Standorte der Luftmessstationen und Messwerte
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 390
Betreff: Standorte der Luftmessstationen und Messwerte Vorgang: A 393/18 AfD Vorbemerkung: Das Hessische Umweltministerium hat die lufthygienische Belastung für stärker befahrene Straßen im Stadtgebiet berechnet sowie eine maßnahmenabhängige Entwicklung der Grenzwertüberschreitungen für mehrere Jahre prognostiziert. Die Ergebnisse hieraus waren u.a. Verhandlungsgegenstand vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht am 05.09.2018. zu 1.) Grundlage zur Beurteilung der Luftqualität ist die EU-Richtlinie "2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa". Im nationalen Recht sind die Bestimmungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) verankert. Dieses Recht ist deutschlandweit einheitlich. zu 2.) Für Stickstoffdioxid gilt nach 39. BImSchV seit 2010 ein über das Kalenderjahr gemittelter Grenzwert in Höhe von 40 μg/m3, welcher an vielbefahrenen Straßen nicht eingehalten werden kann. Ein weiterer Grenzwert für das NO2-Stundenmittel darf 200 μg/m3 nicht überschreiten, wobei 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr erlaubt sind. Dieser Grenzwert wurde in Frankfurt noch nie überschritten. zu 3.) Derzeit werden lufthygienische Messungen kontinuierlich an vier Messstationen durch das zuständige Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie betrieben. Gemessen wird verkehrsnah an der Friedberger Landstraße sowie im städtischen Hintergrund an der Hanauer Landstraße und am Bahnhof Höchst sowie temporär im südlichen Schwanheim. An zehn weiteren Stellen wird die Stickstoffdioxidbelastung mittels Passivsammler erfasst. Darüber hinaus wird die lufthygienische Belastung unter Berücksichtigung der Messungen berechnet. zu 4.) Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie veröffentlicht neben den kontinuierlichen Messwerten der Messstationen auch die Passivsammlermessungen zur Beurteilung der Luftqualität. Diese Messungen werden im Rahmen der Luftreinhalteplanung durch Berechnungen im Sinne der 39. BImSchV ergänzt. zu 5.) Nein, solche Fälle sind dem Magistrat nicht bekannt. zu 6.) Entfällt. zu 7.) Unter der Annahme, dass mit Auflagen die Durchführung lufthygienischer Maßnahmen gemeint ist, dient der aktuell gültige Luftreinhalteplan aus 2011 als Instrument und Regelungsgrundlage von Maßnahmen. Das Hessische Umweltministerium ist für die Erstellung eines Luftreinhalteplans zuständig. Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein Main, Teilplan Frankfurt am Main, wird erwartet, sobald das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbadens rechtskräftig ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2018AA 393Standorte der Luftmessstationen und MesswerteSTVV-Anfrage · AfD
- 7. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 390Standorte der Luftmessstationen und MesswerteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)