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Reduzierung des Fluglärms

Vorlagentyp: B
65 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 384

Betreff: Reduzierung des Fluglärms Vorgang: A 78/16 AfD zu 1 und 2: Als mittelbarer Anteilseigner (via Stadtwerke Holding GmbH) hat die Stadt Frankfurt Interesse daran, generell die wirtschaftliche Stärke der Fraport AG zu sichern. Gleichzeitig legt der Koalitionsvertrag aber auch fest, dass dies nicht zu Lasten der Bürger gehen darf. Darauf weist der Koalitionsvertrag mit dem Hinweis, dass es aktuell zu laut ist und es zum derzeitigen Stand leiser werden muss, hin. Eine Steigerung der Flugbewegungen ist normalerweise auch mit einer zusätzlichen Lärmbelastung verbunden. Auf die Anzahl der Flugbewegungen am Flughafen hat die Stadt Frankfurt am Main direkt keinen Einfluss. zu 3: entfällt zu 4: Ja. zu 5: Die Fluglärmbelastung im Stadtgebiet von Frankfurt am Main wird u.a. von der Stadt Frankfurt am Main, von der Fraport AG und vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus des Forums Flughafen und Region gemessen. Frankfurt am Main legt großen Wert darauf unabhängig von den Messungen des Umwelt- und Nachbarschaftshauses (UNH) und der Fraport AG eigene Messungen vorzunehmen.

  1. Messstationen der Stadt Frankfurt am Main Um die Belastung der Frankfurter Bevölkerung durch Fluglärm zu ermitteln, hat das Umweltamt seit 2007 sechs städtische Fluglärmmessstationen an den nachfolgenden Standorten in Betrieb genommen:
  2. Sachsenhausen, Wilhelm-Beer-Weg
  3. Goldstein, Am Wiesenhof (Goldstein-Schule)
  4. Bergen-Enkheim, Am Pohlsberg
  5. Niederrad, Else-Alken-Straße (Friedrich-Fröbel-Schule)
  6. Oberrad, Mathildenstraße (alter Friedhof Oberrad)
  7. Oberrad, Buchrainstraße Die Messwerte werden vom Deutschen Fluglärmdienst e.V. (DFLD) im Internet veröffentlicht. Beim DFLD können die Messdaten von etwa 160 Messstationen im Rhein-Main-Gebiet abgefragt werden (u.a. statistische Auswertungen von Maximal- und Dauerschallpegeln, Darstellung von Flugspuren) (www.dfld.de). Auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main "Nachbar Flughafen" http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=5899210&am p;_ffmpar[_id_inhalt]=5992656 können die zunächst sechs Frankfurter Stationen aufgerufen werden. Bevor weitere Lärmmessstationen aufgestellt werden, liegt der Schwerpunkt zur Zeit aber auf der Erfassung der Schadstoffemissionen durch Flugzeuge, denen immer größere Bedeutung zukommt. zu 6, 7 und 8: Siehe zu 5 zu 9: Die Bürgerinnen und Bürger Frankfurts sind von den negativen Folgen des Flugverkehrs, insbesondere durch den Fluglärm, stark betroffen, weil zwei Abflugrouten und zwei Anflugrouten über das Stadtgebiet führen. Vor diesem Hintergrund hat sich bisher im Umweltamt die Stabsstelle Übergeordnete Projekte, Berichte, Regionale Flughafenangelegenheiten (79.01) mit dem Thema Flugverkehr und Fluglärm beschäftigt. U.a. beriet das Umweltamt bisher in dieser Funktion Bürgerinnen und Bürgern bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Fluglärm, erstellte Pressemitteilungen und Vermerke zu fluglärmrelevanten Themen, erarbeitete Positionspapiere zu gesetzlichen Grundlagen und Stellungnahmen zum Fluglärm im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Zudem ist das Umweltamt Mitglied im Expertengremium Aktiver Schallschutz des Forums Flughafen und Region und die Dezernentin für Umwelt und Frauen vertritt die Stadt Frankfurt am Main in der Fluglärmkommission. Seit der Kommunalwahl gibt es eine neue politische Konstellation mit einem neuen Koalitionsvertrag, in den erstmalig die Einrichtung einer Stabsstelle aufgenommen werden konnte. zu 10: Die Kriterien zu einer Lärmobergrenze in Frankfurt gilt es gemeinsam zwischen Stabsstelle für Fluglärmschutz und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, dem städtischen Umweltdezernat, aber auch mit den Kommunen der Region zu erarbeiten. Bisher gibt es verschiedene Ansätze eine Lärmobergrenze zu berechnen bzw. einzurichten. Die Fluglärmkommission hat im Dezember 2014 konkrete Anforderungen an die Entwicklung einer Lärmobergrenze entwickelt: "...Es ist eine rechtlich verbindliche Lärmobergrenze deutlich unterhalb der bereits im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegten Lärmwirkungen festzusetzen. Bei der Beurteilung der Lärmwirkungen soll zusätzlich zu den reinen Lärmberechnungen auch auf Berechnungen nach dem von Prof. Wörner entwickelten Modell auf der Grundlage des Frankfurter Fluglärmindex zurückgegriffen werden. Durch eine Dynamisierung[1] der Lärmobergrenze soll dabei sichergestellt werden, dass die zu erwartenden und sich konkret abzeichnenden Lärmminderungspotentiale durch verbesserte Flugverfahren oder technische Weiterentwicklungen der Flugzeuge berücksichtigt werden und hierdurch die Bevölkerung verlässlich von diesen Entwicklungen profitiert. Sollte diese festgelegte Lärmobergrenze von der Luftverkehrswirtschaft überschritten werden, hat die Genehmigungsbehörde von den Bürgern und Kommunen einforderbar innerhalb eines Jahres den Flugverkehr beschränkende Maßnahmen zu ergreifen, welche die Lärmwirkungen wieder auf einen Wert unterhalb der Lärmobergrenze reduzieren...." Der Ansatz des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung für ein Lärmobergrenzenkonzept wird von der Stadt Frankfurt grundsätzlich begrüßt. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz gibt jedoch zu bedenken, dass das Konzept nicht die Vorgaben der Mediation nach einer lokalen Obergrenze erfüllt und dass nur die Zunahme des Lärms beschränkt wird, sodass es in Frankfurt lauter werden kann. Dies widerspricht dem festgelegten Ziel im Koalitionsvertrag. Die Stabsstelle prüft alternative Modelle für die Lärmberechnung. zu 11: Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der NORAH-Studie ist der Ausbau der passiven Schallschutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden sinnvoll. Aktiver und passiver Schallschutz schließen sich gegenseitig nicht aus, sondern ergänzen sich. zu 12: Bisher sind noch keine konkreten öffentlichen Einrichtungen für den Ausbau passiver Schallschutzmaßnahmen benannt. zu 13 und 14: Eine Aufstellung aller Kosten ist derzeit nicht möglich, da es um viele Einzelmaßnahmen geht. Gleiches gilt für die Kostenträger.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2016AA 78Reduzierung des FluglärmsSTVV-Anfrage · AfD
  2. 24. November 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 65 Wochen
    BB 384Reduzierung des Fluglärms
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 4
Sitzung 18 · 16.01.2018
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

OBR 6
Sitzung 18 · 16.01.2018
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 18 · 19.01.2018
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 18 · 22.01.2018
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 17 · 23.01.2018
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
SPDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 18 · 15.02.2018
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 384 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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