Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel

Vorlagentyp: B
6 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 399

Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel Vorgang: A 272/17 BFF Zu

  1. Dem Magistrat ist aktuell nur eine anhängige Klage zum Erschütterungsschutz bekannt. Grundsätzlich hat die DB AG als Vorhabenträger Baurecht. Die Baumaßnahme ist daher vollziehbar. Die Klage gegen den Erschütterungsschutz hat keine aufschiebende Wirkung. Zu
  2. Durchzuführende Planänderungen sind mit dem Eisenbahnbundesamt (EBA) in enger Abstimmung. Die durchzuführenden Planänderungen laufen auf der Grundlage des Planfeststellungbeschlusses. Das grundsätzliche Baurecht ist hiervon nicht berührt. Zu
  3. Das überarbeitete Logistikkonzept wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erstellt. Ziel war es, auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses eine Verbesserung der Situation für die betroffenen Ortsteile bzw. Anlieger zu erreichen. So wird hier u.a. der Baustellenverkehr gezielt auf Hauptverkehrsstraßen geführt, z.B. auf die Rosa-Luxemburg-Straße oder die B3a. Eine umfangreiche Informationsveranstaltung zu diesem Thema wurde am 12.05.2017 durch die DB AG durchgeführt. Zu dem Projekt gibt es auch umfangreiche Informationsmöglichkeiten auf der Internetseite des Projektes S 6 der DB. Zu
  4. Durchzuführende Planänderungen sind ein normales Instrument zur Baurechts-Beordnung. Für die neue S-Bahnstation Ginnheim ist nach Vorgabe des EBA ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Zu
  5. Die Bau- und Finanzierungsvorlage für den städtischen Finanzierungsanteil befindet sich aktuell in der politischen Beschlusslage. Die dort genannten Projektkosten basieren auf der Grundlage der Mitteilung des Landes Hessen. Die aktuell bekannten Kostensteigerungen sind dort aufgeführt. Zu
  6. Bei der o.g. Bau- und Finanzierungsvorlage für den Streckenausbau handelt es sich um eine Erstvorlage in der Stadtverordnetenversammlung. Etwaige Kostensteigerungen werden entsprechend den städtischen Bewirtschaftungsregularien der Stadtverordneten-Versammlung vorgelegt. Zu
  7. Der Magistrat wird ggf. Mehrmittel über die turnusmäßigen Haushaltsanmeldungen in den jeweiligen Haushalt einstellen. Zu
  8. Dem Magistrat ist die Fernseh-Reportage von ZDF zoom "Bahn ohne Plan" bekannt. Für den Bereich des 4-gleisigen Ausbaus der S 6 wurden hier nur die Argumente der Ausbaugegner benannt. Über den systemeigenen Bahnkörperausbau für den S-Bahnbetrieb lassen sich lichtraumbedingt keine zusätzlichen Güterzüge führen. Dem Magistrat sind zukünftige Güterverkehrskonzepte der DB AG nicht bekannt. Allerdings kann der Güterverkehr in den Schwachverkehrszeiten auf der heutigen Bestandsstrecke noch erhöht werden - ohne Lärmschutzmaßnahmen. Zu
  9. Bei der Main-Weser-Bahn handelt es sich um eine alte gewachsene Hauptverkehrsstrecke mit entsprechenden Güterverkehren. Der systemeigene viergleisige Ausbau der S 6 dient dem S-Bahnverkehr und ist die Grundlage für weitere Ausbaumaßnahmen im Regional- bzw. Nahverkehr. Dies stellt somit keinen Subventionsbetrug dar. Zu
  10. Hier liegen dem Magistrat noch keine abschließenden Zahlen vor. Bezüglich des S-Bahnverkehrs sind diese im Bau- und Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2003 benannt. Weitere Auskünfte können hier nur durch dem RMV als Besteller dieser Verkehre gegeben werden. Zur Güterverkehrsentwicklung ist die DB AG anzusprechen. Zu
  11. Im Zuge des Ausbaus der S 6 erhält die Main-Weser- Bahn in diesem Abschnitt umfangreichen Lärmschutz (Gegenstand der Planfeststellung) zum Schutze der betroffenen Anlieger. Zu
  12. Der Magistrat sieht keine Alternative zum Ausbau der S6-Strecke.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Oktober 2017AA 272Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad VilbelSTVV-Anfrage · BFF
  2. 8. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 Wochen
    BB 399Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 10
Sitzung 18 · 16.01.2018
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 18 · 22.01.2018
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 18 · 23.01.2018
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 18 · 25.01.2018
TO II, TOP 6
Beraten
a) Die Vorlage B 399 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 18 · 20.02.2018
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 19 · 22.02.2018
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen