sei "hoch aggressiv" gewesen und habe Ärzte und Schwestern angegriffen und mehrfach versucht, die Klinik zu verlassen. Auf Beschluss des Stadtgesundheitsamtes wurde er dann am 31.07.2015 in einen Spezial-Trakt der Klinik verlegt und sich dort unter Polizei-Bewachung befunden. Zwei Tage später wurde diese Bewachung abgezogen. Wenige Stunden später sei der Mann dann geflüchtet. Die Polizei habe dann in einem internen Schreiben vor dem Erkrankten gewarnt. Überschrift: "TBC-Erkrankter flüchtet aus Klinik". In dem Schreiben, das an "alle deutschen Landeskriminalämter, das Bundespolizeipräsidium in Potsdam und das hessische Innenministerium in Wiesbaden" ging, heisst es u.a.: "Bei Antreffen Eigensicherung beachten. Person ist hochansteckend und möglicherweise aggressiv". Weil jedoch die Frankfurter Bevölkerung nicht informiert wurde, bezeichnet die BILD-Zeitung den Vorgang als "verantwortungslose Mega-Panne". Am 07.08.2015 wurde der Fall auch von der FAZ aufgegriffen ("TBC-Kranker flieht aus Frankfurter Klinik") (http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/fahndung-der-polizei-tbc-kranke r-flieht-aus-frankfurter-klinik-13737827.html). Die FAZ befragte das Stadtgesundheitsamt zu dem Vorfall. Dieses habe mitgeteilt, dass es "immer wieder vorkomme, dass ansteckungsfähige Tuberkulosepatienten die Klinik verließen". Ein Ansteckungsrisiko bestehe "lediglich für enge Kontaktpersonen, vor allem im gemeinsamen Haushalt bestehe ein Ansteckungsrisiko, nicht jedoch für Personen mit flüchtigen Kontakten zum Erkrankten". Die FNP zitierte ähnliche Ausführungen des Stadtgesundheitsamtes: "Für die Frankfurter Bevölkerung ergibt sich daraus keine Ansteckungsgefahr" (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/TBC-Alarm-in-Frankfurt-Kranker-fluechtet-au s-Klinik;art675,1528634). In der FR vom 07.08.2015 wird ein Mitarbeiter des Stadtgesundheitsamtes dahingehend zitiert, dass "die Ansteckungsgefahr für einen gesunden Menschen ausgesprochen gering sei", denn: "Es bedarf in der Regel eines mehrstündigen Kontakts in einem geschlossenen Raum, damit überhaupt ein Risiko für eine Ansteckung besteht". (http://www.fr-online.de/frankfurt/frankfurt--suche-nach-tuberkulose-krankem,147 2798,31406756,view,asFirstTeaser.html). Die FNP zitiert denselben Mitarbeiter wie folgt: "Natürlich besteht die Gefahr, dass der Mann jemanden anstecken könnte. Aber dafür müsste sich jemand über Stunden mit ihm in einem Raum aufhalten". Dessen Chefin habe dann hinzugefügt: "Bei diesem alleinstehenden und obdachlosen Patienten kämen Bewohner in Obdachlosenunterkünften als potenziell gefährdete Kontaktpersonen in Frage. Diese Gruppen wurden informiert". (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Auch-in-Frankfurt-steigen-die-Ansteckungsza hlen;art675,1530343). Die Aussage des Stadtgesundheitsamtes, dass sich "für die Frankfurter Bevölkerung sich daraus keine Ansteckungsgefahr" ergebe, ist definitiv falsch, wobei davon auszugehen ist, dass den Mitarbeitern des Amtes dies auch bewusst ist. Zutreffend ist, dass das Infektionsrisiko mit abnehmender Intensität eines Kontaktes geringer wird und eine Ansteckung bei flüchtigem Kontakt eher unwahrscheinlich ist, keinesfalls jedoch ausgeschlossen. Hierzu das RKI (die zuständige Stelle für die Bewertung von Infektionsrisiken): "Eine Ansteckung erfolgt allerdings grundsätzlich nicht so leicht wie bei anderen über die Luft übertragbaren Krankheiten (wie z.B. Varizellen, Masern). Ob es zu einer Infektion kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Häufigkeit, Dauer und Enge des Kontakts mit einer an