Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

EU-Beihilfen für "grüne" Fernwärme sichern

Vorlagentyp: B
63 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die EU-Beihilfen für die Entwicklung einer klimaneutralen Fernwärmeversorgung in Frankfurt zu sichern. Dies soll durch die Erstellung eines Transformationsplans und die Umsetzung verschiedener Module der Bundesförderung effizienter Wärmenetze geschehen. Das erwartete Ergebnis ist eine signifikante Reduktion der CO2-Emissionen im Wärmesektor und die Förderung erneuerbarer Energien.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Bericht

Der Magistrat teilt mit dass, die größte Herausforderung für die Erreichung eines klimaneutralen Frankfurts in der Dekarbonisierung des Wärmesektors liegt. Hier kann die Mainova AG durch den gezielten Ausbau des Fernwärmenetzes bei gleichzeitiger Dekarbonisierung des Erzeugungsportfolios einen erheblichen Beitrag leisten. Fernwärme gehört zu den umwelt-schonendsten Formen der urbanen Wärmeversorgung, da sie mittels hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung die eingesetzten Primärenergien optimal nutzt.

Zur Umsetzung dieser Ziele arbeitet Mainova bereits an der Erstellung eines sog. Fernwärme-Transformationsplans, der die zentrale Voraussetzung für die Förderung aus der im September 2022 veröffentlichten Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist. In diesem Transformationsplan werden die Punkte 1-3 des Antrags für Mainovas zentrales Fernwärmeverbund-netz adressiert. Zunächst wird eine Potenzialanalyse für die Integration aller relevanten klima-neutralen Wärmequellen in das Frankfurter Fernwärmesystem durchgeführt, inkl. Geothermie, Solarthermie und Abwärme aus unterschiedlichen Quellen. Parallel dazu wird an der Modernisierung des Fernwärmenetzes gearbeitet, insbesondere an der Umstellung des Dampfnetzes in der Altstadt auf Heizwasser und - sobald es der energetische Zustand der Gebäude zulässt - der Absenkung der Vorlauftemperatur, um klimaneutrale Wärmequellen noch besser integrieren zu können. Schließlich werden die besten Maßnahmen zu einem gesamtoptimalen Transformationsplan zusammengesetzt. Der bereits beschlossene Umbau des Kohlekraftwerks am HKW-West zu einem wasserstofffähigen Gasheizkraftwerk spielt dabei auch weiterhin eine wichtige Rolle.

Zur besseren Übersicht stellt der Magistrat nachfolgend die vier aufeinander aufbauenden Module des BEW vor: 1.) Modul 1 - Transformationspläne und Machbarkeitsstudien: Förderfähig sind Transformationspläne und Machbarkeitsstudien zur Transformation bzw. zum Neubau von Wärmenetzsystemen, die auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sind. Machbarkeitsstudien sollen die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines neu zu errichtenden Wärmenetzsystems mit überwiegend erneuerbarer Wärmeerzeugung untersuchen (mindestens 75% erneuerbare Energien und Abwärme). In diesem Modul werden 50% der förderfähigen Kosten bis zu 2 Mio. Euro gefördert.

2.) Modul 2 - Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze: Die systemische Förderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75% mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Förderfähig in Modul 2 sind die aufgeführten Maßnahmen, sofern sie sich auf Wärmenetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen. Voraussetzung für die systemische Förderung ist u.a. die Vorlage einer Machbarkeitsstudie (Neubau) bzw. eines Transformationsplanes (Bestandsnetz). Hierfür wird ein Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 40% für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur bis maximal 100 Mio. Euro gewährt.

3.) Modul 3 - Einzelmaßnahmen: Neben der systemischen Förderung ist bei Bestandswärmenetzen auch die Umsetzung von gewissen Einzelmaßnahmen förderfähig. Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen Einzelmaßnahmen im Bereich Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen sowie Wärmeübergabestationen förderfähig. In diesem Modul werden 40% der förderfähigen Kosten bis zu 100 Mio. Euro gefördert.

4.) Modul 4 - Betriebskostenförderung: Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen als auch in zu transformierenden Wärmenetzen, kann eine Betriebskostenförderung gewährt werden. Die Betriebskostenförderung kann nur für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus geförderten Solarthermieanlagen sowie aus geförderten strombetriebenen Wärmepumpen gewährt werden. Somit ist es u. a. Fördervoraussetzung, dass die Solarthermieanlage bzw. Wärmepumpe durch die BEW gefördert wurde (d. h. durch einen geförderten Modul 2- oder Modul 3-Antrag). Die Antragstellung für Modul 4 ist noch nicht möglich, soll aber in absehbarer Zeit möglich sein.

Parallel dazu prüft Mainova in ganz Frankfurt Möglichkeiten zur klimaneutralen Wärmeversorgung sowie zum Aufbau neuer Wärmenetze auch an Standorten, die absehbar nicht mit Fernwärme versorgt werden können. Dies adressiert Punkt 4 des Antrags. Hierzu setzen die innovativen Konzepte der Mainova auf die lokal verfügbaren klimaneutralen Energiequellen. So entsteht nach dem bekannten Rechenzentrums-Abwärme Projekt Westville in Hattersheim gerade das Projekt "Wärmenetze 4.0 Hattersheim", bei dem ebenfalls Abwärme aus dem lokalen Rechenzentrum zum Heizen eingesetzt wird - diesmal in einem neuen Wärmenetz ohne Anbindung an die zentrale Fernwärme.

Da alle im Antrag enthaltenen Punkte bereits aktiv umgesetzt werden, hält der Magistrat einen Beschluss nicht für erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. August 2022NRNR 459EU-Beihilfen für „grüne“ Fernwärme sichernSTVV-Antrag · Linke
  2. 20. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 63 Wochen
    BB 388EU-Beihilfen für „grüne“ Fernwärme sichern
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 22 · 28.11.2023
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 388 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 22 · 30.11.2023
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 388 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen