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Zusätzliche Bewohnerparkzonen durch flexiblere Ausweisung von Reservierungszeiten

Vorlagentyp: B
71 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.01.2005, B 39

Betreff:

Zusätzliche Bewohnerparkzonen durch flexiblere Ausweisung von Reservierungszeiten

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 14.10.2004, § 8038

- NR 1424 CDU -

Durch die mittlerweile neu eingerichteten Bewohnerparkgebiete 29-32 (Bornheim, Universität, Sachsenhausen Süd I u. II) werden weitere sehr personalintensive Verkehrsüberwachungsmaßnahmen erforderlich, für die derzeit keine zusätzlichen Kräfte zur Verfügung stehen. Deshalb gehen diese zusätzlichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bereits zu Lasten der bisherigen Bewohnerparkgebiete. Mit den derzeitigen Personalressourcen sind weitere zukünftige Bewohnerparkzonen nicht mehr abzudecken. Der Wegfall von unnötigen Reservierungszeiten würde die Überwachungsintensität in den bereits bestehenden Bewohnerregelungsbereichen erhöhen.

Die bisherige Regelung der Reservierungszeiten in Frankfurt am Main geht von zwei Zeitblöcken aus.

Diese werden schon heute flexibel, je nach örtlicher Situation eingerichtet. So gibt es bei der Morgenstaffel neben der Zeitspanne von 06.00 Uhr bis 09.00 Uhr auch die Zeitspanne von 07.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Im Normalfall ist dies an den Wochentagen von Montag bis Freitag. Aufgrund der besonderen Situation in Sachsenhausen (Flohmarkt, Apfelweinviertel) ist das Bewohnerparken dort von Montag bis Sonntag eingerichtet.

Nach den Reservierungszeiten sind sechs Stunden frei, um für Besucher und Kunden das maximale Parkplatzangebot vorhalten zu können.

Für Berufspendler ist dieses Zeitfenster zu gering, um es als Dauerparkplatz zu nutzen.

Der zweite Zeitblock fängt derzeit um 15.00 oder 16.00 Uhr an und endet, je nach örtlicher Gegebenheit, um 19.00, 20.00 oder 22.00 Uhr.

Da die Bewohnerparkbereiche – dies gilt auch für zukünftig eingerichtete – immer auch für Berufspendler interessant sind, ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde in der Regel eine zweite Reservierungsstaffel erforderlich.

In Einzelfällen, wie es bereits in der Wurzelsiedlung (Wohnsiedlung an der Gutleutstraße mit Gewerbe und einer großen Berufsschule in der Nachbarschaft) praktiziert wird oder in der geplanten Zone Niederrad-Süd (Bürostadt und Flughafen-Parker) sind ggf. Sonderregelungen (keine Berufspendler in den Abendstunden) denkbar.

Für die innenstadtnahen Bereiche ist die Beibehaltung der zwei Zeitfenster auf jeden Fall weiterhin erforderlich, da nur mit dieser Regelung ein Interessenausgleich zwischen Bewohnern, Besuchern und Kunden sowie Pendlern zu erreichen ist. Die Regelung hat sich in der Vergangenheit bewährt, so ist das zweite Zeitfenster für die zurückkehrenden Bewohner in die Quartiere erforderlich. Der Zufriedenheitsgrad der Bewohner würde durch die Streichung von einem Zeitfenster drastisch sinken, da bereits jetzt schon ein reservierter Parkplatz mit dem Erwerb eines Bewohnerparkausweises nicht garantiert werden kann.

Nebenvorlage: Antrag vom 01.02.2005, OF 649/4 Anregung vom 01.02.2005, OA 1845

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2004BB 265Neueinführung von Bewohnerparkgebieten im Stadtgebiet Frankfurt am MainMagistratsbericht
  2. 30. Juni 2004NRNR 1424Zusätzliche Bewohnerparkzonen durch flexiblere Ausweisung von ReservierungszeitenSTVV-Antrag · CDU
  3. 14. Januar 2005Sie sind hier
    BB 39Zusätzliche Bewohnerparkzonen durch flexiblere Ausweisung von Reservierungszeiten
    Magistratsbericht
  4. 1. Februar 2005OFOF 649/4Ausweitung der Reservierungszeiten in der Bewohnerparkzone 29Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 1. Februar 2005OAOA 1845Ausweitung der Reservierungszeiten in der Bewohnerparkzone 29 Bericht des Magistrats vom 14.01.2005, B 39Anregung
  6. 5. September 2005Antwort des Magistrats · nach 71 WochenBB 605Ausweitung der Reservierungszeiten in der Bewohnerparkzone 29Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 4
Sitzung 38 · 01.02.2005
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Anregung OA 1845 2005 1. Die Vorlage B 39 dient unter Hinweis auf OA 1845 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 649/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 38 · 01.02.2005
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 40 · 11.02.2005
TO I, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 39 · 14.02.2005
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 17.02.2005
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 39 · 08.03.2005
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1845 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREP
Sonstige:
PDS (B 39 = Kenntnis, OA 1845 = Annahme)BFF (B 39 = Kenntnis, OA 1845 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 39 = Zurückweisung, OA 1845 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)E.l (B 39 = Kenntnis, OA 1845 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAG
Ablehnung:
FDPREP
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFAG
Ablehnung:
SPDFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS und BFF (B 39 = Kenntnis, OA 1845 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 39 = Zurückweisung, OA 1845 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) E.L. (B 39 = Kenntnis, OA 1845 = Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 17.03.2005
TO II, TOP 48
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 39 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 1845 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSBFFE.l
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2 / Ziffer 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGPDSBFF
Ablehnung:
FDPREPÖkoLinX-ARLE.l
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFAGPDSBFFÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDE.lFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, PDS und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, FAG, PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie REP (= Ablehnung)

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