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Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Berufliche Schulen (SEP - B) - ein Jahr danach Hat die Dezernentin…

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Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Berufliche Schulen (SEP - B) - ein Jahr danach Hat die Dezernentin ihre Hausaufgaben erledigt?

Vorlagentyp: ACDU
7 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 26.04.2004, A 529

Betreff:

Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Berufliche Schulen (SEP - B) - ein Jahr danach Hat die Dezernentin ihre Hausaufgaben erledigt?

Das Hessische Kultusministerium hat mit seinem Erlass vom 16. April 2003 der ihm vom Schulträger Stadt Frankfurt am Main vorgelegten Fortschreibung des SEP – B nur unter erheblichen Auflagen zugestimmt, von denen einige als unverzüglich zu erledigen bezeichnet wurden. Ein Jahr danach sind diese Auflagen noch immer nicht umgesetzt.

Mit dem Bericht B 111 vom 20. Februar 2004 wird erklärt, das Konzept zur Umsetzung des Schulentwicklungsplans B liege vor und werde durch ein externes Architekturbüro überprüft. Wesentliche Teile der ministeriellen Auflagen fordern jedoch pädagogische Konzepte, die sich der Überprüfung durch Architekten weitgehend entziehen.

Seit Eingang des Erlasses haben sich die örtlichen und sächlichen Gegebenheiten zum Teil auch durch gesetzliche Änderungen oder Verfügungen des Hessischen Kultusministeriums geändert, sodass neue Ausgangsvoraussetzungen geschaffen wurden.

Wir fragen daher den Magistrat:

  1. Die Vorlage des - im Bericht B 111 als fertig gestellt bezeichneten - Konzepts zur Umsetzung des SEP – B an die Stadtverordnetenversammlung hätte einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz und Information leisten können ohne die Prüfung durch ein externes Architekturbüro zu beeinträchtigen. Aus welchem Grund hat der Magistrat dieses Konzept nicht vorgelegt ?
  2. Wie versteht der Magistrat die in Punkt 1.4 des Erlasses vom 16. April 2003 genannte Auflage, "Standorte der beruflichen Schulen und den Zeitplan für die Errichtung eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres und Besonderer Bildungsgänge“ unverzüglich vorzulegen?
  3. Der Erlass vom 16. April 2003 fordert die Überarbeitung des Benachteiligtenkonzepts. Wie begründet der Magistrat, dass noch immer keine einzige der ortsnah umzusetzenden sozialpädagogischen Maßnahmen der Jugendhilfe/Jugendberufshilfe, spezifiziert nach schulbezogenen Schwerpunkten, regionalen Gesichtspunkten und schülerbezogenen Aspekten der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt werden konnte oder sollen auch diese durch ein externes Architekturbüro überprüft werden ?
  4. Punkt 3.1 des Erlasses vom 16. April 2003 fordert die Vorlage eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, der Standorte und Zeitpunkt der Errichtung Besonderer Bildungsgänge festlegt. Auch die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen sollen mit diesem Beschluss dargestellt werden. Ohne die entsprechende Magistratsvorlage kann die Stadtverordnetenversammlung keinen Beschluss fassen. Wann sieht sich der Magistrat in der Lage, der Stadtverordnetenversammlung diese Vorlage zuzuleiten ?
  5. In Punkt 3.3 des Erlasses vom 16. April 2003 wird die Vorlage eines gesamtstädtischen Konzepts für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Bereich der berufliche Schulen gefordert. Auch dieses Konzept ist der Stadtverordnetenversammlung ein Jahr danach noch nicht zur Kenntnis gebracht worden. Wann ist mit dessen Vorlage zu rechnen ?
  6. Der Erlass vom 16. April 2003 fordert die zeitlich endgültige Festlegung der mit M 17 vom 19. Januar 2001 in den Punkten 6.1 bis insbesondere 6.3 beschlossenen Maßnahmen. Wann wird der Magistrat einen entsprechenden Zeitplan vorlegen ?

Antragstellende Fraktion: CDU Antragsteller/innen: Stadtv. Prof. Dr. Daniela Birkenfeld Stadtv. Dr. Bernd Heidenreich Stadtv. Herbert Kasper Stadtv. Dr. Walter Seubert Stadtv. Hella Welker

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. April 2004Sie sind hier
    AA 529Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Berufliche Schulen (SEP - B) - ein Jahr danach Hat die Dezernentin ihre Hausaufgaben erledigt?
    STVV-Anfrage · CDU
  2. 11. Juni 2004Antwort des Magistrats · nach 7 WochenBB 396Auflagen des Hessischen Kultusministeriums zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans Berufliche Schulen (SEP-B) ein Jahr danach. Hat die Dezernentin ihre Hausaufgaben erledigt?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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