100 wilde Bäche - leider verseucht
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats thematisiert die Renaturierung von Fließgewässern in Frankfurt am Main und deren Bedeutung für den Umwelt- und Klimaschutz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufwertung naturnaher Gewässer nicht nur ökologische Vorteile bringt, sondern auch zur Verbesserung der Wasserqualität beiträgt. Zudem wird die Notwendigkeit betont, Eltern über die Gefahren des Badens in nicht ausgewiesenen Gewässern aufzuklären.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBericht
Die Aufwertung von Fließgewässern durch Renaturierungsmaßnahmen ist eine gesellschaftliche Aufgabe und trägt zum Umwelt- und dem Klimaschutz bei. Die Gesetze der Europäischen Union, des Bundes und auf Landesebene (Europäische Wasserrahmenrichtlinie, Wasserhaushaltsgesetz, Hessisches Wassergesetz) bilden den rechtlichen Rahmen zur Verbesserung der Gewässer. Die Frage nach der natürlichen Gewässerstruktur sowie dem hohen ökologischen Wert naturnaher Gewässerzustände ist seit Ende der achtziger Jahre Bestandteil der Planung von Gewässerrenaturierungs und -unterhaltungsarbeiten. Sie ist Maßstab für die ökologische Zustandsbewertung von Gewässern und Leitziel für alle Gewässermaßnahmen. Die Herstellung natürlicher Strukturen (z.B. Abflachen der Ufer) führt zu einer lebendigeren Fließdynamik. Bereits vorhandene Tierarten können sich besser fortbewegen (Stichwort: Fischwanderung), aber auch neue Tier- und Pflanzenarten können sich ansiedeln. Außerdem können sogenannte Retentions- oder Rückhalteräume (Überschwemmungsflächen) zum Hochwasserschutz beitragen. Darüber hinaus erhöhen die Maßnahmen zur Renaturierung das Selbstreinigungsvermögen der Gewässer. Denn entscheidende Abbau- und Reinigungsprozesse finden an der Kontaktzone zwischen Wasser und Gewässerbett statt. Intakte Auen halten Nährstoffe zurück und bewirken dadurch eine direkte Verbesserung der Wasserqualität der Flüsse. Die Renaturierung eines Baches ist nicht gleichzusetzen mit einem Angebot im Bach zu baden. Deshalb appelliert der Magistrat an das Wissen, die Vernunft der Eltern und ihre Fürsorgepflicht, sich über den Zustand der Gewässer zu informieren und ihre Kinder aufzuklären, über die Gefahren (wie z.B. Strömung) in freien Gewässern zu baden oder zu spielen. Das Aufstellen von Warnhinweisen hält der Magistrat nicht für notwendig. Bei nicht ausgewiesene Badegewässer besteht ein unausgesprochenes Badeverbot. Ausgewiesene Badegewässer sind vorrangig stehende Gewässer (wie Seen und größere Weiher) und unterliegen der Europäischen Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.02.2006). Sie werden entsprechend der Richtlinie überwacht. In Fließgewässern verändert sich der Zustand fortlaufend. Auch durch regelmäßige Keimzahlbestimmung kann nicht tagesaktuell erfasst werden, ob das infrage kommende Flusswasser den hygienischen Anforderungen der Europäischen Badegewässerrichtlinie genügt. Nichtsdestotrotz soll an der Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Zahl positiver Salmonellenbefunde für Frankfurts Gewässer seit 2012 zurückgeht. Das gilt auch für den Eschbach. Salmonellen wurden hier in den letzten fünf Jahren nur zweimal im Ablauf der Kläranlage und einmal 1000 m nach der Kläranlage (Ortslage Harheim) nachgewiesen. Die Kläranlage, die in den Eschbach einleitet, liegt außerhalb der Stadtgrenze von Frankfurt am Main und folglich auch außerhalb der Zuständigkeit des Magistrats. Aus diesem Grund kann die Stadt Frankfurt am Main hier nur beratend tätig sein. Ein Gespräch zwischen den Betriebsleitern der Kläranlage Bad Homburg und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main ist für Herbst 2020 geplant. Grundsätzlich sind die staatlichen Wasserbehörden (Regierungspräsidien) für die Festsetzung der Reinigungsanforderungen für Kläranlagen zuständig. Diese können in Ausnahmefällen auch eine Entkeimung des Abwassers beinhalten. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat darauf keinen Einfluss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2020AA 713„100 wilde Bäche“ - leider verseuchtSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 28. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 398„100 wilde Bäche“ - leider verseuchtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Kenntnis)