Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Standorte der Luftmessstationen und Messwerte

Vorlagentyp: B
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 390

Betreff: Standorte der Luftmessstationen und Messwerte Vorgang: A 393/18 AfD Vorbemerkung: Das Hessische Umweltministerium hat die lufthygienische Belastung für stärker befahrene Straßen im Stadtgebiet berechnet sowie eine maßnahmenabhängige Entwicklung der Grenzwertüberschreitungen für mehrere Jahre prognostiziert. Die Ergebnisse hieraus waren u.a. Verhandlungsgegenstand vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht am 05.09.2018. zu 1.) Grundlage zur Beurteilung der Luftqualität ist die EU-Richtlinie "2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa". Im nationalen Recht sind die Bestimmungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) verankert. Dieses Recht ist deutschlandweit einheitlich. zu 2.) Für Stickstoffdioxid gilt nach 39. BImSchV seit 2010 ein über das Kalenderjahr gemittelter Grenzwert in Höhe von 40 μg/m3, welcher an vielbefahrenen Straßen nicht eingehalten werden kann. Ein weiterer Grenzwert für das NO2-Stundenmittel darf 200 μg/m3 nicht überschreiten, wobei 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr erlaubt sind. Dieser Grenzwert wurde in Frankfurt noch nie überschritten. zu 3.) Derzeit werden lufthygienische Messungen kontinuierlich an vier Messstationen durch das zuständige Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie betrieben. Gemessen wird verkehrsnah an der Friedberger Landstraße sowie im städtischen Hintergrund an der Hanauer Landstraße und am Bahnhof Höchst sowie temporär im südlichen Schwanheim. An zehn weiteren Stellen wird die Stickstoffdioxidbelastung mittels Passivsammler erfasst. Darüber hinaus wird die lufthygienische Belastung unter Berücksichtigung der Messungen berechnet. zu 4.) Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie veröffentlicht neben den kontinuierlichen Messwerten der Messstationen auch die Passivsammlermessungen zur Beurteilung der Luftqualität. Diese Messungen werden im Rahmen der Luftreinhalteplanung durch Berechnungen im Sinne der 39. BImSchV ergänzt. zu 5.) Nein, solche Fälle sind dem Magistrat nicht bekannt. zu 6.) Entfällt. zu 7.) Unter der Annahme, dass mit Auflagen die Durchführung lufthygienischer Maßnahmen gemeint ist, dient der aktuell gültige Luftreinhalteplan aus 2011 als Instrument und Regelungsgrundlage von Maßnahmen. Das Hessische Umweltministerium ist für die Erstellung eines Luftreinhalteplans zuständig. Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein Main, Teilplan Frankfurt am Main, wird erwartet, sobald das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbadens rechtskräftig ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2018AA 393Standorte der Luftmessstationen und MesswerteSTVV-Anfrage · AfD
  2. 7. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    BB 390Standorte der Luftmessstationen und Messwerte
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 11
Sitzung 28 · 21.01.2019
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 22.01.2019
TO I, TOP 38
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 28 · 24.01.2019
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 28 · 14.02.2019
TO I, TOP 77
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 28 · 19.02.2019
TO I, TOP 103
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 390 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen