Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Berufliche Schulen (SEP-B) ein Jahr danach. Hat die Dezernentin ihre Hausaufgaben erledigt?
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 11.06.2004, B 396
Betreff:
Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Berufliche Schulen (SEP-B) ein Jahr danach. Hat die Dezernentin ihre Hausaufgaben erledigt?
Vorgang:
A 529 CDU, B 111/04
Die Umsetzung der im SEP-B enthaltenen Maßnahmen ist mit einem Finanzaufwand für Bau, Instandsetzung und Ausstattung an den Standorten der Beruflichen Schulen verbunden. Der Magistrat hat im Hinblick auf die sich stetig verschlechternde Haushaltssituation der Stadt Frankfurt a. M. und die durch das Hessische Innenministerium als Aufsichtsbehörde vorgegebenen Auflagen zur Bewirtschaftung der städtischen Haushaltspläne entschieden, technische und finanzielle Detailinformationen zu erheben, die erst im Rahmen einer Planung zur Umsetzung eines Schulentwicklungsplans notwendig werden. Sie werden mit Unterstützung eines externen Architektenbüros ermittelt werden, das in dem durchzuführenden Vergabeverfahren ausgewählt wurde.
Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung erst dann das Umsetzungskonzept - bestehend u. a. aus Standortkonzept, Rahmenplanung, Benachteiligtenkonzept, Finanzkonzept - vorlegen, wenn die genauen Kosten ermittelt sind. Die verzögerte Vorlage des Umsetzungskonzeptes steht auch in Zusammenhang mit den geplanten Änderungen des Hessischen Schulgesetzes, die eine Modifikation des ursprünglichen Benachteiligtenkonzeptes erforderlich machten. Insbesondere der geplante Wegfall der Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis nach dem 10. Schulbesuchsjahr in einer Größenordnung von ca. 500 Schülern und Schülerinnen sowie die geplante Verlagerung der Berufsvorbereitung für benachteiligte Schüler/innen von den Berufsschulen zu den allgemein bildenden Schulen (> "Praxis“-Klassen) waren zu berücksichtigen. Unter dieser Prämisse wird der Magistrat den Auflagen des Hessischen Kultusministeriums im Zustimmungserlass vom 16.04.2003 entsprechend den finanziellen und zeitlichen Handlungsmöglichkeiten nachkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2004AA 529Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Berufliche Schulen (SEP - B) - ein Jahr danach Hat die Dezernentin ihre Hausaufgaben erledigt?STVV-Anfrage · CDU
- 11. Juni 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenBB 396Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Berufliche Schulen (SEP-B) ein Jahr danach. Hat die Dezernentin ihre Hausaufgaben erledigt?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) REP, BFF und E.L. (= Kenntnis) ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und PDS gegen REP und BFF (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: E.L. (= Kenntnis)