Reduzierung des Fluglärms
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anfrage vom 25.08.2016, A 78
Betreff: Reduzierung des Fluglärms Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.11.2016 und 24.03.2017 Kürzlich wurde der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen für die aktuelle Wahlperiode 2016-2021 vorgestellt. In diesem Vertrag findet auch eine Passage zum Frankfurter Flughafen. Darin wird u. a. festgelegt: "Wir wollen in den kommenden Jahren die Rolle des Frankfurter Flughafens sichern und gleichzeitig dessen wirtschaftliche Stärke in Einklang mit weiteren Lärmreduzierungen bringen. Zu diesem Zweck werden wir gemeinsam mit der Region dafür sorgen, dass es am Frankfurter Flughafen im Vergleich zum derzeitigen Stand leiser wird und uns für die Reduzierung der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden zwischen 22.00 und 23.00 Uhr sowie zwischen 05.00 und 06.00 Uhr einsetzen". Hier zeigt sich bereits ein deutlicher Widerspruch. Sicherung der Rolle des Flughafens bedeutet nach allgemeinem Verständnis - insbesondere jedoch auch nach Aussagen des Flughafenbetreibers - eine Zunahme der Aktivitäten mit (exponentieller) Steigerung von Flugbewegungen, Passagieren und Frachtmengen. Dabei wird als mittelfristiges Ziel die im Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2007 genannte Anzahl von 700.000 Flugbewegungen angestrebt. Eine Realisierung dieser Anzahl würde im Vergleich zum derzeitigen Stand eine Steigerung um etwa 50 Prozent bedeuten. Es ist ganz offensichtlich, dass mit dieser Anzahl in keinem Fall eine Reduzierung der Fluglärmbelastung im Vergleich zum derzeitigen Stand erreicht werden kann. Weiterhin ist offensichtlich, dass bei einer Steigerung der Anzahl der Flugbewegungen um 50 Prozent in jedem Fall - so wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt - auch die Nachtrandstunden (05.00 bis 06.00 h bzw. 22.00 bis 23.00 h) betroffen sein müssen, d. h. in diesen Stunden ebenfalls eine deutliche Zunahme der Flugbewegungen stattfinden werden, jedoch in keinem Fall - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - eine Reduzierung. Weiterhin wird im Koalitionsvertrag festgelegt, dass eine eigene Lärmmessstation eingerichtet werden soll, "um die Lärmsituation mit eigenen Instrumenten bewerten zu können". Die Lärmbelastung um den Frankfurter Flughafen ist hinreichend dokumentiert. Alleine die Fraport AG betreibt 29 eigene Lärmmessstationen um den Flughafen, der Deutsche Fluglärmdienst e. V. (DFLD) mehr als 150, davon 11 im Stadtgebiet Frankfurt. Unklar ist, wozu eine weitere Station betrieben und an welcher Stelle diese eingerichtet werden soll. Darüber hinaus soll "als Anlaufstelle für die Bürger, zur Organisation von Informationsveranstaltungen und zur Erarbeitung der Kriterien für regionale Lärmobergrenzen eine Stabstelle Fluglärm im Dezernat I eingerichtet" werden. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, war jedoch bereits seit den konkreten Planungen für die Flughafenerweiterung überfällig. Der Koalitionsvertrag sieht weiterhin vor, dass "für öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten und Altenwohnanlagen ... die kommunalen Aktivitäten zum passiven Schallschutz weiter" ausgebaut werden sollen. Der Ausbau passiver Schallschutzmaßnahmen stellt immer eine Akzeptanz einer bestehenden bzw. zukünftig zu erwartenden Lärmbelastung dar und ist daher kontraproduktiv im Hinblick auf geforderte aktive Schallschutzmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Unterstützt der Magistrat (z. B. im Aufsichtsrat) die Bemühungen der Fraport AG um eine Steigerung von Flugbewegungen, Passagieren und Frachtmengen?
- Falls 1. zutreffend: unterstützt der Magistrat die Bemühungen der Fraport AG, die Anzahl der Flugbewegungen auf die im Planfeststellungsbeschluss genannte Zahl (700.000 p. a.) zu erhöhen (bitte nur mit ja/nein beantworten, keine nichtssagenden Statements)?
- Falls 2. zutreffend: wie plant der Magistrat die im Koalitionsvertrag festgelegte Lärmreduzierung - ausgehend von dem aktuellen Stand mit 470.000 Flugbewegungen - zu realisieren?
- Falls 2. zutreffend: ist dem Magistrat bewusst, dass sich im Falle einer Realisierung von 700.000 Flugbewegungen p.a. die Anzahl der Flüge in den Nachtrandstunden (22.00-23.00 h bzw. 05.00-06.00 h) auf die im Planfeststellungsbeschluss zulässige Anzahl (133 pro Tag) erhöht, d. h. sich im Vergleich zu heute etwa verdoppelt und damit das im Koalitionsvertrag genannte Ziel (Reduzierung der Flugbewegungen in diesem Zeitraum) keinesfalls erreichbar ist?
- An welcher Stelle plant der Magistrat die Errichtung der im Koalitionsvertrag genannte Lärmmessstation?
- Hält der Magistrat angesichts der derzeitigen Lärmsituation die Errichtung einer solchen Messeinrichtung an einem einzigen Standort für sinnvoll?
- Welches technische Verfahren plant der Magistrat für die von ihm zu errichtende Lärmmessstation (bzw. wodurch soll sich diese von den vorhandenen unterscheiden)?
- Hält der Magistrat die derzeit vorhandenen Einrichtungen zur Erfassung des Fluglärms (Fraport AG, DFLD) hinsichtlich der Anzahl und Positionierung für eine Bewertung der Lärmsituation für ausreichend?
- Aus welchen Gründen hat der Magistrat nicht schon vor längerer Zeit eine Stabsstelle Fluglärm eingerichtet, insbesondere angesichts der seit Planung der Flughafenerweiterung im Jahr 1997 anhaltenden Proteste aus der Bevölkerung?
- Welche Kriterien für regionale Lärmobergrenzen hält der Magistrat nach derzeitigem Kenntnisstand für sinnvoll bzw. zielführend und praktisch umsetzbar?
- Hält der Magistrat den im Koalitionsvertrag festgelegten Ausbau passiver Schallschutzmaßnahmen für öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten und Altenwohnanlagen für sinnvoll angesichts der Planungen, die Lärmbelastung selbst deutlich zu reduzieren?
- Falls 11. zutreffend: für welche konkreten Einrichtungen hält der Magistrat den Ausbau passiver Schallschutzmaßnahmen für sinnvoll bzw. erforderlich?
- Mit welchen Kosten rechnet der Magistrat für die unter 12. aufzuführenden Maßnahmen (Angabe der groben Größenordnung ist ausreichend)?
- Wer soll die unter 13. aufzuführenden Kosten tragen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2016Sie sind hierAA 78Reduzierung des FluglärmsSTVV-Anfrage · AfD
- 24. November 2017Antwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 384Reduzierung des FluglärmsMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF