Grillen in öffentlichen Parkanlagen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 394
Betreff: Grillen in öffentlichen Parkanlagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1586 - NR 345/17 FRAKTION - Dem Magistrat ist bekannt, dass das Grillen in den Parkanlagen sowohl auf den ausgewiesenen Grillflächen, als auch oft außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen, in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Viele Parkbesucherinnen und Parkbesucher stören sich an den damit einhergehenden negativen Auswirkungen. Die steigende Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Frankfurts, von denen die wenigsten über einen eigenen Garten verfügen, steht einer gleichbleibenden Flächengröße von Grillplätzen gegenüber. Diese Problematik wird häufig an die Stadtpolizei Frankfurt herangetragen und sorgt alljährlich in der warmen Jahreszeit für Bürgerbeschwerden. Die Rechtslage ist klar und daher ist es unstrittig, dass das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Flächen verboten ist und geahndet werden kann. Doch insbesondere in den Abendstunden und an den Wochenenden setzt sich eine große Anzahl Menschen über das Verbot hinweg und sieht das Grillen allerhöchstens als Kavaliersdelikt. Hier sind auch direkt die Schwierigkeiten der Stadtpolizei ersichtlich. Gegrillt wird hauptsächlich bei sommerlichen Temperaturen in den Abendstunden sowie natürlich an den Wochenenden. Das sind jedoch auch gleichzeitig die Zeiträume, an denen die Stadtpolizei nur auf eine bestimmte Anzahl Bediensteter zurückgreifen kann, die dann jedoch für das ganze Stadtgebiet zuständig sind. Da sich bei optimaler Witterung sehr viele Menschen gerne im Freien, in Biergärten usw. aufhalten, steigt auch gleichermaßen die Anzahl derer, die sich aus verschiedenen Gründen dadurch gestört fühlen und die Stadtpolizei rufen. Die durch die Stabsstelle Sauberes Frankfurt seit 2004 in verschiedenen Grünanlagen eingesetzten Parkwächterinnen und Parkwächter haben durch entsprechende Ansprachen und Erklärungen in der Vergangenheit viel zu einem gedeihlichen Miteinander der unterschiedlichen Nutzergruppen der Grünanlagen beigetragen. Insbesondere konnten durch den Einsatz der Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter Konflikte durch Grillen außerhalb der Grillbereiche oder durch frei laufende Hunde deutlich minimiert werden. Unabhängig vom Einsatz der Parkwächterinnen und Parkwächter wäre eine stärkere Präsenz der Stadtpolizei in den Grünanlagen - insbesondere an Wochenenden mit hohen Besucherzahlen sowie in den Abendstunden - durchaus wünschenswert. Allerdings sind den Einsatzmöglichkeiten in den Grünanlagen aufgrund der Aufgabenvielfalt und der begrenzten personellen Ressourcen der Stadtpolizei Grenzen gesetzt. Der Umfang des weiteren Einsatzes von Parkwächterinnen und Parkwächtern im Jahr 2018 wird rechtzeitig zwischen Stabsstelle Sauberes Frankfurt und Grünflächenamt abgestimmt. Das Grünflächenamt wird im Laufe der kommenden Monate nach Lösungen suchen, um Grillflächen auszuweisen, die eigenständig genutzt werden könnten und nicht in Parkanlagen liegen, um so Konflikte von verschiedenen Nutzergruppen zu vermeiden. Dieser Prozess bedarf jedoch einer intensiven Abstimmung sowohl auf verwaltungsinterner als auch auf politischer Ebene und wird somit nicht kurzfristig umzusetzen sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2017NRNR 345Grillen in öffentlichen ParkanlagenSTVV-Antrag · FRAKTION
- 8. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 394Grillen in öffentlichen ParkanlagenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen LINKE. und GRÜNE(= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, , LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, 2 GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Kenntnis)