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Standorte der Luftmessstationen und Messwerte

Vorlagentyp: AAfD
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Anfrage vom 01.10.2018, A 393

Betreff: Standorte der Luftmessstationen und Messwerte Die Beurteilung der Immissionswerte in Frankfurt stützt sich im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Grenzwerte im Wesentlichen auf die Messergebnisse der drei offiziellen Probeentnahmestellen für verkehrsbezogene Messungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie, kurz HLNUG. Diese stehen an der Friedberger Landstraße, an der Hanauer Landstraße und am Bahnhof Höchst. Auch die Deutsche Umwelthilfe e.V. stützt sich bei ihren Abmahnungen und Klagen auf die offiziellen Messwerte der Luftmessstationen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Werte nach den rechtlichen Vorgaben, beispielsweise der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung, korrekt ermittelt werden. Sollten Werte ganz oder teilweise nicht korrekt ermittelt werden, weil zum Beispiel Standorte von Messstationen nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen, wären diese Werte nicht zur Beurteilung der Luftqualität in Frankfurt heranzuziehen und Auflagen, die auf sich auf die so gewonnenen Messwerte beziehen, abzulehnen. In diesem Zusammenhang fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Vorschriften aus welchen kommunalen, hessischen, nationalen und EU-weiten Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Regularien sind für die Beurteilung der Luftqualität in Frankfurt rechtlich bindend und daher beispielsweise durch die Deutsche Umwelthilfe e. V. einklagbar?
  2. Welche einzuhaltenden Grenzwerte ergeben sich aus den unter Punkt 1. genannten Vorschriften für Frankfurt für 2018 und die folgenden Jahre bis 2030?
  3. Auf welche Weise werden die Luftmesswerte für Frankfurt ermittelt?
  4. Welche Messergebnisse welcher mobilen und stationären Messstationen fließen aktuell in die Beurteilung der Luftqualität nach den Maßgaben der unter Punkt 1. genannten Vorschriften ein?
  5. Fließen aktuell oder flossen in der Vergangenheit auch Messwerte in die Beurteilung der Luftqualität ein, deren Erhebung nicht den Vorgaben für die Messmethode oder den Vorgaben für die Platzierung stationärer Messstationen der
  6. Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen oder die in Art und Umfang über die vorgeschriebenen Erhebungen hinausgehen?
  7. Falls nicht regelkonform erhobene Messwerte eingeflossen sind oder einfließen (siehe Punkt 5.):
    • a)Welche Messwerte aus welchen Messstationen oder -methoden sind dies?
    • b)In welchem Maß und welcher Weise verfälschen diese Werte die Beurteilung der Messwerte für Frankfurt im Hinblick auf die unter Punkt 1. genannten Vorgaben, insbesondere der
  8. Bundesimmissionsschutzverordnung?
  9. Welche Auflagen wurden der Stadt Frankfurt wegen der über die offiziellen Probeentnahmestellen ermittelten Immissionswerte bisher erteilt? Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 390 Versandpaket: 10.10.2018

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2018Sie sind hier
    AA 393Standorte der Luftmessstationen und Messwerte
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 10 WochenBB 390Standorte der Luftmessstationen und MesswerteMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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