Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anfrage gem. § 18 (3) GOS vom 24.10.2017, A 272
Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel Beim vorgesehenen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke haben sich seit der ersten Planfeststellung umfangreiche Änderungen hinsichtlich des Lärmschutzes, der Kreuzungsbauwerke und des S-Bahn-Halts Ginnheim ergeben. Lediglich bezüglich des Lärmschutzes liegt aktuell eine geänderte Planfeststellung vor. Weiterhin haben die erfolgten Änderungen in der Planung bisher noch keinen Niederschlag im Logistikkonzept gefunden. Es wird nach dem Ausbau der Strecke, an dem die Stadt Frankfurt finanziell beteiligt ist, mit einem erhöhten Güterzug-Aufkommen gerechnet. Die Gesamtkosten für den Streckenausbau sind bereits vor Baubeginn immer weiter gestiegen, mittlerweile auf ca. 349 Mio. EUR. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich in Kürze beginnen. Der Magistrat möge hierzu folgende Fragen beantworten:
- Wie beurteilt er die Auswirkungen der anhängigen Klagen auf das Baurecht?
- Liegt aus Sicht des Magistrats im Hinblick auf die genannten Planänderungen, derzeit gültiges Baurecht vor?
- Wie bewertet der Magistrat die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Logistikkonzepts und wann beabsichtigt er, die Bürger über deren konkrete Auswirkungen zu informieren?
- Wie beurteilt der Magistrat die Notwendigkeit einer aktualisierten Planfeststellung für die Kreuzungsbauwerke sowie die S-Bahn-Haltestelle Ginnheim?
- Mit welchen Gesamtkosten und anteiligen Kosten für die Stadt Frankfurt rechnet der Magistrat mittlerweile und wie haben sich diese im Vergleich zum Planungsbeginn verändert?
- Am 18.10.2017 wurde in der Presse über die Thematik der Kostensteigerungen berichtet. Inwieweit wurden die zusätzlich anfallenden Kosten der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung vorgelegt bzw. wann wird dies erfolgen?
- Wie plant der Magistrat die Finanzierung des Ausbaus über den Verlauf der Bauzeit hinweg in den städtischen Haushalt einzustellen?
- Ist dem Magistrat die Fernseh-Reportage von ZDFzoom "Bahn ohne Plan" ( https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-bahn-ohne-plan-100.html ), in der auch die Problematik eines steigenden Güterverkehrs für die Stadt Frankfurt ausführlich behandelt wird, bekannt und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus?
- Stimmt der Magistrat der Aussage des Verkehrsdezernenten Klaus Oesterling in der ZDFzoom-Reportage zu, in der er, angesprochen auf die Möglichkeit ob beim Ausbau der S6-Strecke ein Subventionsbetrug vorliegt, wenn über 100 Güterzüge täglich auf der ausgebauten Strecke durch Frankfurt fahren könnten, wie folgt antwortet: "... 100 Güterzüge, das wäre ja nicht besonders viel... 100 Güterzüge am Tag sind doch nicht viel... bis zu 100 Güterzüge auf so einer Hauptstrecke ist doch normal"?
- Mit wie vielen S-Bahnen und Güterzügen mehr pro Tag rechnet der Magistrat jeweils nach der Fertigstellung des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad Vilbel (welches ja als S-Bahn-Projekt deklariert wird - nur deshalb ist die Stadt Frankfurt überhaupt an den Kosten beteiligt!) auf vier Gleise im Vergleich zu heute?
- Mit welchen Maßnahmen gedenkt der Magistrat sicher zu stellen, dass sich durch den zunehmenden Lärm aufgrund des steigenden Schienenverkehrs die Gesundheitsgefahren für die Anlieger der Gleise nicht erhöhen?
- In welcher Form setzt sich der Magistrat dafür ein, dass alternativ zum Ausbau der S6-Strecke der gesamte Güterverkehr um Frankfurt herum geführt wird?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2017Sie sind hierAA 272Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad VilbelSTVV-Anfrage · BFF
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 6 WochenBB 399Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke von Frankfurt-West bis Bad VilbelMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung der Dringlichkeit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Aufnahme auf TO) FRAKTION (= Ablehnung der Dringlichkeit)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung der Dringlichkeit)