infektiöser Tuberkulose erkrankten Person, Menge und Virulenz der inhalierten Erreger, Empfänglichkeit der exponierten Person" (http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Tuberkulose. html#doc2374486bodyText12). Damit bestimmen neben der Dauer und Intensität des Kontaktes auch Menge und Virulenz der Erreger sowie Sensibilität der exponierten Person das Infektionsrisiko. Nach den vorliegenden Informationen ist die Person selbst hochinfektiös (scheidet also eine grosse Menge hoch virulenter Erreger aus). Insoweit besteht auch bei nur flüchtigem Kontakt zumindest für besonders empfängliche Personen (Kinder, Personen mit Störungen des Immunsystems) ein nicht zu vernachlässigendes Infektionsrisiko. Gerade aus diesem Grund ist nach den Bestimmungen des IfSG Tuberkulose meldepflichtig, die einschlägigen Bestimmungen des IfSG (u.a. § 34) legen den an Tuberkulose Erkrankten deutliche Beschränkungen und Verhaltensmassregeln auf. Insoweit wäre es die Pflicht der zuständigen Behörden gewesen, die Bevölkerung entsprechend vor der betreffenden Person zu warnen. Wer jedoch an dem betreffenden Tag die Internetpräsenz der Stadt Frankfurt aufsuchte, fand nur folgende - und aus Sicht des Magistrats wohl wichtigere - Meldungen, wie z.B. "Hoch die Schoppen: Vom 7. bis zum 16. August feiert Frankfurter auf dem Roßmarkt das fünfte Apfelweinfestival", "Museum digital", "Jetzt bewerben für die JungeMedienJury 2015/16", "Bewerbungsfrist für 'Karfunkel 2016' läuft aus" und "Girls Wanted-Soccerfestival 2015" - jedoch kein einziger Hinweis auf den Flüchtigen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Treffen die Meldungen der BILD, FAZ, FNP und FR hinsichtlich des geschilderten Vorfalles zu ?
- Wann erhielt der Magistrat bzw. das Stadtgesundheitsamt Kenntnis von dem Vorfall ?
- Hat sich das Stadtgesundheitsamt gegenüber der FAZ tatsächlich so geäussert wie zitiert, d.h. dass "für Personen mit flüchtigen Kontakten zum Erkrankten" kein Ansteckungsrisiko bestehe ?
- Falls 3. zutreffend: glaubt der Magistrat tatsächlich, im vorliegenden Fall ein Infektionsrisiko auch bei flüchtigem Kontakt mit absoluter Sicherheit ausschliessen zu können ?
- Falls 3. zutreffend: ist dem Magistrat bekannt, dass - wie in jedem Lehrbuch oder der Internetpräsenz des RKI nachzulesen - das Infektionsrisiko von verschiedenen Faktoren (u.a. Dauer und Intensität des Kontaktes) abhängt, jedoch auch bei nur flüchtigem Kontakt nicht ausgeschlossen werden kann, insbesondere dann, wenn der Patient selbst hochinfektiös ist und die exponierte Person hoch empfänglich ?
- Falls 3. zutreffend: ist dem Magistrat bekannt, aus welchen Gründen der Gesetzgeber im IfSG eine Meldepflicht für Tuberkulose und Beschränkungen für die erkrankten Personen verfügt hat ?
- Falls 3. zutreffend: hält es der Magistrat für überflüssig, die Bevölkerung über den Vorfall zu informieren und entsprechende Empfehlungen und Warnungen auszusprechen ?
- Auf welche Weise hat der Magistrat die von ihm erwähnten Bewohner in Obdachlosenunterkünften als potenziell gefährdete Kontaktpersonen über das Risiko informiert (Hinweis an den Magistrat: Obdachlose zeichnen sich dadurch aus, dass sie keinen festen Wohnsitz haben und sich an wechselnden Orten aufhalten und daher für behördliche Hinweise praktisch nicht erreichbar sind) ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2015Sie sind hierAA 904„Verantwortungslose Mega-Panne“?STVV-Anfrage · RÖMER
- 13. November 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 412„Verantwortungslose Mega-Panne“?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate