Trampelpfade als akzeptiertes Wegenetz des Anlagenrings auf Höhe Friedberger Landstraße
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Neues zu Obermainanlage per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 05.01.2009, B 3
Betreff: Trampelpfade als akzeptiertes Wegenetz des Anlagenrings auf Höhe Friedberger Landstraße Vorgang: A 727 FAG Aus Sicht des Magistrats ist es grundsätzlich richtig, dass sich das Netz befestigter Wege in Grünanlagen an den tatsächlichen Wegebeziehungen orientieren sollte. Aufgrund neuer oder zusätzlicher Querungsmöglichkeiten oder anderer Nutzungsanforderungen können sich im Laufe der Zeit die Wegebeziehungen verändern. Dies trifft jedoch nicht nur auf die Friedberger und Eschenheimer Anlage zu, sondern auf die gesamte Wallanlage. Aufgrund der Größe der Flächen ist eine Überarbeitung allerdings nur in aufeinander folgenden Teilabschnitten möglich. Derzeit wird der südliche Teil der Obermainanlage und der Bereich um den Rechneigrabenweiher in einem
- Bauabschnitt saniert. Im zweiten Bauabschnitt, der 2009 überplant wird, soll der nördliche Teil der Obermainanlage saniert werden. Im Anschluss an diese Arbeiten ist, vorausgesetzt die hierfür erforderlichen Mittel werden zur Verfügung gestellt, die Überplanung und Sanierung der Friedberger Anlage vorgesehen. Ziel ist es, den gesamten Anlagenring den heutigen Nutzungsanforderungen entsprechend und unter Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten zu sanieren, so dass dieser ein einheitliches Erscheinungsbild abgibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2008AA 727Trampelpfade als akzeptiertes Wegenetz des Anlagenrings auf Höhe Friedberger LandstraßeSTVV-Anfrage · FAG
- 5. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 3Trampelpfade als akzeptiertes Wegenetz des Anlagenrings auf Höhe Friedberger LandstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF